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   LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21   

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https://dejure.org/2023,9644
LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21 (https://dejure.org/2023,9644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2023 - L 3 AL 21/21 (https://dejure.org/2023,9644)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2023 - L 3 AL 21/21 (https://dejure.org/2023,9644)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Urteil entschieden, dass im Falle einer Verletzung von Mitwirkungspflichten durch einen Alg II-Empfänger die Minderung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des maßgebenden Regelbedarfs um 30 % verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr andauert (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 [Sanktionen im Sozialrecht, Hartz IV-Sanktionen] - BVerfGE 152, 68 ff. = NJW 2019, 3703 ff. = SozR 4-4200 § 31a Nr. 3 = juris Rdnr. 159 ff.).

    Weiter hat es entschieden, dass die im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht vorgegebene Minderung in einer Höhe von 60 % mit dem Grundgesetz in der damaligen Ausgestaltung vor allem mangels tragfähiger Erkenntnisse zur Eignung und Erforderlichkeit einer Sanktion in dieser gravierenden Höhe nicht vereinbar ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, a. a. O., juris Rdnr. 189 ff.).

    Einen vollständigen Leistungsentzug erachtete es nur dann als gerechtfertigt, wenn eine tatsächlich existenzsichernde und im Sinne von § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert wird, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019, a. a. O., juris Rdnr. 208 f.).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Das Jobcenter hat im Hinblick auf das tatsächlich zugeflossene und zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehende Arbeitslosengeld (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 = juris Rdnr. 24) in rechtmäßiger Höhe geleistet.

    Solche Verpflichtungen sind aber grundsätzlich bei der Bestimmung der Hilfebedürftigkeit unbeachtlich (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, a. a. O., Rdnr. 25 m. w. N.).

    S elbst wenn es zum Zufluss des Arbeitslosengeldes allein durch eine fehlerhafte Arbeitsweise der Beklagten gekommen wäre, würde ein solcher Sachverhalte im Verhältnis zum Leistungsempfänger ausschließlich bei einer Entscheidung über den Erlass der Erstattungsforderung Berücksichtigung finden (BSG, Urteil vom 23. August 2011, a. a. O., Rdnr. 26 m. w. N.).

  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Denn der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung der Rechtsweggarantie aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) einen beträchtlichen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 [Kartellgeldbuße] - BVerfGE 133, 1 [23] = NJW 2013, 1418 ff. = juris Rdnr. 69).

    Dies verbietet Maßnahmen, die darauf abzielen oder geeignet sind, den Rechtsschutz der Betroffenen zu vereiteln; insbesondere dürfen zu Lasten der Rechtsuchenden nicht unangemessen hohe verfahrensrechtliche Hindernisse für den Zugang zum Gericht geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2012, a. a. O., m. w. N.).

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 39/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten-

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Diese Regelungen bedeuten, dass selbst derjenige, dem ein sogenanntes "sozialwidriges Verhalten" vorzuhalten ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 39/12 R - BSGE 112, 135 ff. = SozR 4-4200 § 34 Nr. 1 = juris Rdnr. 16 ff.), einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II hat, allerdings verbunden mit einem Ersatzanspruch.
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Denn es kommt für die Beurteilung bei der Bestimmung der Arbeitszeit auf die getroffenen Vereinbarungen und eine vorausschauende Betrachtungsweise an, die an die Verhältnisse zu Beginn der Beschäftigung anknüpft (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 11 AL 44/07 R - SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 = juris Rdnr. 20).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögens und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 [35] = SozR 4100 § 71 Nr. 2 = juris Rdnr. 18, m. w. N.; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = juris Rdnr. 23, m. w. N.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 14/11 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 15 = juris Rdnr. 25).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2019 - L 4 AS 165/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Soweit ein Empfänger von Arbeitslosengeld gleichwohl diesbezügliche Überlegungen anstellt und rechtsirrig davon ausgeht, dass er keiner Mitteilungspflicht unterliegt, geht ein solcher Rechtsirrtum zu seinen Lasten und lässt den Verschuldensvorwurf nicht entfallen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. Februar 2019 - L 4 AS 165/12 - juris Rdnr. 44).
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Ob eine planwidrige Regelungslücke innerhalb des Regelungszusammenhangs des Gesetzes im Sinne eines Fehlens rechtlicher Regelungsinhalte dort, wo sie für bestimmte Sachverhalte erwartet werden, anzunehmen ist, bestimmt sich ausgehend von der gesetzlichen Regelung selbst, den ihr zugrunde liegenden Regelungsabsichten, den verfolgten Zwecken und Wertungen, auch gemessen am Maßstab der gesamten Rechtsordnung einschließlich verfassungsrechtlicher Wertungen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 2018 - B 11 AL 20/17 R - SozR 4-6065 Art 61 Nr. 1 = juris jeweils Rdnr. 29, m. w. N.; Sächs. LSG, Urteil vom 8. Juli 2021, a. a. O.).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Diese Erfüllungsfiktion setzt voraus, dass ein Erstattungsanspruch des Trägers, der Leistungen bewilligt hat, gegenüber einem anderen Träger objektiv besteht (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2000 - B 8 KN 3/98 U R - BSGE 86, 78 ff. = SozR 3-1300 § 111 Nr. 8 = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2018 - L 7 AS 1875/17 - juris Rdnr. 70; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X [2. Aufl., 2017], § 107 SGB X [Stand: 19.12.2022] Rdnr. 17, m. w. N.), an dem es vorliegend fehlt.
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögens und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 [35] = SozR 4100 § 71 Nr. 2 = juris Rdnr. 18, m. w. N.; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = juris Rdnr. 23, m. w. N.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 14/11 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 15 = juris Rdnr. 25).
  • LSG Hessen, 19.09.2014 - L 5 R 315/13

    Rückforderung einer Altersrente für Landwirte; Rücknahme eines Verwaltungsaktes

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 AS 1875/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2021 - L 1 R 361/18

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter

  • LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Beschäftigungslosigkeit - Ableistung

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