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   LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00   

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https://dejure.org/2000,11997
LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00 (https://dejure.org/2000,11997)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2000 - L 3 AL 59/00 (https://dejure.org/2000,11997)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2000 - L 3 AL 59/00 (https://dejure.org/2000,11997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines anfäglich rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfond (ESH-Uhg); Zum Begriff des Wortes "Bundesregierung" und seiner Auslegung; ESF- Uhg ist kein Unterhaltsgeld ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Ist die Bundesregierung zum Erlass von Normen ermächtigt, so gilt nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung und Literatur die Ermächtigung lediglich für das Kollegium, nicht hingegen für den zuständigen Bundesminister (BVerfGE 26, 338, 395 ff.; Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz-Kommentar, Band IV, Rn. 38 zu Art. 80; Wilke, in: Von Mangoldt/Klein, Anm. V 2 a); Stern, Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band II, § 38 III 1 a); Brun-Otto Bryde, in: Münch/Kunik, Grundgesetz Kommentar Rn. 11 zu Art. 80 Grundgesetz; Maunz/Zipelius, Deutsches Staatsrecht, 28. Auflage, V § 37).

    Diesem Sprachgebrauch folgt u. a. auch das Grundgesetz (GG) in aller Regel (vgl. Zusammenstellung bei Von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Auflage, Anm. V 3 zu Art. 65 sowie Art. 115 a) Abs. 1, 115 d) Abs. 2, 115 f) Abs. 1, 115 i) Abs. 2 und 115 l) Abs. 1 GG; BVerfGE 26, 338, 395 ff. m. w. N.).

    Die ausdrückliche Gegenüberstellung von Bundesregierung und Bundesminister in Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG, der Umstand, dass nach allgemeiner Ansicht mit "Bundesregierung" auch in Art. 84 Abs. 3 und 4 und Art. 85 Abs. 3 Satz 2 GG die Bundesregierung als Kollegium gemeint ist, können deshalb als Bestätigung dafür angesehen werden, dass das Wort "Bundesregierung" das Kollegium bezeichnet (BVerfGE 26, 338, 395 ff.).

    Auch aus ihnen ergibt sich, dass mit "Bundesregierung" das Kollegium gemeint ist (BVerfGE 26, 338, 395 ff.).

    Die Entstehungsgeschichte, insbesondere von Art. 84 Abs. 2 und 85 Abs. 2 GG, gibt keinen eindeutigen Aufschluss darüber, welche Bedeutung der Parlamentarische Rat dem Wort "Bundesregierung" in diesen Bestimmungen beigelegt hat (BVerfGE 26, 338, 395 m. w. N.).

    Es geht deshalb nicht an, von der Auslegung des Art. 77 Weimarer Reichsverfassung auf die Bedeutung des Wortes "Bundesregierung" im GG zu schließen (BVerfGE 26, 338, 395 m. w. N.).

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 28/93

    Unternehmensstillegung - Lohnbeihilfe - Beantragung

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass eine Richtlinie nach der Rechtsprechung des BSG auch dann als von der Bundesregierung geschaffen angesehen werden kann, wenn sie lediglich von einem Minister im Bundesanzeiger verkündet wurde (BSG, Urteil vom 14.07.1994, Az.: 7 RAr 28/93).

    Zu fordern ist jedoch in einem solchen Fall, dass klar aus dem Richtlinientext (zumeist Vorspann) ersichtlich ist, dass es sich um eine Richtlinie der Bundesregierung handelt (BSG, Urteil vom 14.07.1994, a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 28.02.1996 - L 3 Al 124/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld im Anschluss an den Bezug von Unterhaltsgeld aus

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Zwar unterschreite der Wert des Beschwerdegegenstandes den Berufungsstreitwert von 1.000,00 DM, jedoch sei die Berufung wegen der Abweichung vom Urteil des Sächsischen LSG vom 28.02.1996 (Aktenzeichen L 3 AL 124/95) zuzulassen.

    Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage ist nach Ansicht des Senats (vgl. zur früheren Auffassung Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 124/95; Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 85/95; vgl. auch LSG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2000, Az.: L 8 AL 130/99) auch die zweite Alternative des § 107 Nr. 5 d) AFG nicht gegeben.

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Es gilt der Grundsatz, dass die rechtswidrige Dauerleistung in die Zukunft hinein die Allgemeinheit in der Regel mehr belastet, als eine einmalige, zurückliegende Leistung (BSGE 59, 157).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Auch im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "Bundesregierung" heute im Zweifel das kollegial gebildete Verfassungsorgan, dem die Staatsleitung obliegt (BVerfGE 11, 77, 85).
  • LSG Brandenburg, 18.02.2000 - L 8 AL 130/99
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage ist nach Ansicht des Senats (vgl. zur früheren Auffassung Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 124/95; Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 85/95; vgl. auch LSG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2000, Az.: L 8 AL 130/99) auch die zweite Alternative des § 107 Nr. 5 d) AFG nicht gegeben.
  • LSG Sachsen, 28.02.1996 - L 3 Al 85/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe im Anschluss an den Bezug

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2000 - L 3 AL 59/00
    Nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage ist nach Ansicht des Senats (vgl. zur früheren Auffassung Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 124/95; Urteil vom 28.02.1996, Az.: L 3 AL 85/95; vgl. auch LSG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2000, Az.: L 8 AL 130/99) auch die zweite Alternative des § 107 Nr. 5 d) AFG nicht gegeben.
  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Der Senat hat den Beteiligten das Urteil des Sächsischen LSG vom 8. November 2000 (L 3 AL 59/00) zur Kenntnis gegeben; hierin hat das Sächsische LSG die vom LSG in Bezug genommene Rechtsprechung aufgegeben.

    Dieser Argumentation kann sich der Senat nicht anschließen; auch das Sächsische LSG hat jene Rechtsmeinung inzwischen aufgegeben (Urteil vom 8. November 2000 - L 3 AL 59/00).

    Zum anderen weist das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. November 2000 (L 3 AL 59/00) zu Recht darauf hin, daß auch nach einer Vereinbarung zwischen der Kommission der EU und der Bundesregierung dieser mehrere unterschiedliche Wege zur Verfügung stehen, um die vereinbarte Förderung umzusetzen.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2001 - L 13 AL 4896/00

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei Berufsausbildung

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  • LSG Sachsen, 15.08.2001 - L 3 AL 216/00

    Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss Ost für ein Wirtschaftsunternehmen wegen

    Die Zeit des Bezuges von ESF-Unterhaltsgeld steht nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des BSG und des Senates einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung nicht gemäß § 107 Abs. 5d) AFG gleich (Sächs. LSG, Urteil v. 8.11.2000, Az.: L 3 AL 59/00; Sächs. LSG, Urteil v. 8.11.2000, Az.: L 3 AL 118/99; BSG, Urteil v. 17.5.2001, B 7 AL 42/00R).
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