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   LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04   

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LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04 (https://dejure.org/2007,26080)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2007 - L 3 AL 234/04 (https://dejure.org/2007,26080)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - L 3 AL 234/04 (https://dejure.org/2007,26080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruches eines Arbeitnehmers auf Insolvenzgeld gem. § 183 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Anforderungen an das Vertretenmüssen einer Fristversäumnis gem. § 324 Abs. 3 S. 3 SGB III; Wirksamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Desweiteren liegt auch kein Fall des Betriebsübergangs vor, bei dem die besondere Schutzvorschrift des § 613a BGB eingreift, die einen Lohnverzicht nur dann zulässt, wenn anhand eines strengen Maßstabs ein sachlicher Grund für die Vereinbarung eines Lohnverzichts zwischen dem neuen Inhaber und dem übernommenen Arbeitnehmer besteht (BAG, Urt. v. 18. August 1976, Az. 5 AZR 95/75, JURIS-Dokument Rn. 32; BAG, Urt. v. 27. April 1988, Az. 5 AZR 358/87, JURIS-Dokument Rn. 28).

    Denn das Bundesarbeitsgericht hat in den bereits zitierten Entscheidungen ausgeführt, dass ein Lohnverzicht außerhalb der Fälle des Betriebsübergangs, wenn mithin die besondere Schutzvorschrift des § 613a BGB nicht eingreift, ohne weiteres vereinbart werden kann (BAG, Urt. v. 18. August 1976, Az. 5 AZR 95/75, JURIS-Dokument Rn. 32).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Jedoch handelt es sich hier um einen isolierten, vollständigen Verzicht auf die Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag, mithin um eine vertragliche Regelung der Hauptleistungspflicht als solche, was grundsätzlich nicht im Sinne des AGBG kontrollfähig ist und eine Prüfung am Maßstab des AGBG ausschließt (Thüsing/Leder, BB 2005, 1563 ff. [1563]; BAG, Urt. v. 3. Juni 2004, Az. 2 AZR 427/03, JURIS-Dokument Rn. 59; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1997, Az. XI ZR 167/96, JURIS-Dokument Rn. 12; BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000, Az. XI ZR 138/00, JURIS-Dokument Rn. 12).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Er hätte sich deshalb selbst bei Anspannung aller seiner Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten nicht hätte gedrängt fühlen müssen, schon vor dem 24. November 2000 Rechtsrat zum erklärten Lohnverzicht einzuholen, wie dies ansonsten selbst von juristischen Laien grundsätzlich verlangt wird, wenn ihnen die nötige Rechtskenntnis fehlt (vgl. dazu: Peters-Lange, in: Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts [3. Aufl., 2003], § 8 Rn. 111; Niesel, in: Niesel, SGB III [2. Aufl., 2002], § 324 Rn. 22; BSG, Urt. v. 10. April 1985, Az. 10 RAr 11/84, SozR 4100 § 141e Nr. 8, S. 24 = JURIS-Dokument Rn. 16).
  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Desweiteren liegt auch kein Fall des Betriebsübergangs vor, bei dem die besondere Schutzvorschrift des § 613a BGB eingreift, die einen Lohnverzicht nur dann zulässt, wenn anhand eines strengen Maßstabs ein sachlicher Grund für die Vereinbarung eines Lohnverzichts zwischen dem neuen Inhaber und dem übernommenen Arbeitnehmer besteht (BAG, Urt. v. 18. August 1976, Az. 5 AZR 95/75, JURIS-Dokument Rn. 32; BAG, Urt. v. 27. April 1988, Az. 5 AZR 358/87, JURIS-Dokument Rn. 28).
  • LAG Hamm, 01.04.2003 - 19 Sa 1901/02

    Widerruf eines Aufhebungsvertrages; Wiedereinstellungsanspruch nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Gleiches gilt, soweit der Arbeitgeber unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) die ihm obliegenden Hinweis- und Aufklärungspflichten (etwa über die tatsächlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens) verletzt haben sollte, weil auch dies nur zu Schadensersatz- sowie Rück-abwicklungsansprüchen führt (vgl. u.a. LAG Hamm, Urt. v. 1. April 2003, Az. 19 Sa 1901/02, JURIS-Dokument Rn. 26/27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - L 12 AL 30/01

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - keine Nachfrist bei fehlenden

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Zwar ist dies schon dann der Fall, wenn sich der Arbeitnehmer nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung seiner rückständigen Lohnansprüche gegenüber dem Arbeitgeber bemüht hat, wobei er selbst leichte Fahrlässigkeit zu vertreten hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13. September 2005, Az. L 12 AL 30/01, JURIS-Dokument Rn. 29; Niesel, in: Niesel, SGB III [2. Aufl., 2002], § 324 Rn. 23).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Jedoch handelt es sich hier um einen isolierten, vollständigen Verzicht auf die Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag, mithin um eine vertragliche Regelung der Hauptleistungspflicht als solche, was grundsätzlich nicht im Sinne des AGBG kontrollfähig ist und eine Prüfung am Maßstab des AGBG ausschließt (Thüsing/Leder, BB 2005, 1563 ff. [1563]; BAG, Urt. v. 3. Juni 2004, Az. 2 AZR 427/03, JURIS-Dokument Rn. 59; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1997, Az. XI ZR 167/96, JURIS-Dokument Rn. 12; BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000, Az. XI ZR 138/00, JURIS-Dokument Rn. 12).
  • BGH, 12.12.2000 - XI ZR 138/00

    Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Jedoch handelt es sich hier um einen isolierten, vollständigen Verzicht auf die Gegenleistung aus dem Arbeitsvertrag, mithin um eine vertragliche Regelung der Hauptleistungspflicht als solche, was grundsätzlich nicht im Sinne des AGBG kontrollfähig ist und eine Prüfung am Maßstab des AGBG ausschließt (Thüsing/Leder, BB 2005, 1563 ff. [1563]; BAG, Urt. v. 3. Juni 2004, Az. 2 AZR 427/03, JURIS-Dokument Rn. 59; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1997, Az. XI ZR 167/96, JURIS-Dokument Rn. 12; BGH, Urt. v. 12. Dezember 2000, Az. XI ZR 138/00, JURIS-Dokument Rn. 12).
  • LAG Berlin, 17.02.1997 - 9 Sa 124/96

    Arbeitsentgelt: Überwälzung des Entgeltrisikos auf den Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Bei einem Arbeitsverhältnis liegt danach Sittenwidrigkeit immer dann vor, wenn nach dem Gesamtcharakter der Vereinbarung, wie er sich aus deren Inhalt und Zweck sowie den Beweggründen der Beteiligten ergibt, ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des den übermäßigen Vorteil beanspruchenden Vertragsteils zulässt, was jedenfalls dann zutrifft, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- und Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet wird (LAG Berlin, Urt. v. 17. Februar 1997, Az. 9 Sa 124/96, NZA-RR 1997, 371 f.).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.06.2007 - L 3 AL 234/04
    Auch dürfte die AGB-Kontrolle nicht schon durch die Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG für das Arbeitsrecht ausgeschlossen sein, weil der Erlassvertrag als abstraktes Verfügungsgeschäft (Schlüter in: Münchener Kommentar zum BGB [4. Aufl., 2005], § 397 Rn. 6) rechtlich selbstständig ist und seine Grundlage in einem an deren Vertrag als dem Arbeitsvertrag, nämlich dem Erlassvertrag gemäß § 397 BGB, hat (so zum selbständigen Schuldversprechen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: BAG, Urt. v. 15. März 2005, Az. 9 AZR 502/03, JURIS-Dokument Rn. 19/20).
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