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   LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4554
LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11 (https://dejure.org/2015,4554)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2015 - L 3 AS 359/11 (https://dejure.org/2015,4554)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - L 3 AS 359/11 (https://dejure.org/2015,4554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Kenntnisnahme eines Verwaltungsaktes; Sozialgerichtliches Verfahren; Versäumung der Klagefrist; Zugangsfiktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.09.1988 - 1 BA 115/88
    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11
    Denn ein Rechtsirrtum im Sinne von § 67 Abs. 1 SGG kann nur dann unverschuldet sein, wenn der Beteiligte ihn auch bei sorgfältiger Prüfung nicht vermeiden konnte (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 5/5b BJ 284/87 - JURIS-Dokument Rdnr. 1; BSG, Beschluss vom 9. September 1988 - 1 BA 115/88 - JURIS-Dokument Rdnr. 5; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [11. Aufl., 2014], § 67 Rdnr. 8a).

    Die Kläger waren nämlich gehalten, die Rechtsbehelfsbelehrung zu beachten (vgl. BSG, Beschluss vom 9. September 1988, a. a. O.).

  • BSG, 28.09.2012 - B 14 AS 34/11 BH

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist § 130 BGB bei einer Bekanntgabe eines Verwaltungsakts mittels Aufgabe zur Post nach § 37 Abs. 2 SGB X entsprechend anzuwenden (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2012 - B 14 AS 34/11 BH - JURIS-Dokument Rdnr. 7, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 18.12.2009 - L 10 AL 110/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Berufung - Versäumnis der

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11
    Damit gelten auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes zu § 130 BGB entsprechend für die Zugangsfiktion in § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X. Dies hat zur Folge, dass der Zeitpunkt der Kenntnisnahme eines Verwaltungsaktes ohne Bedeutung ist, weil die hier maßgebenden Fristenregelungen allein auf den Zugangszeitpunkt abstellen (so auch zum Zustellungszeitpunkt: Bay. LSG, Beschluss vom 18. Dezember 2009 - L 10 AL 110/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 21).
  • BSG, 28.07.1988 - 5/5b BJ 284/87
    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11
    Denn ein Rechtsirrtum im Sinne von § 67 Abs. 1 SGG kann nur dann unverschuldet sein, wenn der Beteiligte ihn auch bei sorgfältiger Prüfung nicht vermeiden konnte (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Juli 1988 - 5/5b BJ 284/87 - JURIS-Dokument Rdnr. 1; BSG, Beschluss vom 9. September 1988 - 1 BA 115/88 - JURIS-Dokument Rdnr. 5; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz [11. Aufl., 2014], § 67 Rdnr. 8a).
  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AS 359/11
    Diesbezüglich hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 22. März 2012 (Az. 2 AZR 224/11 - JURIS-Dokument Rdnr. 21, m. w. N.) ausgeführt: "Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen [ ].
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 6 SB 2400/15
    Dass die Bevollmächtigte möglicherweise deswegen keine Kenntnis von dem Inhalt des Widerspruchsbescheides hatte, weil sie bereits am 1. Oktober 2010 erklärt hat, dass sie bei aller weiteren Post die Annahme verweigern werde, steht der Bekanntgabe ebenfalls nicht entgegen (Sächsisches LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 3 AS 359/11).
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