Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21050
LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15 (https://dejure.org/2019,21050)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2019 - L 3 AL 33/15 (https://dejure.org/2019,21050)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2019 - L 3 AL 33/15 (https://dejure.org/2019,21050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Die Klägerin hat hier auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R), das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2009 (Az. L 9 AL 43/07) und das Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim vom 16. März 2009 (Az. S 16 AL 4/09) verwiesen.

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az.: B 11 AL 11/10 R) sei für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entscheidend.

    Das Sozialgericht bezog sich für seine Rechtsauffassung, dass ein Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers nicht bestehe, wenn der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheines liege und nicht ausnahmsweise auf den Zeitpunkt des (schriftlichen oder mündlichen) Arbeitsvertrages oder im Falle einer verbindlichen Einstellungszusage auf den Tag der Zusage abzustellen sei, ausdrücklich auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az.: B 11 AL 11/10 R, juris).

    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).

    Das Bundessozialgericht hat es in dieser Entscheidung im Einzelfall als nicht ausgeschlossen erachtet, entsprechend den Angaben im Vermittlungsgutschein auf den Zeitpunkt des Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21).

    Die erwähnten "Angaben" beziehen sich auf einen Hinweis im dortigen Vermittlungsgutschein, nach dem die Vermittlung innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgen müsse; maßgebend sei der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen werde, bei vorheriger mündlicher Einigung oder im Falle einer Einstellungszusage jedoch der Tag der Einigung oder Zusage (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011, a. a. O., Rdnr. 3).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 35/16
    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    (3) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates kommt es für den Vermittlungserfolg grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, sondern auf den der Beschäftigungsaufnahme an (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 32 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 45 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Das Bundessozialgericht hat in der Folge am leistungsrechtlichen Vermittlungsbegriff festgehalten, wonach entscheidend für den Eintritt des Vermittlungserfolgs der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist (vgl. BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. April 2011 - L 2 AL 95/06 - juris Rdnr 32; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 53).

    b) Der Senat hat bereits im Urteil vom 19. Oktober 2017 (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 54) entschieden, dass diese Rechtsprechung, die zu dem den Vermittlungsgutschein betreffenden, bis zum 31. März 2012 geltenden § 421g SGB III ergangen ist, für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III fort gilt.

    Der Gesetzgeber hat hierin keine grundlegende Neukonzeption beabsichtigt, sondern in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass der bis zum 31. März 2012 befristete Vermittlungsgutschein für Arbeitsuchende nach dem bisherigen § 421g SGB III in den neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aufgehe (vgl. BT-Drs. 17/6277, S. 92; vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 55).

    Dies kann zum Beispiel für arbeitslose Arbeitsuchende, denen die Agentur für Arbeit im Herbst eine Beschäftigung für das Weihnachtsgeschäft vermitteln konnte, von Interesse sei, wenn sie für die verbleibende Zwischenzeit bis zur Beschäftigungsaufnahme eine weitere Beschäftigung suchen (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017, a. a. O., juris Rdnr. 57).

    Dass der zu vergütende Vermittlungserfolg nicht stets bereits mit dem Abschluss des vermittelnden Vertrages eintritt, sondern dass es auf die tatsächliche Vollziehung des Vertrages ankommen kann, ist auch dem Zivilrecht nicht fremd (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017, a. a. O., juris Rdnr. 58).

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 124/14

    Recht der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Ergänzend verweist sie für ihre Auffassung, dass ein Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers nur bestehe, wenn die Beschäftigungsaufnahme im Geltungsbereich des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins liege, auf das Urteil des erkennenden Senates vom 3. November 2016 (Az. L 3 AL 124/14).

    (3) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates kommt es für den Vermittlungserfolg grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, sondern auf den der Beschäftigungsaufnahme an (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 32 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 45 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte für seine Rechtsauffassung auch im vorliegenden Verfahren auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (Az. L 1 AL 5/07, juris Rdnr. 28) bezieht, nach dessen Auffassung das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Vermittlers nicht von der Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitsuchenden, sondern vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhänge, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. November 2016 angemerkt, dass sich das Landessozialgericht auf Grund des Zeitpunktes seiner Entscheidung nicht mit der späteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, insbesondere der in den zitierten Urteilen vom 6. Mai 2008 und 23. Februar 2011, auseinandersetzen konnte (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 42).

    Es setzte sich aber mit der Frage, wie die Entscheidung des Landessozialgerichtes vor dem Hintergrund des inzwischen ergangenen Urteils des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 zu bewerten ist, nicht auseinander (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O.).

    c) Die Klägerin kann schließlich den geltend gemachten Vergütungsanspruch auch nicht aus dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 angedeuteten Ausnahmefall herleiten (so bereits vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Eine vergleichbare Sachverhaltslage ist vorliegend aber nicht gegeben (vgl. auch Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016, a. a. O., Rdnr. 47; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2016 - L 32 AS 846/15 - NZS 2016, 633 ff. = juris Rdnr. 76).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Die Klägerin bezog sich in diesem Zusammenhang unter anderem aus das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (Az. B 7/7a AL 8/07 R).

    Allerdings ist gleichfalls anzumerken, dass die Rechtmäßigkeit eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nicht im Abrechnungsverfahren zwischen dem privaten Arbeitsvermittler und der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 7; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2017 - L 3 AL 24/16 - info also 2018, 66 ff. = juris Rdnr. 51).

    Am 10. November 2003 hatte die dortige Beigeladene ihre Beschäftigung aufgenommen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 2).

    Beginne mithin das Beschäftigungsverhältnis selbst am ersten Tag des Geltungszeitraums des Vermittlungsgutscheins - wie vorliegend -, so genüge dies den gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008, a. a. O., juris Rdnr. 17).

    Jedoch wurde dadurch für die Klägerin im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 entschiedenen Fall gerade keine Vertrauensposition geschaffen (vgl. zum Verlassen dürfen des privaten Arbeitsvermittlers auf den im Gutschein selbst vorgesehenen Geltungszeitraum: BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - BSGE 100, 238 ff. = SozR 4-4300 § 421g Nr. 3 = juris Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - juris Rdnr. 21; BSG, Beschluss vom 18. September 2014 - B 11 AL 54/14 B - juris Rdnr. 11), die bei ihr die Annahme hätte rechtfertigen können, die Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sei für den Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme unerheblich.

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Dass es sich bei einer Entscheidung der Beklagte, mit der die Zahlung einer Vermittlungsvergütung gegenüber einem privaten Arbeitsvermittler abgelehnt wird, um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X handelt, ist inzwischen in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - BSGE 123, 216 ff. = SozR 4-4300 § 326 Nr. 1 = juris, jeweils Rdnr. 15 ff.).

    a) Die Klägerin macht einen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten geltend (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - BSGE 123, 216 ff. = SozR 4-4300 § 326 Nr. 1 = juris, jeweils Rdnr. 19, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - juris, jeweils Leitsatz und Rdnr. 13, m. w. N.).

    In Fortführung seiner zu der bis zum 31. März 2012 geltenden Vorgängerregelung in § 421g SGB III fordert das Bundessozialgericht in inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass für den Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Beklagte folgende Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 25, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018, a. a. O., Rdnr. 17, m. w. N.): 1. die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, 2. ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. innerhalb der Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden, 4. für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

    Die Klägerin ist kein Beteiligter im Sinne des § 183 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7 AL 56/05 R - BSGE 96, 119 ff. [Rdnr. 21] = SozR 4/4300 § 421g Nr. 1 Rdnr. 21 = juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 9. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 34, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018, a. a. O., Rdnr. 22, m. w. N.).

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 11/17 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Das Verfahren ist mit Beschluss vom 25. August 2017 im Hinblick auf das Revisionsverfahren Az. B 11 AL 11/17 R ruhend gestellt und im Oktober 2018 fortgeführt worden.

    a) Die Klägerin macht einen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten geltend (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 6/16 R - BSGE 123, 216 ff. = SozR 4-4300 § 326 Nr. 1 = juris, jeweils Rdnr. 19, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 11/17 R - juris, jeweils Leitsatz und Rdnr. 13, m. w. N.).

    In Fortführung seiner zu der bis zum 31. März 2012 geltenden Vorgängerregelung in § 421g SGB III fordert das Bundessozialgericht in inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass für den Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Beklagte folgende Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 25, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018, a. a. O., Rdnr. 17, m. w. N.): 1. die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, 2. ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. innerhalb der Geltungsdauer des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden, 4. für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

    Die Klägerin ist kein Beteiligter im Sinne des § 183 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7 AL 56/05 R - BSGE 96, 119 ff. [Rdnr. 21] = SozR 4/4300 § 421g Nr. 1 Rdnr. 21 = juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 9. Juni 2017, a. a. O., Rdnr. 34, m. w. N.; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018, a. a. O., Rdnr. 22, m. w. N.).

  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 183/15

    Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    (3) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates kommt es für den Vermittlungserfolg grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages, sondern auf den der Beschäftigungsaufnahme an (vgl. z. B. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 32 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018 - L 3 AL 183/15 - juris Rdnr. 45 ff.; Sächs. LSG, Urteil vom 19. Oktober 2018 - L 3 AL 35/16 - juris Rdnr. 45 ff.).

    Der Senat hat diesbezüglich zum Beispiel im Urteil vom 19. April 2018 ausgeführt (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 19. April 2018, a. a. O., Rdnr. 46 ff.):.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - L 9 AL 43/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Die Klägerin hat hier auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R), das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2009 (Az. L 9 AL 43/07) und das Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim vom 16. März 2009 (Az. S 16 AL 4/09) verwiesen.

    In dem ebenfalls vom Klägerbevollmächtigten erwähnten Urteil vom 30. April 2009 zitierte das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zwar das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 6. Mai 2008 (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 2009 - L 9 AL 43/07 - juris Rdnr. 27), allerdings nur im Zusammenhang mit der Frage ob der dortige private Arbeitsvermittler gegenüber dem Arbeitsuchenden überhaupt eine Vermittlungstätigkeit erbracht hatte.

  • SG Hildesheim, 16.03.2009 - S 16 AL 4/09

    Vergütungsanspruch für die gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitslosen mittels

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Die Klägerin hat hier auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. Februar 2011 (Az. B 11 AL 11/10 R), das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. April 2009 (Az. L 9 AL 43/07) und das Urteil des Sozialgerichtes Hildesheim vom 16. März 2009 (Az. S 16 AL 4/09) verwiesen.

    Das ebenfalls vom Klägerbevollmächtigten zitierte Sozialgericht Hildesheim zitierte zwar im Gerichtsbescheid vom 16. März 2009 die einschlägige Passage aus dem Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (vgl. SG Hildesheim, Gerichtsbescheid vom 16. März 2009 - S 16 AL 4/09 - juris Rdnr. 41).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 1 AL 5/07

    Anspruch auf Zahlung eines Betrages aus einem Vermittlungsgutschein;

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.03.2019 - L 3 AL 33/15
    Sie hat insoweit auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (Az. L 1 AL 5/07) sowie eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes unter dem Az. B 11a AL 5/08 R verwiesen.

    Soweit sich der Klägerbevollmächtigte für seine Rechtsauffassung auch im vorliegenden Verfahren auf das Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2007 (Az. L 1 AL 5/07, juris Rdnr. 28) bezieht, nach dessen Auffassung das Entstehen des Vergütungsanspruchs des Vermittlers nicht von der Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitsuchenden, sondern vom Abschluss eines Arbeitsvertrages abhänge, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. November 2016 angemerkt, dass sich das Landessozialgericht auf Grund des Zeitpunktes seiner Entscheidung nicht mit der späteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, insbesondere der in den zitierten Urteilen vom 6. Mai 2008 und 23. Februar 2011, auseinandersetzen konnte (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2016 - L 3 AL 124/14 - juris Rdnr. 42).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.04.2011 - L 2 AL 95/06

    Anspruch des Arbeitsvermittlers auf Auszahlung der Vergütung aus einem

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 24/16

    Arbeitsförderung; Vermittlungsvergütung eines privaten Arbeitsvermittlers;

  • BSG, 18.09.2014 - B 11 AL 54/14 B

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung - Vermittlungsgutschein - kein

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 32 AS 846/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Vergütung eines

  • BSG, 28.10.2014 - B 14 AS 39/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - maßgeblicher Zeitpunkt -

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2018 - L 7 AL 33/17
    Die gegen die Widerspruchsbescheide vom 12. Februar 2015 mit am 12. März 2015 beim Sozialgericht Hildesheim (SG) eingereichten und dort unter den Aktenzeichen S 3 AL 33/15 und S 3 AL 34/15 geführten Klagen endeten nach zwei jeweils klagabweisenden Gerichtsbescheiden vom 17. Februar 2017 durch im Juli 2017 erklärte Rücknahmen der beiden dagegen beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) zu den Aktenzeichen L 7 AL 34/17 und L 7 AL 35/17 geführten Berufungsverfahren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht