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   LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15   

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LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15 (https://dejure.org/2016,15643)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 3 AL 298/15 (https://dejure.org/2016,15643)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 3 AL 298/15 (https://dejure.org/2016,15643)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Sachsen, 19.11.2015 - L 3 AL 192/13

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein; Anfechtungsbefugnis eines Vermittlers;

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Das Bundessozialgericht hat unter der Geltung von § 421g SGB III a. F., die Ablehnung eines Antrages eines Vermittlers auf Vermittlungsvergütung als Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X qualifiziert (so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris unter Verweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG).

    Wenn aber ein Verwaltungsakt vorliegt, ist vor der Erhebung einer Anfechtungsklage auch, wie vorliegend, in Kombination mit einer Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG zwingend ein Vorverfahren durchzuführen (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 1 SGB X; so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris).

    Im Hinblick darauf, dass sich durch die beschriebene Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach Auffassung des Senats die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris, Rn. 34).

    Ungeachtet der geänderten systematischen Stellung und des Wortlautes kann der private Arbeitsvermittler seinen Vergütungsanspruch weiterhin gegen die Arbeitsagentur geltend machen (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III a. F. im Verhältnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsuchenden um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (so zuletzt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

    Von der Verwaltungsaktseigenschaft ging im Übrigen auch der Gesetzgeber aus, weil es sich ausweislich der Gesetzesbegründung beim Ak-tivierungs- und Vermittlungsgutschein um eine verbindliche Förderzusage handeln soll (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; BT-Drs. 17/6277, S. 93; hierauf verweist auch BSG, Urteil vom 11. März 2014, - B 11 AL 19/12 R- Rn. 19).

    Ein Verwaltungsakt mit Drittwirkung ist zwar auch im Sozialverwaltungsverfahren anerkannt (so mit weiteren Nachweisen aus der Literatur: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris, Rn. 31ff.).

    Der Inhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins mag zwar Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Arbeitsvermittlers sein, er berührt ihn jedoch nicht in seinen subjektiven Rechten (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris, Rn 32), denn es besteht keine Möglichkeit, im Rahmen des Abrechnungsverfahrens zwischen dem Arbeitsvermittler und der Bundesagentur die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins selbst zur Überprüfung zu stellen (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris, Rn. 32 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 -B 7/7a AL 8/07 R, juris).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen die Beklagte hat im Wesentlichen folgende Voraussetzungen: 1. die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines; 2. ein wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer; 3. innerhalb der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheines die erfolgreiche Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden; 4. für die Auszahlung der ersten Rate eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R - juris).

    Das Bundessozialgericht hat die Frage nach der Verwaltungsaktseigenschaft eines Vermittlungsgutscheines im Beschluss vom 25. Oktober 2012 (B 11 AL 34/12 B - juris) noch offen gelassen, sie dann aber im Urteil vom 11. März 2014 (B 11 AL 19/12 R -juris, Rn. 17) bejaht.

    Mit dem Vermittlungsgutschein wird gegenüber dem Arbeitnehmer verbindlich festgestellt, dass er die Fördervoraussetzungen erfüllt, und dass er von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermittler freizustellen ist (BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R- juris; so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

    Von der Verwaltungsaktseigenschaft ging im Übrigen auch der Gesetzgeber aus, weil es sich ausweislich der Gesetzesbegründung beim Ak-tivierungs- und Vermittlungsgutschein um eine verbindliche Förderzusage handeln soll (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; BT-Drs. 17/6277, S. 93; hierauf verweist auch BSG, Urteil vom 11. März 2014, - B 11 AL 19/12 R- Rn. 19).

  • LSG Sachsen, 18.03.2010 - L 3 AL 19/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III a. F. im Verhältnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsuchenden um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (so zuletzt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

    Mit dem Vermittlungsgutschein wird gegenüber dem Arbeitnehmer verbindlich festgestellt, dass er die Fördervoraussetzungen erfüllt, und dass er von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermittler freizustellen ist (BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R- juris; so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

  • LSG Sachsen, 26.04.2012 - L 3 AL 255/10

    Anspruch eines Vermittlers auf Auszahlung aus einem Vermittlungsgutschein in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III a. F. im Verhältnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsuchenden um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (so zuletzt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

    Mit dem Vermittlungsgutschein wird gegenüber dem Arbeitnehmer verbindlich festgestellt, dass er die Fördervoraussetzungen erfüllt, und dass er von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermittler freizustellen ist (BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R- juris; so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

  • LSG Sachsen, 23.01.2012 - L 3 AL 135/10

    Aufhebbarkeit eines Vermittlungsgutscheins gegenüber dem Arbeitnehmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei einem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III a. F. im Verhältnis zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsuchenden um einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X (so zuletzt: Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

    Mit dem Vermittlungsgutschein wird gegenüber dem Arbeitnehmer verbindlich festgestellt, dass er die Fördervoraussetzungen erfüllt, und dass er von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermittler freizustellen ist (BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 19/12 R- juris; so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 - juris, Rn. 31; Sächsisches LSG, Urteil vom 23. Januar 2012 - L 3 AL 135/10 - juris, Rn. 16; Sächsisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 3 AL 255/10 - juris, Rn. 24).

  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    (3.) Gegen die Annahme, der Arbeitsvermittler trete als leistungsempfangender Träger im Sinner der §§ 323 und 74 SGB III auf, spricht auch der Umstand, das dieser im Rahmen der Vermittlungstätigkeit an Stelle der ansonsten zuständigen Agentur für Arbeit tritt (so u.a. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 -B 7/7a AL 8/07 R, juris, Orientierungssatz und Rn. 12).

    Der Inhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins mag zwar Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Arbeitsvermittlers sein, er berührt ihn jedoch nicht in seinen subjektiven Rechten (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris, Rn 32), denn es besteht keine Möglichkeit, im Rahmen des Abrechnungsverfahrens zwischen dem Arbeitsvermittler und der Bundesagentur die Voraussetzungen für die Erteilung des Vermittlungsgutscheins selbst zur Überprüfung zu stellen (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13- juris, Rn. 32 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 -B 7/7a AL 8/07 R, juris).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Zu dem Vergütungsanspruch eines Vermittlers nach § 421g SGB III a.F. hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 23. Februar 2011 (B 11 AL 11/10 R) entschieden, dass Gegenstand des Verfahrens die vom Kläger mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1 Satz 1 und 4 SGG geltend gemachte erste Rate der Vermittlungsvergütung sei.

    Zum Vergütungsanspruch des privaten Vermittlers nach § 421g SGB III hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23. Februar 2011 (BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 11/10 R - Juris Rdnr. 13) entschieden, dass dieser einen eigenen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch hat und nicht einen auf ihn übergegangenen Anspruch des Arbeitslosen (so auch Kador in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl. 2013, § 45 Rdnr. 122; Hassel in Brand, SGB III, 6. Aufl. 2012, § 45 Rdnr. 25).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 25 AS 1835/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Im Hinblick darauf, dass sich durch die beschriebene Übernahme der Regelungen über den Vermittlungsgutschein einschließlich der Vermittlungsvergütung von § 421g SGB III a. F. in § 45 SGB III in der Sache nichts geändert hat, gilt nach Auffassung des Senats die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vorhergehenden Rechtslage auch nach der Gesetzesänderung fort (so bereits Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris, Rn. 34).

    Ungeachtet der geänderten systematischen Stellung und des Wortlautes kann der private Arbeitsvermittler seinen Vergütungsanspruch weiterhin gegen die Arbeitsagentur geltend machen (Sächsisches LSG, Urteil vom 19. November 2015 - L 3 AL 192/13 - juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2015 - L 25 AS 1835/14 - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - L 9 AL 36/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Dieser Rechtsauffassung haben sich unter anderem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18. Juni 2012 - L 18 AL 336/11 -juris, Rn. 20) und das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 15. August 2012 - L 2 AL 7/11 - juris, Rn. 25) angeschlossen (vgl. auch LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juni 2013 - L 9 AL 36/12 -juris, Rn. 62).
  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.03.2016 - L 3 AL 298/15
    Dies setzt jedoch eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG voraus, eine faktische Betroffenheit ist nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 12. Juli 1990 - 4 RA 47/88- juris, Rn. 28).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 1/14 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

  • LSG Hamburg, 15.08.2012 - L 2 AL 7/11
  • BSG, 25.10.2012 - B 11 AL 34/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz - unzureichende Begründung -

  • SG Magdeburg, 30.07.2014 - S 18 AL 190/13

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - verspätete Auszahlung einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 18 AL 336/11

    Vermittlungsgutschein - kein Verlust der Gültigkeit durch Arbeitsaufnahme

  • LSG Sachsen, 11.09.2014 - L 3 AS 799/12

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Erstattung von Lohn- und

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

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