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   LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12   

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LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12 (https://dejure.org/2015,17718)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 5 R 779/12 (https://dejure.org/2015,17718)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 5 R 779/12 (https://dejure.org/2015,17718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Rücknahme und Neufeststellung eines gewährten Auffüllbetrages nach § 315a SGB VI - Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI; Abschmelzung; Rentenanpassungsmitteilung; Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 713
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Er gehe davon aus, dass die Rentenberechnung nicht die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Juli 2005 (B 13 RJ 17/04 R) berücksichtige.

    Im Widerspruchsverfahren hat die Beklagte die Altersrente mit (Teilabhilfe-)Bescheid vom 27. November 2008 "entsprechend dem Urteil des 13. Senats des BSG vom 20.07.2005 (Az: B 13 RJ 17/04 R) zur Höhe des Auffüllbetrages" ab dem 1. Juli 2000 neu festgestellt, woraus sich für den Zeitraum 1. Januar 2002 bis 30. November 2004 eine Nachzahlung von 169, 94 EUR ergab (Bl. 57 VA).

    Ein danach noch verbleibender Auffüllbetrag wird bei den folgenden Rentenanpassungen im Umfang dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen." Schon allein aufgrund der danach notwendigen (individuellen) Berechnung bedarf es der Umsetzung der Abschmelzung durch die Beklagte, wobei § 315a Sätze 4 und 5 SGB VI die entsprechende Rechtsgrundlage darstellen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - juris Rn. 20).

    Zwar lässt es das BSG in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen (Urteile vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R - juris Rn. 34 und vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - juris Rn. 19) dahinstehen, ob die jeweiligen, die Abschmelzung des Auffüllbetrages zum Gegenstand habenden, Rentenanpassungsmitteilungen Verwaltungsakte im Sinne von § 31 SGB X sind.

    Es kann dahinstehen, ob diese Rechtsprechung auf den hier zugrunde liegenden Fall übertragbar ist (Gegenstand des Verfahrens war - wie auch des dem Urteil des BSG vom 20. Juli 2005 [B 13 RJ 17/04 R] zugrunde liegenden Verfahrens und anders als im hiesigen Verfahren - die Abschmelzung des Auffüllbetrages im Hinblick auf eine Rentenerhöhung aufgrund der Neubewertung von Kindererziehungszeiten nach § 307d SGB VI, die das BSG später im Urteil vom 20. Juli 2005 für rechtswidrig hielt).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Zwar lässt es das BSG in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen (Urteile vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R - juris Rn. 34 und vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 17/04 R - juris Rn. 19) dahinstehen, ob die jeweiligen, die Abschmelzung des Auffüllbetrages zum Gegenstand habenden, Rentenanpassungsmitteilungen Verwaltungsakte im Sinne von § 31 SGB X sind.

    Das Bundessozialgericht hat in dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 16. November 2000 (B 4 RA 68/99 R) den dort angefochtenen Verwaltungsakt, soweit durch ihn der Wert des Rechts auf den Auffüllbetrag gemindert wurde, als rechtswidrige erachtet, weil die Klägerin vor der Aufhebung der bisherigen Wertfestsetzung unter Anwendung von § 48 Abs. 1 SGB X nicht unter angemessener Frist zur Stellungnahme nach § 24 SGB X gehört wurde (BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R - juris Rn. 25).

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 11/93

    Verwaltungsakt - Rentenanpassungsmitteilung - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Denn die Mitteilungen (des Postrentendienstes) über die Rentenanpassung und die damit einhergehende Abschmelzung der genannten Zusatzleistungen stellten nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z. B. Urteil des BSG vom 8. April 1992 zur Abschmelzung des Auffüllbetrages anlässlich der Einführung des Eigenanteils der Rentner am Krankenversicherungsbeitrag, veröffentlicht in SozR 3 - 2200 § 1278 RVO Nr. 2 und zuletzt auch das Urteil des BSG vom 24. Januar 1995, 8 RKn 11/93) Verwaltungsakte dar, gegen die Widerspruch eingelegt und damit der Rechtsweg eröffnet werden könne (BT-Drs. 13/3150 S. 45).

    Tatsächlich hat das BSG in der Entscheidung vom 24. Januar 1995 (8 RKn 11/93, juris Rn. 14) sowie im dort in Bezug genommenen Urteil vom 8. April 1992 (8 RKn 5/91, juris Rn. 12) ausgeführt, dass es sich bei Rentenanpassungsmitteilungen um Verwaltungsakte handelt.

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Jedoch hat das BSG in seiner Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat und demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26 unter Verweis auf: BSGE 15, 96, 101; Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119).

    Denn als Verwaltungsakte waren die jeweiligen Neubestimmungen des Rentenwerts in den Rentenanpassungsmitteilungen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG - innerhalb der Frist des § 84 Abs. 1 SGG bzw. § 66 Abs. 2 SGG - angreifbar (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 08.04.1992 - 8 RKn 5/91

    Geringerer Anstieg des Rentenzahlbetrages von Ruhensrenten verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Jedoch hat das BSG in seiner Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat und demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26 unter Verweis auf: BSGE 15, 96, 101; Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119).

    Tatsächlich hat das BSG in der Entscheidung vom 24. Januar 1995 (8 RKn 11/93, juris Rn. 14) sowie im dort in Bezug genommenen Urteil vom 8. April 1992 (8 RKn 5/91, juris Rn. 12) ausgeführt, dass es sich bei Rentenanpassungsmitteilungen um Verwaltungsakte handelt.

  • BSG, 02.03.1983 - 9a RV 32/82
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Jedoch hat das BSG in seiner Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat und demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26 unter Verweis auf: BSGE 15, 96, 101; Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119).

    Dasselbe hat es für Rentenanpassungsmitteilungen in der Kriegsopferfürsorge entschieden (Urteil vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - juris 2. Orientierungssatz).

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Es genügt, wenn aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar erkennbar zum Ausdruck kommt, dass die nach dem bisherigen Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht mehr zusteht (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R - juris Rn. 15; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. September 2013 - L 1 R 337/11 -, juris Rn. 24).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.09.2013 - L 1 R 337/11

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Es genügt, wenn aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar erkennbar zum Ausdruck kommt, dass die nach dem bisherigen Verwaltungsakt bewilligte Leistung nicht mehr zusteht (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R - juris Rn. 15; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. September 2013 - L 1 R 337/11 -, juris Rn. 24).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Jedoch hat das BSG in seiner Rechtsprechung bereits anerkannt, dass die wertmäßige Neubestimmung des dem Adressaten zuerkannten rechtlichen Vorteils im Rahmen einer Rentenanpassungsmitteilung die Abänderung eines subjektiven Rechts zum Gegenstand hat und demgemäß rechtlich grundsätzlich und faktisch in aller Regel als Verwaltungsakt anzusehen ist (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris Rn. 26 unter Verweis auf: BSGE 15, 96, 101; Urteile des Senats in SozR 3-2600 § 311 Nr. 2; SozR 3-2600 § 63 Nr. 1; BSGE 75, 262; BSGE 65, 8; Urteil des 8. Senats in SozR 3-2200 § 1278 Nr. 2 S 3 mwN; Urteil des 9. Senats in SozR 1300 § 48 Nr. 49 S 139; Urteil des 9a-Senats vom 2. März 1983 - 9a RV 32/82 - VersorgungsB 1983, 81, 119).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.06.2015 - L 5 R 779/12
    Dieses Erfordernis bezieht sich jedoch nur auf den Verwaltungsakt als Regelung, also auf dessen Verfügungssatz, nicht hingegen auf seine Gründe (BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 -, juris Rn. 38).
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 54/95

    Erhöhung der Altersrente wegen Hinausschiebens des Versicherungsfalls

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

  • BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - L 12 AL 2003/15
    1.) Bereits das SG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass hier dahingestellt bleiben kann, ob der Aufhebungsbescheid vom 16.02.2009 an einem Anhörungsmangel leidet, da ein solcher formeller Mangel im hier streitigen Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X unbeachtlich wäre (Steinwedel in Kasseler Kommentar, EL 79, § 44 SGB X, Rn. 41; Sächsisches LSG, Beschluss vom 16.06.2015 - L 5 R 779/12 -, juris).
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