Rechtsprechung
LSG Sachsen, 05.06.2015 - L 3 AL 150/13 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufforderung zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren, Begründung der Aufforderung; Ermessensentscheidung; Heilung eines Nachweismangels; kein Verwaltungsakt; Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufforderung der Behörde zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht als Verwaltungsakt
Verfahrensgang
- SG Dresden, 14.06.2013 - S 31 AL 325/12
- SG Dresden, 14.06.2013 - S 31 AS 325/12
- LSG Sachsen, 05.06.2015 - L 3 AL 150/13 B PKH
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 53/17
Streit um Regelleistungsvolumen; Widerspruchsverfahren; Widerspruch nicht …
Man habe das Sozialgericht in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Juni 2015 (L 3 AL 150/13 B PKH) hingewiesen.Der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Juni 2015 (L 3 AL 150/13 B PKH) lässt sich nichts maßgeblich anderes entnehmen; das Sächsische Landessozialgericht diskutiert in diesem Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss verschiedene Aspekte der Anforderung einer Vollmacht nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X, ohne sich abschließend zu positionieren.
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - L 19 AS 2551/17
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im …
Im Sinne der Klägerin habe auch bereits das Landessozialgericht (LSG) Sachsen mit Beschluss vom 5. Juni 2015 - L 3 AL 150/13 B PKH - entschieden.Insbesondere § 54 Abs. 2 SGG und die dadurch eröffnete richterliche Kontrolle verlangen nicht, dass eine Behörde, um diese richterliche Überprüfung zu ermöglichen, die Anforderung einer Vollmacht begründet (wohl a. A., aber nicht überzeugend: Sächsisches LSG, Beschluss vom 5. Juni 2015 - L 3 AL 150/13 B PKH -, Juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2016 - L 8 R 231/15
Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Vorlage …
bb) Soweit sich ein Zugang der Vollmachturkunde bei der Beklagten nicht nachweisen lassen sollte, wirft der vorliegende Fall mehrere bislang ungeklärte Rechtsfragen auf, die im Verfahren auf Bewilligung von PKH nicht beantwortet können, nämlich (vgl. zum Folgenden ausführlich Sächsisches LSG, Beschluss v. 5.6.2015, L 3 AL 150/13 B PKH, m.w.N.): Ist die Befugnis der Behörde, die Vorlage einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren zu verlangen, bei Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte gemäß § 62 SGB X i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG eingeschränkt? Bedarf die Entscheidung, die Vorlage einer Vollmacht zu verlangen, einer Begründung jedenfalls dann, wenn die Zurückweisung des Widerspruchs mit dem Fehlen einer schriftlichen Vollmacht begründet werden soll? Bestehen gesonderte - im vorliegenden Fall möglicherweise nicht hinreichend beachtete - Hinweispflichten auf die drohende Konsequenz einer Zurückweisung des Widerspruchs wegen Nichtvorlage einer schriftlichen Vollmacht, wenn zuvor - wie vorliegend - auch ohne eine solche Vollmacht mit dem Klägerbevollmächtigten im Prüfverfahren in der Sache korrespondiert worden ist? Gegebenenfalls: Heilt die Vorlage der Vollmacht im Klageverfahren die unterlassene Vorlage im Widerspruchsverfahren?.