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   LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19 B PKH   

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https://dejure.org/2019,41640
LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19 B PKH (https://dejure.org/2019,41640)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.11.2019 - L 9 KR 103/19 B PKH (https://dejure.org/2019,41640)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. November 2019 - L 9 KR 103/19 B PKH (https://dejure.org/2019,41640)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Da der Kläger aber nicht die sofortige Liquidation betrieben, sondern das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens fortgeführt hat (vgl. § 1 Satz 1 2. Alt. InsO), hat der Kläger für die Dauer der Fortführung Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen (KassKomm/Wehrhahn, 105. EL August 2019, SGB IV § 28e Rn. 8) und seinen Melde- und Zahlungspflichten gemäß §§ 28a, 28e SGB IV nachzukommen (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R m. Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Plagemann, NZI 2016, 31).

    Soweit somit Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sein sollten, darf die Beitragssumme dem Kläger gegenüber trotz eines - möglicherweise bestehenden - Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid festgesetzt werden und stellt eine Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) dar (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, Rn. 20, 21 juris).

    Dementsprechend betrifft eine Statusfeststellungsklage die Insolvenzmasse, wenn sie den Weg für einen vermögensrechtlichen Anspruch und damit für eine Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit ebnet (vgl. zur Kündigungsschutzklage: BAG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 -, BAGE 120, 27-34, Rn. 19 m. w. N., juris), auch wenn die Geltendmachung von Beitragsansprüchen und der Beitragseinzug an sich (vgl. hierzu den Zusammenhang zwischen § 28h Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 7a Abs. 1, Abs. 6 Satz 2, § 28p Abs. 1 Satz 3, Abs. 3, § 76 Abs. 3 und 4 SGB IV) Sache der Einzugsstellen als Gläubiger der Beitragsforderungen ist und von diesen in einem gesonderten Verwaltungsverfahren vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, Rn. 23, juris).

  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Ein früherer Zeitpunkt kommt dann in Betracht, wenn sich die Entscheidung über die PKH-Beschwerde trotz Entscheidungsreife pflichtwidrig verzögert (Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 119 ZPO, Rn. 46) und sich z. B. inzwischen die Erfolgsprognose für das Klageverfahren verschlechtert hat (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 15, juris).

    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen sind nicht im PKH-Verfahren zu entscheiden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Dezember 2018 - 2 BvR 2257/17 -, Rn. 14, juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, Rn. 21, juris).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Dementsprechend betrifft eine Statusfeststellungsklage die Insolvenzmasse, wenn sie den Weg für einen vermögensrechtlichen Anspruch und damit für eine Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit ebnet (vgl. zur Kündigungsschutzklage: BAG, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 -, BAGE 120, 27-34, Rn. 19 m. w. N., juris), auch wenn die Geltendmachung von Beitragsansprüchen und der Beitragseinzug an sich (vgl. hierzu den Zusammenhang zwischen § 28h Abs. 1 Sätze 2 und 3, § 7a Abs. 1, Abs. 6 Satz 2, § 28p Abs. 1 Satz 3, Abs. 3, § 76 Abs. 3 und 4 SGB IV) Sache der Einzugsstellen als Gläubiger der Beitragsforderungen ist und von diesen in einem gesonderten Verwaltungsverfahren vorzunehmen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5, Rn. 23, juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R -, SozR 3-1500 § 62 Nr. 19, SozR 3-1750 § 114 Nr. 5, Rn. 26, juris), ohne dass der Prozesserfolg schon gewiss sein muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347-362, juris).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Der Kläger hat aufgrund der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO glaubhaft gemacht, die Kosten des Rechtsstreits aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufbringen zu können (BAG, Beschluss vom 08. Mai 2003 - 2 AZB 56/02 -, Rn. 14, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 114/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Ernsthaftigkeit der vertraglichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Ein Bezug zur Insolvenzmasse fehle somit bei Streitigkeiten nicht-vermögensrechtlicher Art oder bei Verfahren, die höchstpersönliche Ansprüche des Gemeinschuldners beträfen (vgl. Stadler in: Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 240 Rn. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016 - L 9 KR 114/13 - juris Rn. 43).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Ob überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen hat und wenn, ein befristetes oder unbefristetes, muss der Beweisaufnahme im (nachzuholenden [§ 114 SGG analog; BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 34, Rn. 19, juris]) Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Dabei ist allein entscheidend für die Beitragspflicht das Entstehen des Entgeltanspruchs (z. B. bei Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 615 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]; BSG, Urteil vom 15. September 2016 - B 12 R 2/15 R -, SozR 4-2400 § 22 Nr. 5, Rn. 28).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89 -, Rn. 15, juris).
  • LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 9 KR 75/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.11.2019 - L 9 KR 103/19
    Auf die Beschwerde des Klägers ist daher diesem Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Rechtsanwalts zu gewähren (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Mai 2019 - L 9 KR 75/16 B PKH -, Rn. 40, m. w. N. juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2020 - L 1 BA 45/19

    Formelle Voraussetzungen zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens -

    Dementsprechend kann eine Statusfeststellungsklage die Insolvenzmasse betreffen, etwa wenn sie den Weg für einen vermögensrechtlichen Anspruch und damit für eine Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit ebnet (Sächsisches LSG, Beschluss vom 13. November 2019 - L 9 KR 103/19 B PKH -, juris-Rdnr. 26 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -Rdnr. 23, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2022 - L 1 KR 216/17
    Soweit das Sächsische LSG in seinem Beschluss v. 13. November 2019 (L 9 KR 103/19 PKH - juris Rn 23, 26) dazu eine andere Auffassung vertreten hat, hat es maßgeblich darauf abgestellt, dass die Beschäftigung in dem von ihm entschiedenen Sachverhalt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter fortgesetzt wurde.
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