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   LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01   

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https://dejure.org/2002,23059
LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01 (https://dejure.org/2002,23059)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.10.2002 - L 3 AL 146/01 (https://dejure.org/2002,23059)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - L 3 AL 146/01 (https://dejure.org/2002,23059)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    In der Begründung zum jetzigen § 196 (dort 195) im 1. AFRG-Entwurf (BT-Drs. 13/4941 Seite 189) war ausgeführt, die Vorschrift entspreche § 135 AFG sowie dem nach geltenden Recht auf die Arbeitslosenhilfe anzuwendenden § 195 Abs. 1 SGB III. Satz 2 Nr. 3 und 4 (jetzt: § 116 Satz 2 Nr. 4 und 5) seien erforderliche Folgeänderungen, weil durch den Bezug von Unterhaltsgeld und Übergangsgeld bei berufsfördernden Maßnahmen ein Versicherungspflichtverhältnis nicht begründet würde.

    Weiterhin war (BT-Drs. 13/4941) die konsequente Ausrichtung des SGB III am Versicherungsprinzip bezweckt.

    Deshalb waren die Regelungen des bisherigen Rechts zur Berücksichtigung bzw. Gleichstellung beitragsfreier Zeiten, wie z.B. des Bezuges von Erziehungsgeld, entfallen (BT-Drs. 13/4941, Seite 143/146).

  • Drs-Bund, 24.06.1997 - BT-Drs 13/8012
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Die Einfügung der nunmehrigen Nummer 3 in § 196 Abs. 1 Satz 2 SGB III durch das 1. SGB III - ÄndG vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I Seite 2970) erfolgte nach der Begründung hierzu (BT-Drs. 13/8012 Seite 20 zu Nr. 20) als "Folgeänderung zur Änderung des § 192".

    In der Begründung hierzu (BT-Drs. 13/8012 Seite 20 zu Nr. 18 zu Buchstabe a) hieß es, dass eine Anpassung an die beim Arbeitslosengeld geltenden Regelungen (§ 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5) vorgenommen werden sollte.

  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches kann daher die rechtzeitige Verfügbarkeit der Klägerin für die Arbeitsvermittlung nicht fingiert werden, denn hierbei handelte es sich um persönliche Umstände sowohl subjektiver als auch objektiver Art, die dem Zuständigkeitsbereich und den Gestaltungsmöglichkeiten der Beklagten entzogen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1982 - 7 RAr 24/80).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Auch der sich aus Art. 6 Abs. 4 GG unmittelbar ergebende Anspruch jeder Mutter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 65, 104, 113) gebietet keine ergänzende Auslegung.
  • Drs-Bund, 25.07.1997 - BT-Drs 13/8313
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Insoweit ist die Antwort der Bundesregierung vom 25.07.1997 auf die kleine Anfrage (BT-Drs. 13/8222 i. V. m. BT-Drs. 13/8313) aufschlussreich, in der es heißt, dass mit Rücksicht darauf, dass das AFRG die Anforderungen der Arbeitslosigkeit neu regelt und es danach künftig nicht mehr reichen werde, wenn der Arbeitnehmer verfügbar sei bzw. als verfügbar gelte, sondern er sich auch aktiv um die berufliche Eingliederung bemühen müsse, die Streichung in § 1 Abs. 4 BErzGG vorgesehen sei.
  • Drs-Bund, 11.07.1997 - BT-Drs 13/8222
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Insoweit ist die Antwort der Bundesregierung vom 25.07.1997 auf die kleine Anfrage (BT-Drs. 13/8222 i. V. m. BT-Drs. 13/8313) aufschlussreich, in der es heißt, dass mit Rücksicht darauf, dass das AFRG die Anforderungen der Arbeitslosigkeit neu regelt und es danach künftig nicht mehr reichen werde, wenn der Arbeitnehmer verfügbar sei bzw. als verfügbar gelte, sondern er sich auch aktiv um die berufliche Eingliederung bemühen müsse, die Streichung in § 1 Abs. 4 BErzGG vorgesehen sei.
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 18/79

    Amerikanische Staatsbürgerschaft - Antrag auf Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Dies gilt allerdings nicht für außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses liegende Tatbestände, die nach materiellem Recht für das Entstehen des Sozialrechtsanspruches erforderlich sind (BSG SozR 2200 § 1233 Nr. 17 und SozR 4100 § 56 Nr. 18).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Dies gilt auch dann, wenn der Fristablauf einen lediglich ruhenden Anspruch betrifft (vgl. § 125 AFG, hierzu bereits BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 2 und 3).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (BVerfGE 60, 68, [74]).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 146/01
    Auch ohne dass die Klägerin entsprechende Einschränkungen in ihrer Arbeitsbereitschaft bzw. ihrer Arbeitsmöglichkeiten bekanntgegeben hätte, steht die Führung eines Familienhaushaltes mit Kindern ohnehin der objektiven Verfügbarkeit nicht entgegen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 20/01 R

    Vorlagebeschluß - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Rahmenfrist -

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 67/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

  • Drs-Bund, 17.02.1997 - BT-Drs 13/6945
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