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   LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11   

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https://dejure.org/2015,1036
LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11 (https://dejure.org/2015,1036)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 2 AS 161/11 (https://dejure.org/2015,1036)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 2 AS 161/11 (https://dejure.org/2015,1036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung des umgangsberechtigten Elternteils

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung des umgangsberechtigten Elternteils

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Schließlich legt der Umstand, dass unterhaltsrechtlich die Kosten für das Bereithalten von Wohnraum zur Übernachtung von Kindern im Rahmen des üblichen Umgangs grundsätzlich der nicht betreuende, d.h. der nur umgangsberechtigte Elternteil zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - XII ZB 234/13 - und Urteil vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02 -, beide in Juris), es mangels abweichender Regelung im SGB II nahe, die Wohnkosten im Falle fehlender Solvenz dieses Elternteils grundsicherungsrechtlich ihm als Bedarf zuzurechnen.
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Schließlich legt der Umstand, dass unterhaltsrechtlich die Kosten für das Bereithalten von Wohnraum zur Übernachtung von Kindern im Rahmen des üblichen Umgangs grundsätzlich der nicht betreuende, d.h. der nur umgangsberechtigte Elternteil zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 12.03.2014 - XII ZB 234/13 - und Urteil vom 23.02.2005 - XII ZR 56/02 -, beide in Juris), es mangels abweichender Regelung im SGB II nahe, die Wohnkosten im Falle fehlender Solvenz dieses Elternteils grundsicherungsrechtlich ihm als Bedarf zuzurechnen.
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R

    Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Diese schließen sich jedoch in zeitlicher Hinsicht aus (BSG, Urteil vom 12.06.2013 - B 14 AS 50/12 R -, in Juris), d.h. pro Tag wird nur 1/30 der monatlichen Regelleistung in der Bedarfsgemeinschaft des Vaters oder der Mutter gewährt.
  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    80 m² ist als Wohnungsgröße für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus zwei

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Soweit das Sozialgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 26.07.2011 - S 45 AS 282/11 ER - für nur zeitweise in einer Bedarfsgemeinschaft anwesende Personen bloß einen hälftigen Wohnflächenbedarf annehme, sei dem nicht zu folgen.
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Die Trennung der Streitgegenstände Regelbedarf sowie Bedarf für Unterkunft und Heizung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zulässig (zuletzt Urteil vom 08.08.2014 - B 4 AS 55/13 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Dass der Gesetzgeber, dem bei Einführung der Vorschrift (vgl. Art. 2 Nr. 31 und Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011, BGBl. I S. 453) die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte aller Instanzen seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 (B 7b AS 10/06 R, veröffentlicht in Juris), dass es sich bei Ansprüchen nach dem SGB II um Individualansprüche handelt, die der Anspruchsinhaber außer im Falle gesetzlicher Vertretung persönlich geltend machen muss, bekannt war, in der Vorschrift neben einem - ggf. vorausgesetzten - Individualanspruch des Kindes getrennt lebender Eltern hinsichtlich des gleichen Bedarfs einen weiteren Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils auf Deckung dieses Bedarfs schaffen wollte, erscheint fernliegend.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Dem stehe nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R - ausgeführt hat, die gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch mehrere Familienmitglieder lasse in aller Regel eine an der unterschiedlichen Intensität der Nutzung ausgerichtete Aufteilung der Aufwendungen für diese Wohnung nicht zu.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Die Höhe des Anspruchs des Klägers zu 2) auf Leistungen für Unterkunft und Heizung wäre in der Weise zu ermitteln, dass nur für Tage, an denen sich der Kläger zu 2) mehr als 12 Stunden beim Kläger zu 1) aufhält, die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung den Klägern je zur Hälfte unter Absetzung des zeitanteiligen Anteils der Warmwasserpauschale zuzurechnen wären (so zur Regelleistung unter Heranziehung des § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R -).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Grundsätzlich bedarf es zwar hierfür einer eindeutigen und ausdrücklichen Erklärung des Klägers (BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R - m.w.N., in Juris) bzw. in höherer Instanz des Rechtsmittelführers.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 2 AS 161/11
    Dies wäre systemwidrig: Alle anderen Ansprüche nach dem SGB II sind einem einzigen Anspruchsinhaber zugewiesen, etwa Ansprüche auf Regelleistungen jedem einzelnen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft in jeweils seinem Alter entsprechender Höhe (vgl. § 20 Abs. 2 bis 4 SGB II; BSG a.a.O.), Ansprüche auf Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt der Schwangeren bzw. Mutter (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II) oder Ansprüche auf Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II dem Kind, Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder Schüler (vgl. BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R -, in Juris: "Es handelt sich nicht um Leistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft, sie sind vielmehr den einzelnen Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsgemeinschaft individuell zuzuordnen").
  • SG Augsburg, 25.03.2010 - S 15 AS 1101/09

    Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für Unterkunftskosten unter Berücksichtigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf von Kindern bei

    Hätten die Kinder den Lebensmittelpunkt in der Bedarfsgemeinschaft, stehe ihnen auch der Kopfteilanspruch der KdUH in voller Höhe und auch für Tage der Abwesenheit zu (Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 15.01.2015, L 2 AS 161/11, juris-RdNr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - L 10 AS 480/12

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

    Denn ein solcher anteiliger berücksichtigungsfähiger Wohnbedarf des Kindes für die Zeiten des Aufenthalts bei einem Elternteil und damit ein anteiliger Anspruch des Kindes auf Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeiten des Aufenthalts scheidet jedenfalls aus, wenn das Kind - so wie hier der Sohn des Klägers im streitigen Zeitraum - seinen Lebensmittelpunkt eindeutig in der Wohnung des anderen Elternteils hat, sich also (ganz) überwiegend in der Wohnung des anderen Elternteils - hier also von N - aufhält, so dass schwerpunktmäßig gerade nicht die Abdeckung des Grundbedürfnisses des Wohnens des Kindes - hier des Sohnes des Klägers - in Rede steht, sondern die Sicherstellung des Umgangsrechts des umgangsberechtigten Elternteils (im Ergebnis ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 2 AS 161/11, juris, das sich insoweit allerdings, obwohl es sich auch dort um einen Anspruch nach dem bis zum Dezember 2010 geltenden Recht des SGB II gehandelt hat, auf die erst mit Wirkung ab Januar 2011 eingefügte Satzungsregelung in § 22b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB II gestützt hat; Revision beim BSG anhängig unter B 4 AS 2/15 R).
  • SG Berlin, 03.12.2012 - S 158 AS 22451/09
    Denn ein solcher anteiliger berücksichtigungsfähiger Wohnbedarf des Kindes für die Zeiten des Aufenthalts bei einem Elternteil und damit ein anteiliger Anspruch des Kindes auf Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeiten des Aufenthalts scheidet jedenfalls aus, wenn das Kind - so wie hier der Sohn des Klägers im streitigen Zeitraum - seinen Lebensmittelpunkt eindeutig in der Wohnung des anderen Elternteils hat, sich also (ganz) überwiegend in der Wohnung des anderen Elternteils - hier also von N - aufhält, so dass schwerpunktmäßig gerade nicht die Abdeckung des Grundbedürfnisses des Wohnens des Kindes - hier des Sohnes des Klägers - in Rede steht, sondern die Sicherstellung des Umgangsrechts des umgangsberechtigten Elternteils (im Ergebnis ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 2 AS 161/11, juris, das sich insoweit allerdings, obwohl es sich auch dort um einen Anspruch nach dem bis zum Dezember 2010 geltenden Recht des SGB II gehandelt hat, auf die erst mit Wirkung ab Januar 2011 eingefügte Satzungsregelung in § 22b Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB II gestützt hat; Revision beim BSG anhängig unter B 4 AS 2/15 R).
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