Rechtsprechung
LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung von Altersrente ; Bezug einer Witwenrente; Ursprüngliche Rechtswidrigkeit ; Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft ; Gewährung einer Leistung durch die Bundesknappschaft ; Änderung der Verhältnisse ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 17.06.2000 - S 8 RJ 35/00
- SG Chemnitz, 17.07.2000 - S 8 RJ 35/00
- LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Berlin, 15.12.1997 - L 16 J 75/97
Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Gegen diese gesetzliche Konzeption sind auch verfassungsrechtlich keine Einwände zu erheben, (vgl. LSG Berlin, L 16 J 75/97). - LSG Sachsen, 31.08.2000 - L 6 KN 40/99
Entziehung der Bergmannsaltersrente
Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Nach Auffassung des Senats ist dies die vom Gesetzgeber gewollte Konzequenz des § 319b SGB VI, (anders: SächsLSG, L 6 KN 40/99). - BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83
Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Erforderlich für einen atypischen Fall ist, dass die Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände der Nrn. 1 bis 4 so signifikant abweichen, dass der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät, (BSGE 59, 116). - BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Ein atypischer Fall liegt bei Nr. 3 vor (vgl. Wiesner a.a.O., unter Verweis auf BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; Nr. 25), wenn der Betroffene auf Grund besonderer Umstände nicht damit zu rechnen brauchte, erstattungspflichtig zu werden und er im Vertrauen darauf das nachträglich erzielte Einkommen ausgegeben hat, aus dem er sonst die Erstattungsforderung beglichen hätte. - BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95
Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von …
Auszug aus LSG Sachsen, 11.04.2001 - L 4 RJ 231/00
Einer Aufhebung und Erstattung steht auch nicht die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X (vgl. hierzu BSG, B 8 RKn 29/95) entgegen, weil der Beklagten zum Zeitpunkt der Kenntnis des Bezuges der SGB VI-Rente kein Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesknappschaft zustand.