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   LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20   

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LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20 (https://dejure.org/2023,11872)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2023 - L 4 AS 179/20 (https://dejure.org/2023,11872)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - L 4 AS 179/20 (https://dejure.org/2023,11872)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 709
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2019 - L 2 AS 693/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Es ist auch nicht deshalb eine laufende Einnahme, weil Mutterschaftsgeld, das für die nachgeburtliche Schutzfrist i.S.v. § 3 Abs. 2 MuSchG gezahlt wird, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG auf das Elterngeld angerechnet wird (a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

    Auch der Umstand, dass ohnehin ausschließlich das für die nachgeburtliche Schutzfrist i.S.v. § 3 Abs. 2 MuSchG gezahlte und damit hier nicht betroffene Mutterschaftsgeld gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG auf das Elterngeld angerechnet wird (vgl. Brose in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Auflage 2020, § 3 Rn. 10 m.w.N.), lässt nach Ansicht des Senats keine rechtlich bindenden Rückschlüsse darauf zu, ob Mutterschaftsleistungen einmalige oder laufende Einnahmen i.S.d. SGB II darstellen bzw. wie Arbeitseinkommen zu behandeln sind (a.A. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

    Anders als beim Krankengeld (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 6, 7 SGB V), welches kalendertäglich zu zahlen und für den Fall, dass es für einen ganzen Kalendermonat zu gewähren ist, mit 30 Tage berechnet werden muss, existiert beim Mutterschaftsgeld zur Überzeugung des Senats keine Fälligkeitsbestimmung, weder in § 24i SGB V noch in § 19 MuSchG (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.11.2019 - L 2 AS 693/15 - juris Rn. 63).

  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 7 AS 755/13

    Mutterschaftsgeld für eine gesetzlich Krankenversicherte ist eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Die vom Sozialgericht bemühte Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (L 7 AS 755/13) beruhe zudem auf der Rechtslage vor dem 01.08.2016.

    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 3 SGB II kommt es allerdings nicht darauf an, ob die Krankenkasse Mutterschaftsgeld für die Dauer von mehr als einem Monat ausgezahlt hat (so aber wohl Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.02.2014 - L 7 AS 755/13 NZB - juris Rn. 15).

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Für die Abgrenzung zwischen laufender und einmaliger Einnahme komme es maßgeblich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R - an.

    Maßgeblich ist dabei der Rechtsgrund (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R - juris Rn. 17), wobei unter demselben Rechtsgrund nicht dieselbe Rechtsnorm, sondern die Grundlage der Zahlung, d.h. das Rechtsverhältnis gemeint ist (vgl. Schmidt in: Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage, Stand: 2021, § 11 Rn. 34).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Ausreichende Klarheit kann auch dann bestehen, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R - juris Rn. 15).

    Bezogen auf den maßgeblichen Änderungsbescheid vom 18.06.2018, der als Bewilligungsbescheid von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für die Zeit vom 01.07.2018 bis 31.07.2018 einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung darstellt, ist unter Berücksichtigung der maßgebenden objektiven, tatsächlichen Verhältnisse, die bei Erlass des Bewilligungsbescheides vorgelegen haben (vgl. BSG, Urteile vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R - juris Rn. 18 und vom 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R - juris Rn. 16), nach dessen Bekanntgabe eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen der Klägerin insoweit eingetreten als diese tatsächlich 616, 42 EUR netto und nicht wie ursprünglich angenommen 616, 21 EUR Erwerbseinkommen erzielt hat, was wiederum zu einer Minderung des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II geführt hat.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Demgemäß hat das BSG im Jahr 2008 entschieden, dass die letzte Krankengeldzahlung "in einer Reihe kontinuierlicher Zahlungen" als laufende Leistung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist, unabhängig von der Einordnung als Entgeltersatzleistung (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Maßgeblich ist, dass nach ihrem Rechtsgrund wiederkehrende Leistungen in einem größeren Abstand als monatlichen Zeitabständen zufließen (vgl. BSG, Urteil vom 24.08.2017 - B 4 AS 9/16 R - juris Rn. 17 ff.).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Später hat es zudem ausgezahltes Insolvenzgeld nach § 183 Abs. 1 SGB III in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung (a.F.), das als Sozialleistung der Insolvenzversicherung in einem Betrag an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, als einmalige Einnahme bewertet, obwohl es in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht unmittelbar an die Stelle des monatlichen Arbeitseinkommens tritt (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R - juris Rn. 12 bis 19).
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 652/11

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Hierdurch soll den Frauen zum Wohle der Gesundheit von Mutter und Kind jeglicher Anreiz genommen werden, während der Beschäftigungsverbote zur Sicherung des bisherigen Lebensstandards einer Beschäftigung nachzugehen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 22.08.2012 - 5 AZR 652/11 - juris Rn. 22; Herrmann in Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 9. Auflage 2020, § 19 Rn. 1 unter Hinweis auf Erfk/Schlachter MuSchG § 19 Rn. 1; HK-MuSchG/Pepping § 13 Rn. 1; KassKomm/Nolte SGB V § 24i Rn. 2).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Laufende Einnahmen sind solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht also gezahlt werden, wogegen sich bei einmaligen Einnahmen das Geschehen in einer einzigen Leistung erschöpft (so schon BSG, Urteile vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R - juris Rn. 27 und vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.05.2023 - L 4 AS 179/20
    Laufende Einnahmen sind solche, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und regelmäßig erbracht also gezahlt werden, wogegen sich bei einmaligen Einnahmen das Geschehen in einer einzigen Leistung erschöpft (so schon BSG, Urteile vom 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R - juris Rn. 27 und vom 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 22/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Gewinnermittlung

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