Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44130
LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19 B ER (https://dejure.org/2019,44130)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2019 - L 9 KR 213/19 B ER (https://dejure.org/2019,44130)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - L 9 KR 213/19 B ER (https://dejure.org/2019,44130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,44130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), zuletzt Urteil vom 11.05.2017 (B 3 KR 22/15 R), und der Landessozialgerichte Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 08.11.2017, L 16 SF 475/17 ER), Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 28.08.2018, L 4 KR 316/18 B ER) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26.09.2018, L 5 KR 136/18) sei die Fristversäumnis des Antragstellers aufgrund der unvorhergesehen geschlossenen Praxis der behandelnden Ärztin kein der Krankenkasse zuzurechnender Organisationsfehler, genauso wenig wie die kurzfristige Absage eines geplanten Arzttermins.

    Schließlich ist in Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung ein solcher Ausnahmefall auch bejaht worden, wenn 1. der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, indem er einen zur Diagnostik und Behandlung befugten Arzt persönlich aufgesucht und ihm seine Beschwerden geschildert hat, um (a) die ärztliche Feststellung der AU als Voraussetzung des Anspruchs auf Krg zu erreichen, und (b) dies rechtzeitig innerhalb der anspruchsbegründenden bzw. -erhaltenden zeitlichen Grenzen für den Krg-Anspruch erfolgt ist, 2. er an der Wahrung der Krg-Ansprüche durch eine (auch nichtmedizinische) Fehlentscheidung des Vertragsarztes gehindert wurde (z.B. eine irrtümlich nicht erstellte AU-Bescheinigung), und 3. er - zusätzlich - seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend macht (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134-144, SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 34, juris).

    Nur unter diesen engen Voraussetzungen kann die ärztliche (auch nichtmedizinische) Fehlbeurteilung nicht dem Versicherten zugerechnet werden und er kann daher ausnahmsweise rückwirkend Krg beanspruchen (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134-144, SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 35, juris).

    Unterbleibt die ärztliche AU-Feststellung dann gleichwohl aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Arztes zuzuordnen sind, darf sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken, wenn er seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wurde (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134-144, SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, Rn. 23, juris).

  • LSG Hessen, 20.12.2018 - L 8 KR 65/18

    Anspruch eines freiwillig versicherten Arbeitnehmers auf Krankengeld in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Die Bereitstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung einschließlich der Organisation der vertragsärztlichen Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten ist im Übrigen nicht die Aufgabe der Krankenkassen, sondern Teil des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen; diese haben den Krankenkassen gegenüber die Gewähr zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht (§ 75 Abs. 1 S. 1, Abs. 1b SGB V; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Dezember 2018 - L 8 KR 65/18 -, Rn. 30, juris).

    Allerdings hat das Hessische Landessozialgericht im Urteil vom 20.12.2018 (L 8 KR 65/18 -, Rn. 28, juris) entschieden, dass sich das Versicherungsverhältnis eines freiwillig versicherten Arbeitnehmers, der bei fortlaufend bestehender und ärztlich bescheinigter AU Krg als Ersatz für das ausfallende Arbeitsentgelt aus einem zwischenzeitlich beendeten Beschäftigungsverhältnis bezieht, in ein freiwilliges Versicherungsverhältnis ohne Anspruch auf Krg umwandelt, wenn der Krg-Anspruch aus dem vorangegangenen Beschäftigungsverhältnis wegen des Fehlens einer Folge-AU-Bescheinigung endet, weil kein ausfallendes Einkommen mehr zu ersetzen und der Bezug zu der vorangegangenen Beschäftigung entfallen war.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - …

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    In solchen Fällen sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 - NZS 2004, 527, 528).

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind dem Versicherten Krg-Ansprüche zuerkannt worden, wenn die rechtzeitige ärztliche Feststellung (oder die fristgerechte Meldung der AU nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die entweder auf einer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Versicherten beruhten (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R -, BSGE 111, 9-18, SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, Rn. 23, juris) oder dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht demjenigen des Versicherten zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 08. November 2005 - B 1 KR 30/04 R -, BSGE 95, 219-232, SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, Rn. 18 ff, juris).

    Für diesen Ausnahmefall spricht vor allem, dass die Mitwirkungsobliegenheit des Versicherten an der Feststellung der AU auf das ihm Zumutbare (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I) beschränkt ist (BSG, a. a. O., Rn. 24, juris; BSG, Urteil vom 08. November 2005 - B 1 KR 30/04 R -, BSGE 95, 219-232, SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, Rn. 24, juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krg beanspruchen können, richtet sich nach dem Versicherungsverhältnis, das zum Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für Krg vorliegt (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R - Rn. 9, und BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 2/07 R - Rn. 12, beide juris).

    Hier hat es der Antragsteller aber versäumt, am 24.04.2019 noch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst aufzusuchen, um eine Anamneseerhebung zu ermöglichen und eine AU-Feststellung zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R -, Rn. 13, juris).

  • LSG Thüringen, 23.07.2014 - L 6 KR 591/14

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - Ausschluss einer nachträglichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Insoweit stütze sie sich auch auf den (beigelegten) Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 23.07.2014 (L 6 KR 591/14 B ER) und das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21.01.2016 (L 8 KR 280/15).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Einziges gesetzliches Regulativ, die Funktion des Krg als Entgeltersatz auch bei freiwillig Versicherten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i. V. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht dadurch zu unterminieren, dass diesen ein Krg-Anspruch unabhängig von dem Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses erwächst, liegt in der Höhe und Berechnung des Krg gemäß § 47 SGB V. Denn wenn der Versicherte kein Arbeitseinkommen mehr erzielt, ist auch ein dem Grunde nach bestehender Krg-Anspruch der Höhe nach mit Null anzusetzen (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 12. März 2013 - B 1 KR 4/12 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 14, Rn. 12, juris; so für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Studenten, ggf. mit geringfügiger Beschäftigung: Schulz in: Orlowski/Remmert, GKV-Kommentar SGB V, 52. AL 10/2019, § 44 Krankengeld, Rn. 7).
  • BSG, 17.06.2021 - B 3 KR 2/19 R
    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Diese Rechtsfrage ist beim BSG unter B 3 KR 2/19 R anhängig.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.12.2019 - L 9 KR 213/19
    Bei fortdauernder AU aber - wie hier - abschnittsweiser Krg-Bewilligung, ist jeder Bewilligungsabschnitt eigenständig zu prüfen, d. h. jeder Bewilligungsabschnitt ist eigen-ständig darauf zu prüfen, ob die AU erneut oder weiterhin ärztlich festgestellt wurde (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 8/07 R -, SozR 4-2500 § 44 Nr. 12, Rn. 16, m. w. N., juris ; BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 22/04 R -, BSGE 94, 247-258, SozR 4-2500 § 44 Nr. 6, Rn. 29, juris).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 5 KR 265/17

    Krankengeld

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 4 KR 316/18
  • BSG, 17.06.2021 - B 3 KR 2/19 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - freiwillig Versicherter - Ende der

    c) Für Beschäftigte mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben sind (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; vgl zum Regelungszweck Peters in Kasseler Komm, § 9 SGB V RdNr 2 f, Stand August 2019) , gilt nichts anderes (aA Sächsisches LSG vom 2.12.2019 - L 9 KR 213/19 B ER - juris und hierzu Knispel, jurisPR-SozR 8/2020 Anm 1; generell ablehnend Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 44 RdNr 41-42, Stand September 2020).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht