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   LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20 KN   

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https://dejure.org/2022,18043
LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20 KN (https://dejure.org/2022,18043)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.05.2022 - L 4 R 284/20 KN (https://dejure.org/2022,18043)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - L 4 R 284/20 KN (https://dejure.org/2022,18043)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderregelungen zum Rentenwert (Ost) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ...

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Diese Rentenformel gilt seit der Überleitung des SGB VI zum 01.01.1992 auch im Beitrittsgebiet, wobei nach den übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften "Ost" ( §§ 254b , 254d , 255a SGB VI ) besondere Entgeltpunkte (Ost) und ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) einzustellen sind (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland werden danach "persönliche Entgeltpunkte (Ost)" und "ein aktueller Rentenwert (Ost)" gebildet, die an die Stelle der "persönlichen Entgeltpunkte" und des "aktuellen Rentenwerts" treten (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R - juris Rn. 14, 15).

    Für solche Beitragszeiten ist zur Ermittlung der Entgeltpunkte der im Beitrittsgebiet erzielte versicherte Verdienst des Einzelnen nach Hochwertung auf West-Niveau durch Vervielfältigung mit den Werten der Anlage 10 zum SGB VI bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 2 zum SGB VI) je Kalenderjahr dem versicherten Durchschnittsentgelt aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gegenüberzustellen, um ihre Vergleichbarkeit ("Kompatibilität") mit den entsprechenden (höheren) West-Durchschnittsentgelten herzustellen ( § 256a Abs. 1 Satz 1 SGB VI ; BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - und Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R - jeweils a.a.O.).

    Nach § 255a Abs. 2 SGB VI ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens um den Vomhundertsatz anzupassen, um den der aktuelle Rentenwert angepasst wird (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 21).

    Hieran knüpft das Gesetz nicht an (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 23).

    Demnach rechtfertigt der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz als Gebot der sachgerechten Differenzierung die im Grunde systemwidrige Ungleichbehandlung zwischen der Bewertung der im Beitrittsgebiet und der im "alten Bundesgebiet" erbrachten wirtschaftlichen Vorleistung und des Maßstabs des Rentnerlohns, jedenfalls bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 27).

    Die übergangsrechtliche Sonderbewertungsvorschrift des § 254b Abs. 1 SGB VI stellt in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitrittsgebietszeiten unter Wahrung des Verhältnisses der im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der dort Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird (Entgeltpunkte [Ost]); ebenso wird gewährleistet, dass das Systemversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der versicherten Beschäftigten im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert [Ost]) erfüllt wird (BSG, Urteil vom 14.03.12006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 28 ff.).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Denn Rentenanpassungsmitteilungen enthalten selbstständig anfechtbare Verwaltungsakte, nämlich die wertmäßigen Fortschreibungen eines bereits zuerkannten Werts des Rechts auf Rente durch Feststellung des Veränderungsfaktors (BSG, Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R  - und vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 - jeweils juris).

    Das durch die Rentenreform 1957 im Altbundesgebiet eingeführte Alters- oder Rentnerlohnprinzip (dazu und zur weiteren Entwicklung: BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 22 ff.) hält das Rentenniveau (dynamisch) "in der Nähe" des Entgelts der aktiven Versicherten.

    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 22 ff. und Urteil vom 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R - juris Rn. 71 ff.).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Aus dem allgemeinen Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich für den Gesetzgeber je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal unterschiedliche Schranken, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.1.1995 - 1 BvR 892/88 - juris Rn. 48, 53 ff.).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 - juris Rn. 53; Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - juris Rn. 129), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - juris Rn. 48, 53 ff.).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Beide Regelungen stellten sachlich gerechtfertigte erste notwendige Schritte zur Rentenangleichung und Vereinheitlichung der Rentenversicherungsvorschriften in beiden deutschen Staaten und damit der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 - juris Rn. 53).

    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 - juris Rn. 53; Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - juris Rn. 129), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - juris Rn. 48, 53 ff.).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland werden danach "persönliche Entgeltpunkte (Ost)" und "ein aktueller Rentenwert (Ost)" gebildet, die an die Stelle der "persönlichen Entgeltpunkte" und des "aktuellen Rentenwerts" treten (BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - juris Rn. 17; Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R - juris Rn. 14, 15).

    Für solche Beitragszeiten ist zur Ermittlung der Entgeltpunkte der im Beitrittsgebiet erzielte versicherte Verdienst des Einzelnen nach Hochwertung auf West-Niveau durch Vervielfältigung mit den Werten der Anlage 10 zum SGB VI bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze (Anlage 2 zum SGB VI) je Kalenderjahr dem versicherten Durchschnittsentgelt aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gegenüberzustellen, um ihre Vergleichbarkeit ("Kompatibilität") mit den entsprechenden (höheren) West-Durchschnittsentgelten herzustellen ( § 256a Abs. 1 Satz 1 SGB VI ; BSG, Urteil vom 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R - und Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R - jeweils a.a.O.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Die gesetzlichen Unterschiede sind auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung (vor dem Hintergrund des Staatsbankrotts der DDR) und der damit - auch im Bereich der Rentenversicherung - zu bewältigenden transformatorischen Gesamtaufgaben des Staates zurückzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.02.2003 - 2 BvL 3/00 - juris Rn. 81).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Er verletzt nur dann das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - juris Rn. 125 ff.).
  • LSG Sachsen, 13.03.2018 - L 5 KN 142/17

    Regelaltersrente unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Rentenwertes West

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Dasselbe gilt in Bezug auf das Gesetz zu dem Internationalen Pakt vom 19.12.1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 23.11.1973 (BGBl. II, S. 1569), der mit seiner Transformation ins deutsche Recht im Range eines einfachen Bundesrechtes steht (vgl. zu alledem ausführlich: Sächsisches LSG, Urteil vom 13.03.2018 - L 5 KN 142/17 - juris Rn. 56 ff.).
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl. BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R - juris Rn. 22 ff. und Urteil vom 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R - juris Rn. 71 ff.).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.05.2022 - L 4 R 284/20
    Der damit bestehende gesetzgeberische Gestaltungsraum ist bei der Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Überführung der im Beitrittsgebiet erworbenen Ansprüche und Anwartschaften besonders weit (BVerfG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1 BvL 4/88 - juris Rn. 53; Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvL 32/95, 1 BvR 2105/95 - juris Rn. 129), so dass die Grenze allein vom Willkürverbot gezogen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - juris Rn. 48, 53 ff.).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17

    Anpassung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

  • LSG Sachsen, 06.01.2015 - L 5 R 970/13

    Rente: Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt auch im Jahr 2014 nicht gegen den

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