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   LSG Sachsen, 10.05.2016 - L 5 RS 95/14   

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https://dejure.org/2016,11362
LSG Sachsen, 10.05.2016 - L 5 RS 95/14 (https://dejure.org/2016,11362)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2016 - L 5 RS 95/14 (https://dejure.org/2016,11362)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - L 5 RS 95/14 (https://dejure.org/2016,11362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 5; AAÜG § 8; SGB VI § 259b Abs. 1 S. 1
    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis mit Feststellung entsprechender Entgelte - Beitragsbemessungsgrenze; verbindliche Feststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2016 - L 5 RS 95/14
    Nach der ebenfalls mehrfach zitierten Entscheidung des BSG vom 20. Dezember 2001 (B 4 RA 6/01 R) sind dies nur die Daten über die Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, die Höhe des aus der vom Versorgungssystem erfassten Beschäftigung oder Tätigkeit tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, ob die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze in Betracht kommt (§§ 6 und 7 AAÜG) und - in den Fällen des § 8 Abs. 1 Satz 3 AAÜG - die Feststellung von Arbeitsausfalltagen.

    Danach hat der Versorgungsträger lediglich die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Beitragsbemessungsgrenze festzustellen, nicht aber dem Rentenversicherungsträger die für die Entscheidung über den "Rentenanspruch" maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenzen oder die Höhe der als versichert geltenden Arbeitsverdienste vorzuschreiben (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, juris Rn. 34 ff.).

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2016 - L 5 RS 95/14
    Hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 3 zum AAÜG treffe der Versorgungsträger nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Juli 1996 (4 RA 7/95) keine bindenden Feststellungen, ihre Anwendung obliege dem Rentenversicherungsträger.

    Danach stellt der Versorgungsträger, hier die Beklagte, in einem - dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführenden (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) - Verfahren u.a. die erzielten Arbeitsentgelte fest.

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