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   LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03   

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https://dejure.org/2005,19826
LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03 (https://dejure.org/2005,19826)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2005 - L 1 KA 24/03 (https://dejure.org/2005,19826)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - L 1 KA 24/03 (https://dejure.org/2005,19826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Berichtigung einer vertragsärztlichen Honorarforderung; Verdrängung der allgemeinen sozialverfahrensrechtlichen Regelungen über die Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Bestimmungen über die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV) zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Verwaltung darf sich deshalb auf die Angabe der tragenden Erwägungen beschränken und braucht Gesichtspunkte und Umstände, die auf der Hand liegen oder dem Betroffenen bekannt sind, nicht nochmals ausführlich darzulegen (BSG, Urteil vom 08.12.2004 - B 6 KA 44/03 R m.w.N.).

    Denn auch nach § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB X in der hier anzuwendenden, bis zum Inkrafttreten des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) bis 31.12.2000 geltenden, noch eingeschränkten Fassung, rechtfertigen bei rechtsgebundenen Verwaltungsakten bloße Be-gründungsmängel grundsätzlich nicht deren Aufhebung (zuletzt BSG, Urteil vom 08.12.2004, a.a.O. m.w.N.).

    Da die Vergütung ohnehin nicht für jede Leistung kostendeckend sein muss, und sich die Frage der Kostendeckung auch nicht auf die bei einem einzelnen Arzt anfallenden Kosten beziehen kann, ergibt sich selbst aus einer etwaigen Kostenunterdeckung bei einzelnen Leistungen kein zwingender Grund für eine bestimmte Auslegung des Gebührentatbestandes (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R, a.a.O., zuletzt BSG, Urteil vom 08.12.2004 - B 6 KA 44/03, S. 61 des Umdrucks).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Leistungsbeschreibungen dürfen schließlich auch weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewendet werden (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R = SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 m.w.N.).

    Da die Vergütung ohnehin nicht für jede Leistung kostendeckend sein muss, und sich die Frage der Kostendeckung auch nicht auf die bei einem einzelnen Arzt anfallenden Kosten beziehen kann, ergibt sich selbst aus einer etwaigen Kostenunterdeckung bei einzelnen Leistungen kein zwingender Grund für eine bestimmte Auslegung des Gebührentatbestandes (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R, a.a.O., zuletzt BSG, Urteil vom 08.12.2004 - B 6 KA 44/03, S. 61 des Umdrucks).

  • SG Stuttgart, 28.06.2000 - S 10 KA 4014/99
    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart vom 28.06.2000 (S 10 KA 4014/99) sei nicht geeignet, die ablehnende Auffassung der Beklagten zu bestätigen.

    Der Wortlaut dieser Leistungsbeschreibung ist eindeutig und setzt für eine Abrechnung eine phlebologische Erkrankung voraus (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2000 - L 1 KA 2941/98, Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2000 - S 10 KA 4014/99).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Bestimmungen über die Befugnis der KÄV, vertragsärztliche Honoraranforderungen wegen sachlich-rechnerischer Fehler zu korrigieren, verdrängen die Regelungen der §§ 45 ff. SGB X. Sie stellen, wie in der Rechtsprechung des BSG geklärt ist, von den Vorschriften SGB X abweichende Regelungen im Sinne des § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) dar, die auf gesetzlicher Grundlage, nämlich aufgrund von Normen des SGB V, erlassen worden sind (BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21, BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).

    Der Mangel der Anhörung ist gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB V in der hier ebenfalls anzuwendenden, bis zum Inkrafttreten des 4. Euro-Einführungsgesetzes geltenden Fassung dadurch geheilt, dass die Beklagte ihm mit dem Hinweisschreiben auf die wesentlichen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte Gelegenheit gegeben hat, sich im Widerspruchsverfahren sachgerecht zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R, a.a.O.).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und Abs. 4 SGG in der bis zum 01.01.2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S. 115 ff.).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Bestimmungen über die Befugnis der KÄV, vertragsärztliche Honoraranforderungen wegen sachlich-rechnerischer Fehler zu korrigieren, verdrängen die Regelungen der §§ 45 ff. SGB X. Sie stellen, wie in der Rechtsprechung des BSG geklärt ist, von den Vorschriften SGB X abweichende Regelungen im Sinne des § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) dar, die auf gesetzlicher Grundlage, nämlich aufgrund von Normen des SGB V, erlassen worden sind (BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21, BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).
  • BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 18/91

    Zuschlag - Ambulant - Anästhesie - Arzt

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.06.2005 - L 1 KA 24/03
    Die Zurückhaltung bei der Auslegung der Einheitlichen Bewertungsmaßstäbe beruht auf ihrem, dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen den Ärzten einerseits und den Krankenkassen andererseits dienenden vertraglichen Charakter (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 19.08.1992 - 6 RKa 18/01 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S. 22).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.12.2007 - L 5 KA 40/06

    Vertragsarzt - Abrechenbarkeit der Nr. 205 EBM-Ä

    Das Anlegen von Kompressionsverbän-den zur postoperativen Thromboseprophylaxe wie auch bei Verletzungen mit Ruhigstellung oder verminderter Belastbarkeit der unteren Extremitäten im Zusammenhang mit anderweitigen Operationen dient nicht der Behandlung phlebologischer Erkrankungen und rechtfertigt damit die Abrechung der Nr. 205 EBM-Ä nicht (ebenso Sächsisches Landessozialgericht 15.6.2005 - L 1 KA 24/03, juris Rn. 26 m.w.N.).
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