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   LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER   

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LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER (https://dejure.org/2016,6180)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER (https://dejure.org/2016,6180)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. April 2016 - L 7 AS 1277/15 B ER (https://dejure.org/2016,6180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Hilfebedürftigkeit eines Leistungsempfängers im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unter Beachtung einer Folgenabwägung; Unklarheit über die Einnahme "erbettelter" Unterkunftskosten; Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds für Zeiten vor der Entscheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 9 Abs. 1; SGG § 86b
    Anordnungsgrund; Betteln; Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz; Hilfebedürftigkeit; Kosten der Unterkunft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

    Allerdings sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927).

    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, a.a.O., Rn.26; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005, L 7 SO 3804/05 ER-B und Beschluss vom 06.09.2007, L 7 AS 4008/07 ER-B; jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).

  • LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12

    SGB II-Leistungen: Konzept der Landeshauptstadt Dresden zu den Bedarfen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Entscheidung zum "schlüssigen Konzept" der Landeshauptstadt D vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12 (bestätigt durch BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R, Rn. 15).

    Auch dazu lässt sich bei einer summarischen Prüfung im Eilverfahren - und unter Berücksichtigung des vorhandenen schlüssigen Konzepts der Landeshauptstadt D - lediglich feststellen, dass Wohnraum für eine einzelne Person in D ausreichend vorhanden ist (vgl. SächsLSG, Urteil vom 19.12.2013, a.a.O., Rn. 194 ff.).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Entscheidung zum "schlüssigen Konzept" der Landeshauptstadt D vom 19.12.2013 - L 7 AS 637/12 (bestätigt durch BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R, Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2007 - L 13 AS 32/06

    Rüge der Berechnungsmethode zur Ermittlung des Erwerbstätigenfreibetrages;

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Grundsätzlich besteht ein Anordnungsgrund nicht für Leistungszeiträume vor Stellung des Antrags auf einstweilige Anordnung beim SG (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.05.2007 - L 13 AS 32/06 ER).
  • LSG Sachsen, 21.01.2008 - L 2 B 621/07
    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Dies kann gegeben sein, wenn die Antragstellerin zur Bestreitung ihres notwendigen Lebensunterhalts Verbindlichkeiten eingegangen ist, deren Tilgung unmittelbar bevorsteht (SächsLSG, Beschluss vom 21.01.2008 - L 2 B 621/07 AS-ER; SächsOVG, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; Phillip, a.a.O.; Knorr, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1980 - 8 B 1376/79
    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    1994, Seiten 114, 115; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.05.1980 - 8 B 1376/79, DÖV 1981, Seite 302).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, a.a.O., Rn.26; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005, L 7 SO 3804/05 ER-B und Beschluss vom 06.09.2007, L 7 AS 4008/07 ER-B; jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • OVG Sachsen, 19.08.1993 - 2 S 183/93

    Einstweilige Anordnung, Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Ein solcher ist gegeben, wenn ein besonderer Nachholbedarf besteht, d.h. wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit auch in Zukunft fortwirkt und weiterhin eine gegenwärtige, die einstweilige Anordnung rechtfertigende Notlage begründet (Phillip, NVwZ 1984, S.489; Knorr, DÖV 1981, Seite 79; Sächsisches OVG (SächsOVG), Beschluss vom 19.08.1993 - 2 S 183/93, SächsVBl.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Die Erfolgsaussichten der Hauptsache sind daher in Ansehung des sich aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebenden Gebots der Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz sowie des grundrechtlich geschützten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz u.U. nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich, so ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, a.a.O., Rn.26; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.2005, L 7 SO 3804/05 ER-B und Beschluss vom 06.09.2007, L 7 AS 4008/07 ER-B; jeweils unter Verweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Sachsen, 23.09.2014 - L 7 AS 986/14

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewöhnlicher Aufenthalt eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15
    Im Beschwerdeverfahren ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (SächsLSG, Beschluss vom 23.09.2014 - L 7 AS 986/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 08.11.2012 - L 7 AS 705/12 B ER).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • LSG Sachsen, 04.06.2020 - L 7 AS 354/20
    Dem steht auch nicht das Antragsbegehren im einstweiligen Rechtsschutz ("ab Rechtshängigkeit, vgl. Antragsschrift v. 20.03.2020) entgegen, da dies nicht den Beginn des Bewilligungszeitraums i.S.d. § 67 Abs. 1 SGB II, sondern das Bestehen eines Anordnungsanspruchs betrifft (zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Anordnungsgrunds für Leistungen für einen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Vergangenheit liegenden Zeitraum vgl. ausführlicher z.B. Sächs. LSG v. 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER - juris Rn. 35 f. und 11.09.2017 - L 7 AS 595/17 B ER - juris Rn. 21 ff., jeweils m.w.N. aus der Rspr. des Senats).
  • LSG Sachsen, 29.10.2020 - L 7 AS 1170/19
    Für Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist für die Annahme eines Anordnungsgrunds die Glaubhaftmachung eines besonderen Nachholbedarfs nötig, der besteht, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und weiterhin wesentliche Nachteile begründet (vgl. ausführlicher z.B. Senatsentscheidungen v. 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER - juris Rn. 35 f. und 11.09.2017 - L 7 AS 595/17 B ER - juris Rn. 21 ff., jeweils m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 29.04.2020 - L 7 AS 76/20
    Für Leistungen für einen zu diesem Zeitpunkt in der Vergangenheit liegenden Zeitraum ist für die Annahme eines Anordnungsgrunds die Glaubhaftmachung eines besonderen Nachholbedarfs nötig, der besteht, wenn die Nichtgewährung der begehrten Leistungen in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und weiterhin wesentliche Nachteile begründet (vgl. ausführlicher z.B. Sächs. LSG v. 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER - juris Rn. 35 f. und 11.09.2017 - L 7 AS 595/17 B ER - juris Rn. 21 ff., jeweils m.w.N. aus der Rspr. des Senats).
  • LSG Sachsen, 11.09.2019 - L 7 AS 857/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (zu den entsprechenden Anforderungen an den sog. Anordnungsgrund vgl. aus der stRspr. des Senats nur Beschluss vom 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER - juris Rn. 35 f. und Beschluss vom 11.09.2017 - L 7 AS 595/17 B ER - juris Rn. 21 ff, jeweils m.w.N.), da es sich auch bei dem Verfahren nach § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG der Sache nach um eine Regelungsanordnung in diesem Sinne handelt (vgl. z.B. Meßling, a.a.O., § 86b Rn. 26).
  • SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter dem

    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag kommt ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (vgl. z.B. Thüringisches LSG, Beschluss vom 17.11.14, L 6 KR 1214/14 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.3.16, L 4 AS 65/16 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 4.4.16, L 7 AS 1277/15 B ER), d.h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Keller, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 4 KR 138/20
    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag (sog. zurückliegende Leistungszeiträume) kommt ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (allgM, zB Thür. LSG 17.11.14, L 6 KR 1214/14 B ER; LSG SachsAnh. 30.3.16, 4 AS 65/16 B ER; Sächs. LSG 4.4.16, L 7 AS 1277/15 B ER), dh wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und zB eine gegenwärtige finanzielle Notlage bewirkt (vgl. Berlit info also 05, 3, 11).
  • SG Mannheim, 03.03.2021 - S 3 SO 255/21
    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag kommt nur ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (allg. M., z. B. Thür. LSG, Beschl. v. 17.11.2014, Az. L 6 KR 1214/14 B ER; LSG SachsAnh., Beschl. v. 30.03.2016, Az. 4 AS 65/16 B ER; Sächs. LSG, Beschl. v. 04.04.2016, Az. L 7 AS 1277/15 B ER), d. h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt, was vorliegend nicht ersichtlich ist.
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