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   LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 7 AS 726/20 B ER   

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https://dejure.org/2021,328
LSG Sachsen, 07.01.2021 - L 7 AS 726/20 B ER (https://dejure.org/2021,328)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2021 - L 7 AS 726/20 B ER (https://dejure.org/2021,328)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - L 7 AS 726/20 B ER (https://dejure.org/2021,328)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Sachsen, 15.12.2022 - L 7 AS 694/19
    Der Beginn der Verjährung der (Erstattungs-) Forderung des Beklagten erst nach der abschließenden Entscheidung und Festsetzung der zu erstattenden Leistungen (vgl. hierzu z.B. Senatsentscheidung v. 16.12.2021 - L 7 AS 234/19 - n.v. S. 6 ff. u.a. unter Verweis auf die Senatsentscheidung v. 07.01.2021 - L 7 AS 726/20 B ER - juris Rn. 28) wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Verwirkung der Geltendmachung von Rechten aus, da sie unabhängig von (Ausschluss-) Fristen und der Verjährung zu prüfen ist (so auch z.B. BSG v. 14.07.2022 - B 3 KR 2/22 R - Rn. 17 ff.) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - L 9 AS 216/22

    Endgültige Leistungsfestsetzung - Vollstreckung - Verjährung (4 bzw. 30 Jahre) -

    Mit Blick darauf dürfte eine mit dem Bescheid über die endgültige Festsetzung verbundene oder eine noch am gleichen Tage davon äußerlich getrennt erlassene Erstattungsregelung kein "weiterer" Bescheid i.S. des § 52 SGB X sein (so im Ergebnis auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 7. Januar 2021 - L 7 AS 726/20 B ER; Kador in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 328 Rdnr. 85).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - L 4 AS 618/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    Dass Zahlungserinnerungen keine Verwaltungsaktqualität in Bezug auf die Hauptforderung haben, ist bereits rechtlich geklärt (vgl. Engelmann in Schütze, Kommentar zum SGB X, 9. Auflage 2020, § 52 Rn. 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2020, L 8 AL 3185/19, juris Rn. 35 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 7. Januar 2021, L 7 AS 726/20 B ER, juris Rn. 30; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. November 2020, L 14 AL 4/20, juris Rn. 38).
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