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   LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18   

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LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18 (https://dejure.org/2020,4210)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05.02.2020 - L 6 U 63/18 (https://dejure.org/2020,4210)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - L 6 U 63/18 (https://dejure.org/2020,4210)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Sachsen, 15.05.2003 - L 2 U 145/01
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Mit Schreiben vom 31.03.2016 wandte sich der Kläger an die Beklagte und nahm Bezug auf ein Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18.07.2003 (Az.: L 2 U 145/01 LW), wonach Jagdverbände in Sachsen nicht Pflichtmitglieder in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft seien, sie seien auch im weitesten Sinne kein Unternehmen zur Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft.

    Ergänzend zu diesem Bescheid führte die Beklagte in einem Schreiben vom 20.04.2016 aus, dass im Urteil vom 15.06.2003 (Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts - LSG - zum Aktenzeichen L 2 U 145/01 LW) festgestellt worden sei, dass die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den dort klagenden Verband nicht gegeben sei.

    Soweit durch das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 15. Mai 2003 - L 2 U 145/01 LW - entschieden wurde, dass ein sächsischer Jagdverband kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, würde dies (unter der durch das Gericht nicht näher geprüften Annahme von im Vergleich zum entschiedenen Fall gleichartigen Verhältnissen auch bei der Klägerin) die seinerzeitige Zuständigkeitsentscheidung zwar als materiell unrichtig erscheinen lassen.

    Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat diesbezüglich im Urteil vom 15.05.2003 (Az.: L 2 U 145/01 LW) ausgeführt:.

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - noch kein Versicherungs- und Leistungsfall eingetreten ist, kann das Mitglied auf den Vertrauensschutz für den nur formal Versicherten verzichten, dem formalen Rechtsverhältnis damit die sachliche Rechtfertigung entziehen und seine rückwirkende Aufhebung verlangen (vgl. für alles BSG, Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Die dargelegten Besonderheiten der durch den Bescheid vom 27.09.1995 nach § 136 SGB VII begründeten Formalversicherung stehen einer rückwirkenden Aufhebung des Zuständigkeitsbescheides vorliegend nicht entgegen, da für die Klägerin keine Leistungsfälle angezeigt wurden - auf die bereits gemachten Ausführungen unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Az. B 2 U 48/98 R - juris Rn. 25) wird ausdrücklich Bezug genommen.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 8/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständige Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung schließen die Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie Abs. 2 SGB VII die allgemeinen Regelungen des SGB X zur Bestandskraft von Verwaltungsakten, insbesondere der §§ 44 und 45 SGB X zu Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten und des § 48 SGB X zur Aufhebung von Verwaltungsakten bei Änderung der Verhältnisse, aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. März 1996 - 2 BU 65/95; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 8/04).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bleibt für eine Rücknahme eines Überweisungsbescheides auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften in §§ 44, 45 SGB X wegen des spezialgesetzlichen Charakters des § 136 Abs. 1 Satz 4 Alt. 1 SGB VII i.V.m. § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB VII bzw. § 136 Abs. 1 Satz 4 SGB VII i.V.m. § 48 SGB X und § 136 Abs. 2 Satz 2 SGB VII allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen Raum, z.B. in denen die Voraussetzungen einer Überweisung nach § 136 Abs. 1 Satz 4 SGB VII nicht erfüllt waren und das Festhalten an einer rechtswidrigen Überweisungsentscheidung aus Erwägungen des Rechtsstaatsprinzips nicht hinnehmbar wäre (BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 8/04 R - juris Rn. 23).

  • BSG, 23.11.1971 - 2 RU 63/69
    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Das BSG hat mit Urteil vom 23.11.1971 (- 7/2 RU 63/69 - Breith 1972, 470, 472) festgestellt, dass hierzu insbesondere die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Selbstverwaltungsaufgaben erledigen, zählen.
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Es begegnet von Verfassungs wegen keinen Bedenken, wenn der Staat sich bei der öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von Selbstverwaltungseinrichtungen bedient, die er aus der Wirtschaft heraus sich selbst bilden lässt und die durch ihre Sachkunde die Grundlagen dafür schaffen helfen, dass staatliche Entschließungen auf diesem Gebiet ein möglichst hohes Maß an Sachnähe und Richtigkeit gewinnen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 19.12.1962 - 1 BvR 541/97 - BVerfGE 15, 235, 240 ff.).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 104/02 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Soweit das BSG in seinem Beschluss vom 13.08.2002 (- B 2 U 104/02 B - HVBG-INFO 2002, 2545) ausführt, § 123 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII unterscheide sich von § 776 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO insbesondere durch die neuen Merkmale "Unmittelbarkeit" und "Überwiegen", vermag dies im Hinblick auf § 776 Abs. 2 RVO und auf die Auslegung des § 915 Abs. 1 Buchst. c RVO a.F. sowie des § 776 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO durch das Reichsarbeitsministerium und die Literatur nicht zu überzeugen.
  • BFH, 29.11.1967 - I 67/65

    Berufsverband - Wirtschaftsverband - Steuerfreiheit - Wahrnehmung allgemeiner

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Berufsverbände haben die Aufgabe, die allgemeinen wirtschaftlichen Interessen eines Berufsstandes (Berufszweiges) oder eines Industriezweiges gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften, gegenüber den Verwaltungsbehörden usw. zu vertreten, seine Wünsche als eine gemeinsame und einheitliche Vertretung geltend zu machen und - wenn möglich - durchzusetzen (BFH, Urteil vom 29.11.1967 - I 67/65 - BFHE 91, 45, 48).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 65/95

    Grundsätze der Katasterstetigkeit - Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung schließen die Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 4 und 5 sowie Abs. 2 SGB VII die allgemeinen Regelungen des SGB X zur Bestandskraft von Verwaltungsakten, insbesondere der §§ 44 und 45 SGB X zu Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten und des § 48 SGB X zur Aufhebung von Verwaltungsakten bei Änderung der Verhältnisse, aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19. März 1996 - 2 BU 65/95; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 8/04).
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Aus der Feststellung dieser formalen Zuständigkeit erwächst ein Versicherungsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Träger mit allen Rechten und Pflichten (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17. Mai 2011 - B 2 U 18/10 R; Urteil vom 3. April 2014, B 2 U 25/12 R).
  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 5/72

    Unfallversicherung - Träger - Aufgaben des Bundes - Deutsche Bundespost -

    Auszug aus LSG Sachsen, 05.02.2020 - L 6 U 63/18
    Die Rechtsprechung hat das Unternehmen als "jede planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, gerichtet auf einen einheitlichen Zweck und ausgeübt mit einer gewissen Regelmäßigkeit" definiert (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 136/60; Urteil vom 9. August 1973 - 2 RU 5/72).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60
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