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   LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07   

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https://dejure.org/2010,31561
LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07 (https://dejure.org/2010,31561)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.01.2010 - L 2 U 149/07 (https://dejure.org/2010,31561)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - L 2 U 149/07 (https://dejure.org/2010,31561)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - Beginn der Rente - Arbeitsunfall im Beitrittsgebiet vor dem 01.10.1997 - Übergangsrecht - Auslegung des Begriffs "erstmals festzusetzen" in § 214 Abs. 3 SGB VII - Erfüllung der materiellen Voraussetzungen für die Leistung maßgebend - Anwendung des § 1546 RVO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2003 - L 7 U 1931/02

    Beginn einer Verletztenrente; Erstmalige Festsetzung einer Rente; Auslegung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Nach Auffassung des SG sei somit der Auffassung der Vorzug zu geben, wonach die Leistung "erstmals festzusetzen" ist, wenn die materiellen Voraussetzungen für den Leistungsbezug erfüllt sind, auch wenn die tatsächliche Festsetzung durch den Versicherungsträger erst später erfolgt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2007 - L 7 U 1931/02).

    Darüber hinaus wird die Formulierung "erstmals festzusetzen sind" in dem Sinne verstanden, dass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der jeweilige Leistungsanspruch entstanden und fällig geworden ist (Ricke, a. a. O.; vgl. aber auch: Ricke, a.a.O., Stand: 4/2002, § 214, Rdnr. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2003 - L 7 U 1931/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20).

    Nach Auffassung des Senats, die mit der des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.01.2003 - L 7 U 1931/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 26), des LSG Berlin (Urteil vom 02.11.1999 - L 2 U 91/98 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 18 ff.) und des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 51/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20) übereinstimmt, ist der Zeitpunkt der Antragstellung kein geeignetes Kriterium für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist.

    Dies ist auch bei einem Abstellen auf das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der Fall, wobei diese Lösung - gerade im Hinblick auf die Ausschlussregelung des § 1546 Abs. 1 RVO - den Vorzug der materiellen Gerechtigkeit hat (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2003 -, a. a. O.).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Rentenbeginn - erstmalige

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Diese Abweichung in der Formulierung spreche ebenfalls dafür, dass in § 214 Abs. 3 SGB VII etwas anderes gemeint ist als die tatsächliche Festsetzung der Leistung (BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R -).

    Für diese Auslegung spricht auch, dass kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist, die Anwendung des alten oder des neuen Rechts von den Zufälligkeiten der Verfahrensdauer abhängig zu machen und einen Versicherten für einen zurückliegenden streitigen Zeitraum besser zu behandeln, als jemanden, dessen Anspruch auf Verletztenrente noch vor dem Außerkrafttreten des § 1546 Abs. 1 RVO bescheidmäßig festgestellt worden war (BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 13; LSG Berlin, a. a. O.; LSG Berlin, Urteil vom 08.06.2004 - L 2 U 61/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 29; LSG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).

    Zudem sprechen die vom BSG im Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R - (zitiert nach JURIS, Rdnr. 13) gegebenen Hinweise ebenfalls für dieses Ergebnis.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - L 17 U 105/01

    Verletztenrente - keine messbare MdE - Anwendbarkeit der aktuellen Empfehlungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Bezug genommen werde insbesondere auf die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2002 - L 17 U 105/01 -.

    d) Im Hinblick auf diese Ausführung des BSG hat das LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 22.03.2002 - L 17 U 105/01 - entschieden, dass die Formulierung "erstmals festzusetzen ist" so zu verstehen sei, dass damit der Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes über die erstmalige Festsetzung der Leistung gemeint sei, jedenfalls dann, wenn der Antrag auf die Leistung erst nach dem 01.01.1997 gestellt worden ist.

  • LSG Berlin, 02.11.1999 - L 2 U 91/98

    Frage der Weitergeltung der §§ 1546, 1548 RVO für Versicherungsfälle, die vor dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Nach Auffassung des Senats, die mit der des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.01.2003 - L 7 U 1931/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 26), des LSG Berlin (Urteil vom 02.11.1999 - L 2 U 91/98 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 18 ff.) und des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 51/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20) übereinstimmt, ist der Zeitpunkt der Antragstellung kein geeignetes Kriterium für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist.

    In § 214 Abs. 3 Satz 1 SGB VII ist eine Formulierung Gesetz geworden, die nur die Auslegung zulässt, die der Senat in Übereinstimmung mit dem LSG Baden-Württemberg (a. a. O.), dem LSG Berlin (Urteil vom 02.11.1999 - L 2 U 91/98 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 18 ff.), dem LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 51/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20) und mit der einhelligen Meinung im Schrifttum oben dargelegt hat.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - L 3 U 51/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Anwendung alten oder neuen

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Nach Auffassung des Senats, die mit der des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 23.01.2003 - L 7 U 1931/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 26), des LSG Berlin (Urteil vom 02.11.1999 - L 2 U 91/98 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 18 ff.) und des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 51/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20) übereinstimmt, ist der Zeitpunkt der Antragstellung kein geeignetes Kriterium für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist.

    In § 214 Abs. 3 Satz 1 SGB VII ist eine Formulierung Gesetz geworden, die nur die Auslegung zulässt, die der Senat in Übereinstimmung mit dem LSG Baden-Württemberg (a. a. O.), dem LSG Berlin (Urteil vom 02.11.1999 - L 2 U 91/98 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 18 ff.), dem LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 04.05.2004 - L 3 U 51/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 20) und mit der einhelligen Meinung im Schrifttum oben dargelegt hat.

  • LSG Berlin, 08.06.2004 - L 2 U 61/02

    Zuerkennung einer "Angststörung in Form einer Höhenangst" als Folge eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    Für diese Auslegung spricht auch, dass kein sachlicher Grund dafür ersichtlich ist, die Anwendung des alten oder des neuen Rechts von den Zufälligkeiten der Verfahrensdauer abhängig zu machen und einen Versicherten für einen zurückliegenden streitigen Zeitraum besser zu behandeln, als jemanden, dessen Anspruch auf Verletztenrente noch vor dem Außerkrafttreten des § 1546 Abs. 1 RVO bescheidmäßig festgestellt worden war (BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 13; LSG Berlin, a. a. O.; LSG Berlin, Urteil vom 08.06.2004 - L 2 U 61/02 -, zitiert nach JURIS, Rdnr. 29; LSG Rheinland-Pfalz, a. a. O.).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.01.2010 - L 2 U 149/07
    b) Für die Auffassung des Klägers, wonach die in § 214 Abs. 3 Satz 1 SGB VII enthaltene Formulierung "erstmals festzusetzen sind" so zu verstehen ist, dass damit der Zeitpunkt der Erteilung des Verwaltungsakts über die erstmalige Festsetzung der Leistung gemeint ist, spricht nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R - die Begründung des Gesetzgebers zu Art. 1 § 219 Abs. 3 des Entwurfs des UVEG.
  • LSG Hessen, 22.11.2021 - L 9 U 87/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Es kommt also nicht darauf an, wann der zur Beurteilung des Versicherungsfalles maßgebliche Sachverhalt dem Unfallversicherungsträger bekannt wird oder wann die Entscheidung über die Anerkennung des Versicherungsfalles getroffen wird (Sächsisches LSG vom 14. Januar 2010 - L 2 U 149/07; Harks in jurisPK-SGB VII, § 212 Rz 11; Köhler in: Hauck/Noftz, SGB, 05/11, § 212 SGB VII, Rn. 5).
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