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   LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15   

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LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 8 SO 111/15 (https://dejure.org/2016,57716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme von Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung - Übernahme der durch die BAföG-Leistungen nicht gedeckten Unterkunftskosten als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung; Übernahme der durch die BAföG-Leistungen nicht gedeckten Unterkunftskosten als Leistung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Da dabei im Rahmen der Prüfung der konkreten Angemessenheit personenbezogene Umstände wie Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die Auswirkungen auf den Unterkunftsbedarf haben, zu berücksichtigen sind (Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 RdNr. 91 f.; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 29 und 36 f.), sind auch behinderungsbedingte Mehrkosten den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt zugewiesen.

    Soweit ein behinderungsbedingter Mehrbedarf sich - wie hier - nicht auf die Regelbedarfe, sondern auf den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung bezieht, findet er bei der Frage der (konkreten) Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft (§ 35 SGB XII bzw. § 22 SGB II) Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 36 f.; Berlit in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 22 RdNr. 49; Piepenstock in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22 RdNr. 87; Nguyen in: jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 35 RdNr. 91 f.).

    Einem derartigen Bedarf, der sich - wie oben dargelegt - als einheitlicher, nicht künstlich aufzuspaltender Bedarf darstellt, ist im Rahmen der (konkreten) Angemessenheitsprüfung der Kosten der Unterkunft Rechnung zu tragen und auf dieser Grundlage als (ggf. erhöhter) Bedarf im Rahmen von § 22 SGB II zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R - juris RdNr. 29 und 36 f.; Berlit in: LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 22 RdNr. 49).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1992 - 24 A 1713/90

    Zum Zweck der Eingliederungshilfe für Behinderte in der Form der Hilfe zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Nicht erfasst werden dagegen Leistungen, die die Sicherung des Lebensunterhalts für die Dauer des Studiums bezwecken (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.11.1992 - 24 A 1713/90 - juris).
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 27/83

    Hilfsmittel iS der Krankenversicherung - Eingliederungshilfe nach BSHG

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Die Hilfen zur "Erhaltung" einer Wohnung beinhalten vielmehr objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um-)Gestaltung einer bereits vorhandenen oder einer neuen Wohnung, d.h. zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen (vgl. BSG, Urteil vom 22.05.1984 - 8 RK 27/83 - juris RdNr. 13).
  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Dabei ergibt sich die Zuständigkeit der Beklagten als örtlichem Sozialhilfeträger für das von der Klägerin auf § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX gestützte Leistungsbegehren aus § 97 Abs. 1 SGB XII, da für diese Eingliederungshilfeleistung § 13 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuchs (SächsAGSGB) keine Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers begründet; insbesondere handelt es sich bei den von § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX erfassten Leistungen nicht um solche des ambulant betreuten Wohnens im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 SächsAGSGB, die im Lichte des § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX zu sehen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER - juris RdNr. 19).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Unterbringung in

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Die im stationären Bereich mit der Einführung des SGB XII zum 01.01.2005 begonnene Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt (näher dazu BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 25/14 R - juris RdNr. 15) soll mit dem Bundesteilhabegesetz zum Abschluss gebracht werden; auch bei der Unterbringung in solchen Wohnformen sollen sich - wie bereits jetzt im ambulanten Bereich - die existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt künftig ausschließlich nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII richten (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 4, 199 f.).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Eine Übernahme der Aufwendungen für Wohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe sieht das Bundesteilhabegesetz in der Nachfolgervorschrift zu § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX nur für Zimmer vor, die für Assistenzkräfte erforderlich sind (BT-Drs. 18/9522, S. 63 zu § 77 Abs. 2); dahinter steht die Erwägung, dass diese Aufwendungen untrennbarer mit der (Fach-)Leistung der Assistenzkraft verbunden sind und daher gerade nicht zu den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt gehören (so bereits BSG, Urteil vom 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R - juris RdNr. 14).
  • BSG, 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Grundsätzlich unterfalle die Klägerin als erwerbsfähige Hilfebedürftige dem Leistungssystem des SGB II. Angesichts des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 5 SGB II, welcher auch von behinderten Menschen absolvierte abstrakt förderungsfähige Ausbildungen erfasse (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.02.2015 - B 14 AS 25/14 R - juris), bestünden jedoch nur Ansprüche auf die Leistungen nach § 27 SGB II. Von dem Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zu den angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II könne die Klägerin allerdings nicht profitieren, da diese Regelung nicht Studierende mit eigenem Haushalt erfasse, sondern nur solche, die noch bei ihren Eltern wohnten.
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Obwohl der Gesetzgeber davon ausgegangen war, dass bereits die "Erhaltung" der Wohnung deren behindertengerechte Umgestaltung umfasst, hat er mit den Ergänzungen klarstellen wollen, dass neben den Kosten für bauliche Änderungen an der Wohnung auch solche für Einrichtungsgegenstände in der Wohnung übernahmefähig sind (vgl. BT-Drs. 14/5074, S. 111; BT-Drs. 15/1783, S. 13; Fuchs/Gitschmann in: Cramer/Fuchs/Hirsch/Ritz, SGB IX, 6. Aufl. 2011, § 55 RdNr. 13).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.12.2016 - L 8 SO 111/15
    Damit ist sie vom Anwendungsbereich der Vorschrift nicht erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R - juris RdNr. 24 - zu § 22 Abs. 7 SGB II a.F.).
  • SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14

    Sozialhilfe

    Sie kann insbesondere keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe zur "Erhaltung" der Wohnung nach § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX geltend machen, da darunter nur objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um )Gestaltung einer bereits vorhandenen oder einer neuen Wohnung, d.h. zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen, verstanden werden (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 08. Dezember 2016, Az.: L 8 SO 111/15 - juris - Rn. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2023 - L 6 U 78/21

    Wohnungshilfe-Richtlinien; Heizung; Heizungsanlage; Wohnungshilfe

    Diese umfassen objektbezogene Maßnahmen zur behindertengerechten (Um-)Gestaltung der Wohnung, dh zur Anpassung der Beschaffenheit der Wohnung an die besonderen Bedürfnisse des behinderten Menschen (vgl BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 8 RK 27/83 - juris Rn 13; vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - L 8 SO 111/15 -, juris Rn 21) .
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