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   LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KR 8/10   

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https://dejure.org/2010,20184
LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KR 8/10 (https://dejure.org/2010,20184)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11.08.2010 - L 1 KR 8/10 (https://dejure.org/2010,20184)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 11. August 2010 - L 1 KR 8/10 (https://dejure.org/2010,20184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des gesetzlichen Mindesterstattungssatzes bei der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des gesetzlichen Mindesterstattungssatzes bei der Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R

    Krankenkasse - betriebliche Altersversorgung - keine Anlage des Deckungskapitals

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KR 8/10
    Vorgaben für eine satzungsrechtliche Regelung macht § 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG insoweit, als er eine Herabsetzung des Erstattungssatzes von 80 % bis auf 40 % gestattet und dabei verschiedene Erstattungssätze zulässt (zum Hintergrund für letzteres siehe BT-Drucks. 16/4247, S. 66 mit Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R - BSGE 97, 16 = SozR 4-7862 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R

    Aufwendungsausgleichsverfahren - Heranziehung des Arbeitgebers zur Umlagepflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KR 8/10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Sozialgerichtsgesetz (SGG), da Arbeitgeber in Streitigkeiten über die Erstattung von Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung als Leistungsempfänger im Sinne von § 183 SGG anzusehen sind (vgl. dazu BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 12/09 R - SGb 2010, 309, 311).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 A 1/06 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Rechtswidrigkeit von verschiedenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KR 8/10
    Vorgaben für eine satzungsrechtliche Regelung macht § 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG insoweit, als er eine Herabsetzung des Erstattungssatzes von 80 % bis auf 40 % gestattet und dabei verschiedene Erstattungssätze zulässt (zum Hintergrund für letzteres siehe BT-Drucks. 16/4247, S. 66 mit Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18.07.2006 - B 1 A 2/05 R - BSGE 97, 16 = SozR 4-7862 § 9 Nr. 1).
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