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   LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06   

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LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06 (https://dejure.org/2010,9725)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.03.2010 - L 1 KR 83/06 (https://dejure.org/2010,9725)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. März 2010 - L 1 KR 83/06 (https://dejure.org/2010,9725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflichtigkeit bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung i.F.e. Tätigkeit als Gesellschafter einer ein landwirtschaftliches Unternehmen betreibenden Kapitalgesellschaft; Bestimmung des Merkmals der hauptberuflichen Tätigkeit eines Landwirtes in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung in der Krankenversicherung der Landwirte bei der Beteiligung eines landwirtschaftlichen Unternehmers an einem anderen landwirtschaftlichen Unternehmen als Gesellschafter einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 6/78

    Wirksamkeit einer Revisionszulassung - Hauptberufliche Tätigkeit eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Vielmehr reicht bei juristischen Personen, die neben einem landwirtschaftlichen Unternehmen weitere Unternehmen betreiben, die hauptberufliche Tätigkeit in der Leitung des Gesamtunternehmens aus, wenn sie die Leitung des landwirtschaftlichen Unternehmens mit umfasst; ohne Bedeutung ist dagegen, welchen Umfang die Leitungsfunktionen für das landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen der Tätigkeit für das Gesamtunternehmen einnehmen (BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RK 6/78 - BSGE 49, 126, 129 f. = SozR 5420 § 2 Nr. 15; Urteil vom 18.03.1983 - 11 RK 9/82 - SozR 5420 § 2 Nr. 28 S. 40).

    Dagegen genügt die bloße Beteiligung am Gewinn und Verlust der juristischen Person nicht, vielmehr muss darüber hinaus eine konkrete Tätigkeit im Unternehmen ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RK 6/78 - BSGE 49, 126, 129 = SozR 5420 § 2 Nr. 15).

  • BSG, 18.03.1983 - 11 RK 9/82

    Hauptberuf - Leitungsfunktion - Landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Die hauptberufliche Tätigkeit im Unternehmen, die § 2 Abs. 3 Satz 2 KVLG 1989 ähnlich wie § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) fordert, ist nicht als hauptberufliche Tätigkeit in der Landwirtschaft zu begreifen (vgl. Bundessozialgericht [BSG], 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R - SozR 4-5868 § 85 Nr. 1 Rn. 4; Urteil vom 18.03.1983 - 11 RK 9/82 - SozR 5420 § 2 Nr. 28 S. 40 ff.).

    Vielmehr reicht bei juristischen Personen, die neben einem landwirtschaftlichen Unternehmen weitere Unternehmen betreiben, die hauptberufliche Tätigkeit in der Leitung des Gesamtunternehmens aus, wenn sie die Leitung des landwirtschaftlichen Unternehmens mit umfasst; ohne Bedeutung ist dagegen, welchen Umfang die Leitungsfunktionen für das landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen der Tätigkeit für das Gesamtunternehmen einnehmen (BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RK 6/78 - BSGE 49, 126, 129 f. = SozR 5420 § 2 Nr. 15; Urteil vom 18.03.1983 - 11 RK 9/82 - SozR 5420 § 2 Nr. 28 S. 40).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2004 - L 1 KR 20/03
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Es schließe sich vollumfänglich dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 13.01.2004 (L 1 KR 20/03 - juris) an.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Senat der vom Schleswig-Holsteinischen LSG in einem Urteil vom 13.01.2004 (L 1 KR 20/03 - juris Rn. 23) vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach der Begriff des Einkommens aus Forst- und Landwirtschaft im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989 in enger Anlehnung an die Regelungen des EStG auszulegen sei.

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Die Satzung des Krankenversicherungsträgers ist autonom gesetztes Recht, das durch die Gerichte nur daraufhin zu prüfen ist, ob es mit der gesetzlichen Ermächtigung und höherrangigem Recht vereinbar ist (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89 - BSGE 68, 111, 112 m.w.N. = SozR 3-2200 § 809 Nr. 1).

    Nicht zu prüfen haben die Gerichte, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89 - BSGE 68, 111, 115 m.w.N. = SozR 3-2200 § 809 Nr. 1).

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Bei Beitragsbescheiden ist eine Beschränkung des Streitgegenstandes insbesondere sowohl unter dem Aspekt des Zeitraums als auch bei einer Mehrheit von Bemessungsgrundlagen vorstellbar (vgl. nur BSG, Urteil vom 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 1 Rn. 4).
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Ein Bescheid nach § 40 Abs. 8 Satz 2 SGB X kann hiernach grundsätzlich in einen Bescheid nach § 48 SGB X umgedeutet werden (zu § 45 SGB X vgl. BSG, Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 28/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 4 S. 41).
  • LSG Sachsen, 04.02.2009 - L 1 KR 132/07

    Heranziehung des von einem Arbeitgeber gezahlten Überbrückungsgeldes zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Vielmehr gilt auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung, dass, um eine ausreichende Bestimmtheit abgabenrechtlicher Regelungen zu gewährleisten, wenigstens im Grenzbereich zwischen beitragspflichtigen und nicht mehr beitragspflichtigen Einnahmen eine spezielle konkretisierende Satzungsregelung zu fordern ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 13 ff., vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 04.02.2009 - L 1 KR 132/07 - juris Rn. 25 ff. zu § 240 SGB V).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Vielmehr gilt auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung, dass, um eine ausreichende Bestimmtheit abgabenrechtlicher Regelungen zu gewährleisten, wenigstens im Grenzbereich zwischen beitragspflichtigen und nicht mehr beitragspflichtigen Einnahmen eine spezielle konkretisierende Satzungsregelung zu fordern ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 1 Rn. 13 ff., vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 04.02.2009 - L 1 KR 132/07 - juris Rn. 25 ff. zu § 240 SGB V).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Dies folgt schon aus § 2 Abs. 3 Satz 2 KVLG 1989, wonach auch der beschränkt haftende Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, der nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341, 343 ff.) die Gesellschaft bürgerlichen Rechts gleichzustellen ist, als Unternehmer gilt, wenn er in dem Unternehmen hauptberuflich tätig ist.
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2010 - L 1 KR 83/06
    Handelte es sich bei diesem Gewinn nämlich sozialversicherungsrechtlich um Arbeitseinkommen aus außerland- und außerforstwirtschaftlicher Tätigkeit (siehe aber BSG, Urteil vom 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R - SozR 4-5420 § 2 Nr. 1 Rn. 27), unterläge er nur dann der Beitragsbemessung, wenn die Voraussetzungen des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KVLG 1989 erfüllt wären, wenn also auch noch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge bezogen würden.
  • BSG, 31.07.1980 - 11 RK 7/79

    Satzung - Landwirtschaftliche Krankenkasse - Beitragsklasse - Einheitswert -

  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 9/02 R

    Alterssicherung für Landwirte - Versicherungspflicht eines Gesellschafters einer

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 7/83
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2016 - L 4 KR 199/13
    Die Stellung der Klägerin als Gesellschafterin löst ebenfalls keine Einordnung als sozialversicherungsfrei aus, weil sie nach dem zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrag nach ihrer Rechtsmacht kein Alleinentscheidungsrecht oder eine nur gleichberechtigte Mitbestimmung oder auch nur eine Sperrminorität für Entscheidungen im operativen oder gar strategischen Geschäft der GmbH besitzt (vgl. zu diesen Kriterien außer dem erkennenden Senat nur: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt v 29.2.2012, L 8 R 166/10; LSG Ba-Wü, Urt vom 22.10.2011, L 4 R 5166/08; LSG Sachsen, Urt v 10.3.2010, L 1 KR 83/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2011 - L 4 KR 325/09
    Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber eine Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht eben nicht mehr verlangt (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. März 2010, Az.: L 1 KR 83/06 (in JURIS Das Rechtsportal).
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