Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51410
LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14 (https://dejure.org/2016,51410)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 7 AS 365/14 (https://dejure.org/2016,51410)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 7 AS 365/14 (https://dejure.org/2016,51410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung des Prozessbevollmächtigten im Widerspruchsverfahren i.R.d. Erstattung von bewilligten Leistungen; SGB-II-Leistungen; Kostenerstattung für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren; Bemessungskriterien für eine Mittelgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Kostenerstattung für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren; Bemessungskriterien für eine Mittelgebühr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Das besondere Haftungsrisiko ist lediglich ein weiteres Kriterium für die Bemessung der Betragsrahmengebühren, begründet aber keinen eigenen Gebührentatbestand (vgl. BSG , Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 19, 20).

    Hiermit wird zum einen Vereinfachungs- und Zweckmäßigkeitsgründen und zum anderen dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Rechnung getragen, wesentlich Gleiches gleich und Wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BSG , Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 24).

    Zudem kann das Abweichen eines Bemessungskriteriums von jedem anderen Bemessungskriterium kompensiert werden ( BSG Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn 38).

    Hier kommt es auf eine unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit an (vgl. BSG , Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R, Rn. 37).

  • LSG Sachsen, 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11
    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Das Sächsische Landessozialgericht hat bereits entschieden, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Berücksichtigung von auf Vor- oder Parallelbefassungen beruhenden Arbeitserleichterungen, die den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur unerheblich minderten, bestehen (SächsLSG, Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO , Rn. 29 f.; vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 53 ff.).

    Der Rechtsanwalt kann von Tätigkeiten in einer Angelegenheit in einem gleich oder ähnlich gelagerten Fall in vielfältiger Weise - zum Beispiel durch die Übernahme von Textpassagen aus früheren Schriftstücken oder die Übernahme ganzer Schriftsätze (vgl. SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 53) - profitieren.

    Festgestellte objektive Arbeitserleichterungen bei - wie hier - zeitgleich erhobenen und parallel geführten Verfahren, in denen keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, in welchem Verfahren die "Hauptarbeit" getätigt wurde, sind gleichmäßig auf alle betroffenen Verfahren aufzuteilen (in diesem Sinne: Bayerisches LSG, Beschluss vom 06.06.2013 - L 15 SF 190/12 B, Rn. 10 f.; SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 56), denn sie erleichterten die Bearbeitung aller parallel geführten Verfahren gleichermaßen.

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVs 22/84

    Erstattung von Aufwendungen - Verzinsung - Rechtsverfolgung im Vorverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Ein Zinsanspruch ist nicht automatisch mit der Regelung der zu verzinsenden Forderung gegeben, (vgl. BSG , Urteil vom 25.06.1986 - 9a RVs 22/84, Rn. 8).

    § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist nicht - auch nicht analog - auf die Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB X entsprechend anwendbar (vgl. BSG , Urteil vom 25.06.1986 - 9a RVs 22/84, Rn. 13).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - isoliertes

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Dann ist in einem zweiten Schritt nur anhand der in Nr. 2400 VV RVG genannten Kriterien "Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit" zu prüfen, ob diese überdurchschnittlich erfüllt sind: Ist dies bei einem von ihnen der Fall, ist die Mittelgebühr anzusetzen, andernfalls der Schwellenwert (Becker in Hauck/Noftz, SGB, Stand 08/16, § 63 SGB X , Rn. 91; BSG , Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, Rn. 16; Roos in v. Wulffen/Schütze, SGB X , Anh. zu § 63 , Rn. 8).

    Der Beklagte und das SG haben bei der Bemessung der Geschäftsgebühr übersehen, dass nicht von der Schwellengebühr als Mittelgebühr auszugehen ist, sondern von der Mittelgebühr (vgl. BSG , Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R, Rn. 16).

  • LSG Sachsen, 22.04.2013 - L 8 AS 527/12

    Rahmengebühr, Typisierung, Einzelfallentscheidung, Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Unter Beachtung der - nicht abschließenden - Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG sind somit alle konkreten Umstände des Einzelfalls wertend zu betrachten, um in einer Gesamtschau zu beurteilen, ob von der Schwellen- oder der Mittelgebühr nach oben oder unten und ggf. in welchem Maß abzuweichen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht (SächsLSG), Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO , Rn. 23).

    Das Sächsische Landessozialgericht hat bereits entschieden, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Berücksichtigung von auf Vor- oder Parallelbefassungen beruhenden Arbeitserleichterungen, die den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht nur unerheblich minderten, bestehen (SächsLSG, Beschluss vom 22.04.2013 - L 8 AS 527/12 B KO , Rn. 29 f.; vgl. auch SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 53 ff.).

  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgeltes auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Bei Rechtsnachfolge ist aber nach dem Gesetzeswortlaut des § 183 Satz 1 SGG nur der Sonderrechtsnachfolger nach § 56 Erstes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB I ) durch die Kostenbefreiung privilegiert, nicht aber derjenige, der einen Leistungsanspruch von einem Leistungsempfänger durch Abtretung erwirbt (vgl. Leitherer in Meyer/Ladewig, SGG , § 183 , Rn. 6a; BSG , Urteil vom 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R, Rn. 24).
  • LSG Sachsen, 11.09.2013 - L 8 AS 858/12

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Bemessung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Auch wenn diese Erleichterungen regelmäßig keine Absenkung in den unteren Bereich des Gebührenrahmens rechtfertigen werden können, sind sie dennoch bei der Bewertung des - insbesondere - Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit angemessen einzustellen (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 11.09.2013 - L 8 AS 858/12 B KO , Rn. 24).
  • LSG Bayern, 06.06.2013 - L 15 SF 190/12

    Beschwerde nach § 56 RVG

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.12.2016 - L 7 AS 365/14
    Festgestellte objektive Arbeitserleichterungen bei - wie hier - zeitgleich erhobenen und parallel geführten Verfahren, in denen keine konkreten Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, in welchem Verfahren die "Hauptarbeit" getätigt wurde, sind gleichmäßig auf alle betroffenen Verfahren aufzuteilen (in diesem Sinne: Bayerisches LSG, Beschluss vom 06.06.2013 - L 15 SF 190/12 B, Rn. 10 f.; SächsLSG, Urteil vom 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11, Rn. 56), denn sie erleichterten die Bearbeitung aller parallel geführten Verfahren gleichermaßen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht