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   LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18   

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LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18 (https://dejure.org/2020,46890)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.12.2020 - L 3 AS 505/18 (https://dejure.org/2020,46890)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - L 3 AS 505/18 (https://dejure.org/2020,46890)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 = juris Rdnr. 31, m. w. N.; Baumeister, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X [2. Aufl., 2017] § 50, Rdnr. 131 ff.; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II [Stand: Erg.-Lfg. Stand 6/20], § 43 Rdnr. 157).

    Denn eine bloße Untätigkeit kann nur im Einzelfall ein schutzwürdiges Vertrauen begründen, wenn der Schuldner das Nichtstun des Gläubigers nach den Umständen als bewusst und planmäßig betrachten darf (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - a.a.O., juris Rdnr. 35).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2016 - L 3 AS 2104/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - Erstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Jedenfalls nach der Klarstellung durch den Gesetzgeber bleibt für eine (generelle) analoge Anwendung der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X oder des § 48 Abs. 4 SGB X im Anwendungsbereich des § 328 SGB III a. F. mangels planwidriger Regelungslücke kein Raum (so bereits: Sächs. LSG, Urteil vom 8. Januar 2018 - L 7 AS 1192/16 - n. v. -, nachdem die Frage im Urteil vom 20. September 2013 - L 7 AS 863/11 - juris Rdnr. 23 ausdrücklich offengelassen wurde; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2016 - L 3 AS 2104/15 - juris Rdnr. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. September 2016 - L 11 AS 1004/14 - juris Rdnr. 18; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. April 2017 - L 2 AS 1921/16 - juris Rdnr. 50; Thür.

    Jedenfalls erfüllt eine endgültige Festsetzung etwas mehr als ein Jahr nach Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die maßgebenden Änderungen für die Leistungsfestsetzung ergaben, bereits nicht das erforderliche Zeitmoment (vgl. so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2016 - L 3 AS 2104/15 - juris Rdnr.19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2017 - L 18 AS 1941/16 - juris Rdnr. 30 ff.).

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Für eine isolierte Anfechtung des endgültigen Leistungsbescheides mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt dagegen das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete endgültige Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat (vgl. § 41 Abs. 5 Satz 1 SGB II; BSG, Urteil vom 12. September 2018 - B 4 AS 39/17 R - BSGE 126, 294 ff. = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1 = juris Rdnr. 10 und 32 m. w. N.) und daher die Aufhebung des endgültigen Bescheides allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte.

    Eine die Fiktionswirkung des § 41a Abs. 5 Satz 1 SGB II vernichtende abschließende Entscheidung ist nach Wortlaut, Systematik und Regelungszweck vielmehr bereits mit der Bekanntgabe der streitbefangenen Leistungsbescheide ergangen (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2018, a. a. O., Rdnr. 33).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Das Bundessozialgerichts hat insofern bereit mit Urteil vom 6. Oktober 1977 (Az.: 7 RAr 55/76 - BSGE 45, 38 ff. = SozR 4100 § 40 Nr. 17 = juris) unter Randnummer 52 ausführt: "Aus dem Zeitraum von zwei Jahren kann die Klägerin den Einwand der Verwirkung keinesfalls herleiten, zumal da schon die Verjährung von Erstattungsansprüchen vier Jahre beträgt (§ 222 AFG).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, die nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen, und aufgrund derer der Schuldner vertrauen durfte, daß der andere sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben werde (vgl BVerfG aaO; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95)." Auch mit Urteil vom 30. Oktober 1969 (Az.: 8 RV 53/68, juris Rdnr. 23) hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass grundsätzlich für die Verwirkung der bloße Zeitablauf nicht ausreicht und die Verwirkung die Verjährung nicht verdrängen, sondern lediglich Unbilligkeiten verhindern soll, die sich aus den langen Verjährungsfristen ergeben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 1941/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Jedenfalls erfüllt eine endgültige Festsetzung etwas mehr als ein Jahr nach Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die maßgebenden Änderungen für die Leistungsfestsetzung ergaben, bereits nicht das erforderliche Zeitmoment (vgl. so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. August 2016 - L 3 AS 2104/15 - juris Rdnr.19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. September 2017 - L 18 AS 1941/16 - juris Rdnr. 30 ff.).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Das Bundessozialgericht hat diese Rechtsprechung mit Urteil vom 1. Juli 2014 (Az.: B 1 KR 2/13 R, NZS 2014, 821 f. = juris Rdnr. 14 ff.) bestätigt und ausgeführt, dass hinsichtlich der innerhalb von vier Jahren verjährenden Erstattungsansprüche eine Verwirkung vor dem Ablauf dieser Frist praktisch nicht in Betracht komme.
  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.10.1969 - 8 RV 53/68
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, die nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen, und aufgrund derer der Schuldner vertrauen durfte, daß der andere sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben werde (vgl BVerfG aaO; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95)." Auch mit Urteil vom 30. Oktober 1969 (Az.: 8 RV 53/68, juris Rdnr. 23) hat das Bundessozialgericht ausgeführt, dass grundsätzlich für die Verwirkung der bloße Zeitablauf nicht ausreicht und die Verwirkung die Verjährung nicht verdrängen, sondern lediglich Unbilligkeiten verhindern soll, die sich aus den langen Verjährungsfristen ergeben.
  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Auszug aus LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 AS 1951/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsforderung nach endgültiger

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 9/20 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2017 - L 2 AS 1921/16

    Leistungen SGB II ; Rückforderung überzahlter Leistungen; Verwirkung;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

  • LSG Thüringen, 22.03.2018 - L 9 AS 323/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Bewilligung wegen unklarem

  • LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufige Zahlungseinstellung;

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2016 - L 11 AS 1004/14

    Festsetzung von Leistungen nach dem SGB II in Form der Grundsicherung für

  • SG Neubrandenburg, 12.11.2015 - S 14 AS 969/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufige Bewilligung - Erstattungsanspruch

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a/7a AL 34/07 B

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung, Auslegung eines Berichtigungsbegehrens als

  • LSG Sachsen, 15.12.2022 - L 7 AS 694/19
    des erkennenden Gerichts nur Urteil v. 08.01.2018 - L 7 AS 1192/16 - n.v. S. 12 f., Beschluss v. 25.07.2018 - L 3 AS 590/17 NZB - juris Rn. 20 ff., Urteil v. v. 19.03.2020 - L 3 AS 621/18 - juris Rn. 50, Urteil v. 10.12.2020 - L 3 AS 505/18 - juris - Rn. 27 ff., Urteil v. 12.04.2021 - L 7 AS 1157/19 - n.v. S. 12 ff., Urteil v. 29.07.2021 - L 7 AS 344/21 - n.v. S. 7 ff. und Urteil v. 16.12.2021 - L 7 AS 234/19 - n.v. S. 6 ff.; s. weiterhin beispielhaft ebenso z.B. LSG Baden-Württemberg v. 24.08.2016 - L 3 AS 2104/15 - juris Rn. 15, 18; LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.09.2016 - L 11 AS 1004/14 - juris Rn. 18 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen v. 04.04.2017 - L 2 AS 1921/16 - juris Rn. 50; Thüringer LSG v. 22.03.2018 - L 9 AS 323/16 - juris Rn. 39 ff.; LSG Baden-Württemberg v. 31.07.2018 - L 13 AS 1951/16 - juris Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt v. 06.06.2019 - L 4 AS 272/17 - juris Rn. 56 ff.; Hess. LSG v. 04.08.2021 - L 6 AS 268/19 - juris Rn. 57, dem zustimmend z.B. Lange, NZS 2022, S. 317, und Kallert in: Gagel, SGB II / III, § 328 SGB III Rn. 83b, 90 m.w.N, Stand: März 2022) .

    Ob ein "längerer Zeitraum" des Unterlassens der Rechtsausübung als Voraussetzung einer Verwirkung nicht vor Ablauf einer Frist von vier Jahren angenommen werden kann (vgl. hierzu wiederum z.B. Sächs. LSG v. 10.12.2020 - L 3 AS 505/18 - juris - Rn. 38 u.a. unter Bezug auf BSG v. 06.10.1977 - 7 RAr 55/76 - juris Rn. 52 und BSG v. 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R - Rn. 18 ff., wonach regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen werde, um Verwirkung annehmen zu können, bzw. das Rechtsinstitut der Verwirkung als ergänzende Regelung innerhalb der kurzen vierjährigen Verjährungsfrist grundsätzlich nicht passe; vgl. hierzu aus jüngerer Zeit weiterhin z.B. BSG v. 26.01.2022 - B 6 KA 4/21 R - Rn. 39 m.w.N.; an diese Rspr. anknüpfend und bei einem Zeitablauf von fünf Jahren und weiteren besonderen Umständen von einer Verwirkung ausgehend z.B. Hess. LSG v. 04.08.2021 - L 6 AS 268/19 - juris Rn. 58 ff.) , kann aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls (hierzu später) dahinstehen, auch wenn hierfür der im Sozialrecht allgemein geltende Zeitraum von vier Jahren (vgl. z.B. § 45 Abs. 1 SGB I, § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X) spricht.

  • LSG Hamburg, 27.01.2022 - L 4 AS 99/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    Denn zur Bestimmung des Inhalts einer Klageschrift ist nicht allein von ihrem Wortlaut und den in ihr enthaltenen Anträgen auszugehen; vielmehr ist das hinter diesem Wortlaut liegende wahre Begehren zu erforschen (LSG Sachsen, Urteil vom 10.12.2020 - L 3 AS 505/18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - L 7 AS 952/21

    Anspruch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ;

    Im Anwendungsbereich des § 328 SGB III aF bestand mangels planwidriger Regelungslücke kein Raum für eine solche analoge Anwendung (so auch Sächsisches LSG Urteil vom 10.12.2020 - L 3 AS 505/18 und Hessisches LSG Urteil vom 04.08.2021 - L 6 AS 268/19 jeweils mwN; vgl. auch Hengelhaupt in: Hauck/Noftz SGB II, § 80 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, Rn. 31a).
  • LSG Hessen, 04.08.2021 - L 6 AS 268/19

    AS

    Demgemäß richtet sich das Klageziel neben der Änderung des Bescheides darauf, den Beklagten zu verpflichten, abschließend höhere Leistungen festzusetzen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Dezember 2020 - L 3 AS 505/18 -, Rn. 19 - 21, juris).
  • LSG Sachsen, 19.01.2023 - L 3 AS 1188/16
    Denn in Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden (Geltungszeitraumprinzip, vgl. BSG vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 Rdnr. 15= juris Rdnr. 20 m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 10. Dezember 2020 - L 3 AS 505/18 - juris Rdnr. 25).
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