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   LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13 B ER   

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https://dejure.org/2014,4208
LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13 B ER (https://dejure.org/2014,4208)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2014 - L 3 KG 2/13 B ER (https://dejure.org/2014,4208)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2014 - L 3 KG 2/13 B ER (https://dejure.org/2014,4208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Beteiligtenfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit; zuständiges Gericht bei Auslandsaufenthalt; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 27.12.2012 - L 3 AS 943/12

    Anordnungsgrund; Aufgabe eines Verwaltungsaktes zur Post; Ausschluss der

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13
    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - L 3 AS 943/12 B PKH - JURIS-Dokument Rdnr. 30, m. w. N.).

    Dazu müssen Tatsachen vorliegen oder glaubhaft gemacht sein, die darauf schließen lassen, dass der Eintritt des wesentlichen Nachteils im Sinne einer objektiven und konkreten Gefahr unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2012, a. a. O.; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [10. Aufl., 2012], § 86b Rdnr. 27a).

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13
    Versicherungspflicht kann deshalb sogar während eines Zeitraums bestehen, in dem der Arbeitnehmer leistungsrechtlich als arbeitslos gilt und Arbeitslosengeld erhält (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 2006 - B 11 AL 70/03 R - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 Rdnr. 16 = JURIS-Dokument Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen, 04.03.2013 - L 3 AS 218/12

    Anerkenntnis; Beschwerde; kein feststellender Beschluss zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.03.2014 - L 3 KG 2/13
    Damit besteht kein rechtsschutzwürdiges Interesse mehr an der Fortführung des Gerichtsverfahrens in Bezug auf den zweimonatigen Zeitraum (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. März 2013 - L 3 AS 218/12 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 30).
  • LSG Sachsen, 22.05.2018 - L 8 SO 121/17

    Vorläufige Übernahme der Kosten für ein Mittel zum Andicken von Getränken im

    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 06.03.2014 - L 3 KG 2/13 B ER - juris RdNr. 36).
  • LSG Sachsen, 04.03.2015 - L 3 AS 94/15

    Aufwendungen, die einem Gefangenen durch seinen Aufenthalt außerhalb der Anstalt

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn sich aus den glaubhaft gemachten Tatsachen ergibt, dass es die individuelle Interessenlage des Antragstellers - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, der Allgemeinheit oder unmittelbar betroffener Dritter - unzumutbar erscheinen lässt, den Antragsteller zur Durchsetzung seines Anspruchs auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 6. März 2014 - L 3 KG 2/13 B ER - JURIS-Dokument Rdnr. 36, m. w. N.).

    Dazu müssen Tatsachen vorliegen oder glaubhaft gemacht sein, die darauf schließen lassen, dass der Eintritt des wesentlichen Nachteils im Sinne einer objektiven und konkreten Gefahr unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 6. März 2014, a. a. O.; Keller, in: Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG [11. Aufl., 2014], § 86b Rdnr. 27a).

  • LSG Sachsen, 21.02.2023 - L 3 BK 7/22
    Damit ist in Angelegenheiten des Kinderzuschlagrechts nur die Bundesagentur für Arbeit als Familienkasse mit Sitz in Nürnberg beteiligungsfähig, nicht aber die Familienkasse Direktion oder eine ihrer ebenfalls als Familienkassen bezeichneten regionalen Untergliederungen (so bereits zu Angelegenheiten nach dem Bundeskindergeldgesetz: Sächs. LSG, Beschluss vom 6. März 2014 - L 3 KG 2/13 B ER - juris Rdnr. 15 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 U 2547/14
    Oder aber, wenn die Gesamtregelung des § 57 Abs. 1 Satz 1 SGG durch § 57 Abs. 3 SGG verdrängt wird (vgl. Sächsisches LSG, Beschl. v. 06.03.2014, L 3 KG 2/13 B ER, Juris Rn. 19; vgl. auch Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 57 Rn. 11a), dann bestand nach § 57 Abs. 3 SGG eine Zuständigkeit des Sozialgerichts Mainz, weil der Sitz der Beklagten in Mainz liegt (§ 1 Abs. 1 der Satzung der Bekl. i.d.F. des 4. Nachtrags vom 20./21.11.2013).
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