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   LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17   

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LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17 (https://dejure.org/2018,36236)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03.04.2018 - L 4 R 761/17 (https://dejure.org/2018,36236)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 03. April 2018 - L 4 R 761/17 (https://dejure.org/2018,36236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 70 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung höherer Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten neben gleichzeitigen Pflichtbeitragszeiten für eine pflichtversicherte Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 71
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 858/03

    Eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Bereits in den Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03 und 1 BvR 2477/06) hieße es, dass ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung nicht vorliege.

    Das Sozialgericht hat nach Anhörung der Beteiligten die Klage mit Gerichtsbescheid vom 4.9.2017 abgewiesen und diese Entscheidung unter Bezugnahme auf § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI als maßgebliche Norm mit dem Verweis und der Zitierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) begründet.

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch durch sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl. dazu umfassend: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris Rn. 7 ff.).

    Das BVerfG hat dabei hervorgehoben, dass durch Kindererziehung entstehende Nachteile innerhalb der Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen werden und sich die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in die Struktur der Rentenversicherung einfügt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Sie erhält den Renten grundsätzlich ihre existenzsichernde Funktion und gewährleistet zugleich die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 - 1 BvR 858/03 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängele, weist die Klägerin auf die Entgegnung in der Neubrandenburger Richtervorlage (S 4 RA 152/03, Beschluss vom 12.1.2012) hin.

    Dabei hat die Beklagte, wie § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI vorgibt, in den hier streitgegenständlichen Monaten der Kindererziehung der Klägerin August 1977 bis Dezember 1977, Januar 1978 bis Juli 1978, Januar 1980, Februar 1980 und Januar 1981 bis November 1981 eine Begrenzung der Entgeltpunkte auf monatliche Beträge heruntergerechneten Höchstwert (zur monatlichen Betrachtung: BSG, Urteil vom 17.12.2002, SozR 3-2600 § 70 Nr. 6; BSG, Urteil vom 12.12.2006, SozR 4-2600 § 70 Nr. 2) der Entgeltpunkte nach der Anlage 2b zum SGB VI vorgenommen, weil sich durch die Zusammenrechnung der Entgeltpunkte aus sonstigen Beitragszeiten mit denen aus Kindererziehungszeiten eine Überschreitung der Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ergab.

    Die Beklagte hat die Entgeltpunkte, die beim Zusammentreffen von Beitragszeiten wegen Kindererziehung mit beitragsbelasteten Beitragszeiten einzustellen sind (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R - juris Rn. 22), auch zutreffend nach § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ermittelt.

    Soweit das BVerfG in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) auch die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängelte, ist dies für den Senat in der hiesigen Entscheidung unerheblich.

    Der Senat vermag keine Verfassungswidrigkeit der streitgegenständlichen Rechtsnormen zu erkennen, so dass eine Richtervorlage nach Artikel 100 Abs. 1 GG und daher eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) nicht erforderlich ist.

  • BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Begrenzung für

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Schließlich verweist die Klägerin auf die Entscheidungen des BVerfG vom 21.9.2016 (1 BvL 6/12) und vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) zur Frage des Zusammentreffens von Kindererziehungszeiten mit Beschäftigungszeiten verwiesen, welche sie im Wesentlichen mit bereits vorgetragenen Argumenten eingehend kritisiert hat (vgl. hierzu im Einzelnen den Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 21.4.2017, Bl. 1 ff. der Gerichtsakte).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängele, weist die Klägerin auf die Entgegnung in der Neubrandenburger Richtervorlage (S 4 RA 152/03, Beschluss vom 12.1.2012) hin.

    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.

    Soweit das BVerfG in seinem Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14) auch die fehlende Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2002 (B 4 RA 46/01 R) bemängelte, ist dies für den Senat in der hiesigen Entscheidung unerheblich.

  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Soweit das Sächsische Landessozialgericht in seiner neueren Rechtsprechung (z. B. Urteile vorn 22.8.2017, L 4 R 324/17, und vom 29.8.2017, L 5 R 52/17) die Verfassungsmäßigkeit von § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i. V. m. Anlage 2b zum SGB VI mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) begründe, sei dies unzutreffend.

    Dies gilt umso mehr, als Kindererziehungszeiten einen sozialen Ausgleich ohne entsprechende Gegenleistung des Versicherten in Form von Versicherungsbeiträgen darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11.1.2016 - 1 BvR 1687/14 - juris Rn. 12).

    Soweit die Klägerin die Rechtsprechung des 5. Senats und die des erkennenden Senats des Sächsischen Landessozialgerichts (z. B. Urteile vom 22.8.2017, L 4 R 324/17, und vom 29.8.2017, L 5 R 52/17) - die Verfassungsmäßigkeit von § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI i. V. m. Anlage 2b zum SGB VI werde mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) begründet - kritisiert, geht diese Kritik an der Sache vorbei.

    Zum einen argumentiert der Senat mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2016 (1 BvR 1687/14) im Rahmen des § 307d SGB VI (vgl. dazu nur oben) und zum anderen sind und bleiben Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten eine Form des sozialen Ausgleichs.

  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    ist dem Urteil keine Pflicht des Gesetzgebers zu entnehmen, die von der Klägerin geforderte Rechtsfolge umzusetzen (vgl. BSG im Urteil vom 30.09.2015, Az. B 12 KR 15/12 R).

    Der Gesetzgeber hat nach st. Rspr. des BSG (Urteil vom 05.07.2006, B 12 KR 20/04 R - SozR 4-2600 § 157 Nr. 1, zuletzt: Urteil vom 30.09.2015, Az. B 12 KR 15/12 R) unter Beachtung der ihm bei der Gestaltung des Sozialversicherungsrechts zukommenden Freiheit durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten eine verfassungsrechtlich beanstandungsfreie Berücksichtigung des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern im Leistungsrecht der GRV vorgenommen.

    Weder aus dem Urteil des BVerfG noch aus anderen verfassungsrechtlichen Grundsätzen ergibt sich ein Anspruch auf einen allgemeinen umfassenden Ausgleich der finanziellen Belastungen durch Kinderbetreuung und -erziehung einerseits und gleichzeitiger Berufstätigkeit andererseits (zuletzt: BSG im Urteil vom 30.09.2015, Az. B 12 KR 15/12 R).".

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 81/98

    Pflegeversicherung II

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    im Bereich der Massenverwaltung - unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität differenzierende Regelungen treffen (vgl. BVerfGE 1 BvR 1811/08 in Juris; BVerfGE 87, 1 (44f.); 103, 225, 235f.).

    Voraussetzung ist, dass bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstehen würden (vgl. BVerfGE 100, 195 (205); 103, 225 (235f.)).

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 14/15 R

    Rentenversicherung - keine Beitragsentlastung wegen des Betreuungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Im Übrigen habe das BSG in seiner Entscheidung vom 20.7.2017 (B 12 KR 14/15 R) einen Anspruch auf eine Ermäßigung der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung als Ausgleich für die erbrachte generative Leistung (vergleichbar dem Beitragsrecht in der sozialen Pflegeversicherung) verneint.

    Dem zusätzlich zu den monetären Beiträgen geleisteten generativen Beitrag (vgl. BSG, Urteil vom 20.7,2017, B 12 KR 14/15 R, Rn. 35) stehe in diesem Fall keine oder nur eine eingeschränkte Gegenleistung gegenüber.

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 KR 20/04 R

    Rentenversicherung - Betreuungsaufwand für Kinder - keine Freistellung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Dies hat das BSG bereits in seinen Urteilen vom 05.07.2006 (u.a. B 12 KR 20/04 R - SozR 4-2600 § 157 Nr. 1) angenommen, in denen es um die Beitragsbemessung bei Versicherten mit Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ging.

    Der Gesetzgeber hat nach st. Rspr. des BSG (Urteil vom 05.07.2006, B 12 KR 20/04 R - SozR 4-2600 § 157 Nr. 1, zuletzt: Urteil vom 30.09.2015, Az. B 12 KR 15/12 R) unter Beachtung der ihm bei der Gestaltung des Sozialversicherungsrechts zukommenden Freiheit durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten eine verfassungsrechtlich beanstandungsfreie Berücksichtigung des Aufwandes für die Betreuung und Erziehung von Kindern im Leistungsrecht der GRV vorgenommen.

  • BSG, 25.11.2013 - B 13 R 227/13 B
    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Das BVerfG hat sich im Beschluss vom 16.12.2016 (1 BvR 287/14 - gerichtet unter anderem gegen den Nichtzulassungsbeschwerdebeschluss des BSG vom 25. November 2013 im Verfahren B 13 R 227/13 B sowie das Urteil des Sächsischen Landessozialgericht vom 13.5.2013 im Verfahren L 4 R 684/11) im Kern auf seinen Nichtannahmebeschluss vom 29.8.2007 (1 BvR 858/03) gestützt.
  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus LSG Sachsen, 03.04.2018 - L 4 R 761/17
    Voraussetzung ist, dass bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstehen würden (vgl. BVerfGE 100, 195 (205); 103, 225 (235f.)).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvL 6/12

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Bewertung von Kindererziehungszeiten in

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 22/05 R

    Bewertung von Kindererziehungszeiten - Zusammentreffen mit Beitragszeiten aus

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

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