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   LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,40076
LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13 B ER (https://dejure.org/2013,40076)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2013 - L 8 SO 35/13 B ER (https://dejure.org/2013,40076)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - L 8 SO 35/13 B ER (https://dejure.org/2013,40076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII; Übernahme der Leistungsvergütung eines ambulanten Pflegedienstes durch den Sozialhilfeträger; Notwendigkeit einer Vereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII; Verbindlichkeit des festgelegten Einzugsbereichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - andere Leistungen - Erforderlichkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13
    Denn die Übernahme einer höhere Vergütung für die vom beigeladenen Pflegedienst erbrachten grundpflegerischen Leistungen, die aus deren leistungskomplexbezogenen statt zeitbasierten Abrechnung durch die Beigeladene resultiert, könnte der Bf. nur verlangen, wenn der Bg. dem beigeladenem Leistungserbringer aus § 75 Abs. 3 bis 5 SGB XII hierauf verpflichtet wäre (vgl. hierzu Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R - juris RdNrn. 17f.; Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 75 RdNr. 7; Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, § 75 RdNrn. 99, 104).

    Es kann daher dahinstehen, ob eine Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI auch dann gegen den Bg. wirkt, wenn sie nicht im Einvernehmen mit ihm getroffen wurde und werden musste (ausdrücklich offen gelassen vom BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 1/11 R - RdNr. 18; dafür mit gewichtigen Argumenten: Jaritz/Eicher in jurisPK-SGB XII, § 75 RdNr. 75; Münder in LPK-SGB XII, § 75 RdNr. 42; Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, § 75 RdNr. 46; Möller, SGb 2006, 20, 21; Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, § 75 RdNr. 63; a.A. Flint in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 75 RdNr. 53; Rabe in Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 75 RdNr. 31).

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13
    Diese Abrechnung richtet sich gemäß § 8 der "Einzelvereinbarung" nach den vom BSG in dessen Urteil vom 17.06.2010 (B 3 KR 7/09 R - juris) entwickelten Maßstäben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2007 - L 23 B 249/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Eingliederungshilfe;

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13
    Zwar kann § 75 Abs. 4 SGB XII dazu führen, dass der Sozialhilfeträger die von einem Dienst in Rechnung gestellten Kosten auch ohne eine Vereinbarung übernehmen muss (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007 - L 23 B 249/07 SO ER - juris RdNr. 44).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13
    Schließlich führt der Hinweis des Bf. auf das Urteil des BSG vom 28.02.2013 (B 8 SO 1/12 R - juris) zu keinem ihm günstigeren Ergebnis.
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.10.2013 - L 8 SO 35/13
    Die zur alten Fassung des § 72 Abs. 3 Satz 3 SGB XI ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R - juris RdNr. 15 ff.), auf die sich der Bf. bezieht, ist durch die Neufassung dieser Vorschrift mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PflegeWEG) vom 28.05.2008 (BGBl. I S. 874) überholt; seither ist der Einzugsbereich für einen zugelassenen Pflegedienst in jeder Hinsicht verbindlich (Wahl in jurisPK-SGB XI, § 72 RdNr. 45).
  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Vorlage eines solchen Leistungsangebots Voraussetzung für die Übernahme der Vergütung einer nicht vereinbarungsgebundenen Einrichtung bzw. eines nicht vereinbarungsgebundenen Dienstes ist (Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013 - L 8 SO 35/13 B ER - juris RdNr. 16 f.).
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