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   LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08   

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https://dejure.org/2010,37136
LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08 (https://dejure.org/2010,37136)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.04.2010 - L 2 U 147/08 (https://dejure.org/2010,37136)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. April 2010 - L 2 U 147/08 (https://dejure.org/2010,37136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Tätigkeit eines behinderten Menschen im einer Werkstatt für Behinderte angegliederten Förder- und Betreuungsbereich - kein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII - fehlender wirtschaftlicher Wert der Tätigkeit - kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/87

    Wegeunfall - Förderung in der Werkstufe einer Tagesbildungsstätte für geistig

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08
    Voraussetzung der Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 136 Abs. 2 SGB IX ist nach dessen klarem Wortlaut, dass der behinderte Mensch "wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen" kann (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RO 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/87 -, zitiert nach Juris, Rdnrn. 26, 30; BSG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 RU 28/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 1/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 14).

    Ebenso wenig stehen in einem heilpädagogischen Heim betreute Heiminsassen unter Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, die sich dort befinden, um Verhaltensstörungen abzubauen, Nachhilfe in den Schulfächern zu erhalten sowie an Arbeitsgemeinschaften, therapeutische Gruppen und Gesprächsrunden teilzunehmen (BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/87 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 30; BSG, Urteil vom 12.07.1979, SozR 2000 § 539 Nr. 60).

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßführungsbefugnis - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08
    Die versicherte Tätigkeit muss objektiv schon deshalb einen, wenn auch noch so geringen, wirtschaftlichen Wert haben, damit eine Ähnlichkeit zu einer Arbeit eines Beschäftigten festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22).

    Sie muss eine fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung haben (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22; Kruschinsky, a. a. O., Rdnrn. 825, 830).

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08
    Die Vorschrift setzt voraus, dass es sich um eine mehr oder weniger vorübergehende, ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes zu dem Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt (BSG, Urteil vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 6; Kruschinsky, a. a. O., § 2 Rdnr. 804).
  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08
    Voraussetzung der Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 136 Abs. 2 SGB IX ist nach dessen klarem Wortlaut, dass der behinderte Mensch "wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen" kann (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RO 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/87 -, zitiert nach Juris, Rdnrn. 26, 30; BSG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 RU 28/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 1/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 14).
  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 28/89

    Versicherungsschutz für den Unfall bei einer betrieblichen Veranstaltung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08
    Voraussetzung der Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des § 136 Abs. 2 SGB IX ist nach dessen klarem Wortlaut, dass der behinderte Mensch "wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen" kann (vgl. BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RO 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 19; BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2 RU 14/87 -, zitiert nach Juris, Rdnrn. 26, 30; BSG, Urteil vom 28.02.1990 - 2 RU 28/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22; BSG, Urteil vom 13.06.1989 - 2 RU 1/89 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 14).
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