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   LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17   

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LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17 (https://dejure.org/2019,53729)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.12.2019 - L 1 KR 527/17 (https://dejure.org/2019,53729)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - L 1 KR 527/17 (https://dejure.org/2019,53729)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, dass Grundsatzgutachten, die sich auf typische Fallkonstellationen bezögen, auch einzelfallbezogen verwendet werden könnten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R).

    Die Bezugnahme auf die Entscheidung B 1 KR 27/13 R verfange nicht, da es darin um einen völlig anderen Sachverhalt gegangen sei.

    Grundsätzlich trage die Krankenkasse bei vorbehaltloser Bezahlung das Risiko der Nichterweislichkeit der Tatsachen, aus denen sich das behauptete Nichtbestehen eines Rechtsgrundes für die erbrachten Leistungen ableite (Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 19).

    Die Kammer schließe sich den Erwägungen des SG Gotha, aus welchen Gründen die Entscheidung des BSG vom 14.10.2014 (B 1 KR 27/13 R) vorliegend nicht anwendbar sei, an und mache sich dessen Ausführungen zu Eigen.

    Sie nimmt Bezug auf ihren erstinstanzlichen Vortrag und beruft sich ergänzend auf das Urteil des BSG vom 14.10.2014 (B 1 KR 27/13 R).

    Grundsätzlich trägt die Krankenkasse bei - wie hier erfolgter - vorbehaltloser Zahlung die Beweislast für alle Tatsachen, aus denen sich ihr Rückzahlungsanspruch herleitet (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 19; Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 109 SGB V Rn. 195).

    Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist für den Fall anerkannt, dass eine regelhaft ambulant vorzunehmende Behandlung stationär durchgeführt wird; in einem solchen Fall trägt das Krankenhaus trotz vorbehaltsloser Zahlung im Erstattungsstreit die Beweislast für das Vorliegen atypischer, von der Regel abweichender Umstände (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 18 ff.).

    Diese Pflicht wird aus der Vorschrift des § 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V abgeleitet, wonach "der Grund der Aufnahme" zu den Angaben gehört, die das Krankenhaus der Krankenkasse zu übermitteln hat (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 21).

    Anderes gilt nur, wenn Umstände erweislich vorliegen, die der indiziellen Bedeutung regelhaft ambulant durchzuführender Behandlungen die Grundlage entziehen (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 23).

    Folgen weitere Einzelfälle dem gleichen Verhaltensmuster, ist es danach legitim, nicht jedes Verfahren einzeln aufzugreifen und durch den MDK bewerten zu lassen (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 - juris Rn. 31).

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Streitig ist zwischen den Beteiligten allein, ob dieser Zahlungsanspruch entsprechend § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch die Aufrechnung der Beklagten mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen Überzahlung der Vergütung für die stationäre Krankenhausbehandlung des Versicherten teilweise erloschen ist (zur entsprechenden Anwendung auf überzahlte Krankenhausvergütung: BSG, Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R - juris Rn. 8; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 33; Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - juris Rn. 8).

    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und i.S. von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (st. Rspr., z. B. BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung unterliegt einer vierjährigen Verjährung (st. Rspr., BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 44 m.w.N.), die hier zum Zeitpunkt der Verrechnung im Februar 2016 im Hinblick auf die im September 2013 beglichene Rechnung noch nicht abgelaufen war.

    Es findet nur in besonderen, engen Ausnahmekonstellationen Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (st. Rspr.; vgl. BSG Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 46 m.w.N.).

    Nichtstun, also Unterlassen, kann ein schutzwürdiges Vertrauen in Ausnahmefällen allenfalls dann begründen und zur Verwirkung des Rechts führen, wenn der Schuldner dieses als bewusst und planmäßig erachten darf (BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48).

    Der bloße Zeitablauf innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist stellt kein die Verwirkung begründendes Verhalten dar (BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 19; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

    Die Regelung fordert keine vorausgegangene Beanstandung oder die Erklärung eines Vorbehalts bei der Zahlung, so dass in einer vorbehaltlosen Zahlung kein Verzicht auf eine spätere Nachprüfung und auf Geltendmachung einer Erstattungsforderung zu sehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 18; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Dies hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Folge, dass Krankenkasse und MDK bei einzelfallbezogenen Abrechnungsprüfungen nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V auf die Daten beschränkt sind, die das Krankenhaus der Krankenkasse im Rahmen seiner Informationsobliegenheiten bei der Krankenhausaufnahme und zur Abrechnung - deren vollständige Erfüllung vorausgesetzt - jeweils zur Verfügung gestellt hat (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R - juris Rn. 17; Urteil vom 16.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 21).

    Der ungenutzte Ablauf der Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V bewirkt dagegen keinen Einwendungssauschluss (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - juris Rn. 33; Urteil vom 16.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 21).

    Ferner kann sie auch weitere Unterlagen, die ihr außerhalb des Verfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V zugänglich gemacht wurden, zugrunde legen (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R - juris Rn. 30 und 33; Urteil vom 16.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 21).

    Die Schutzwürdigkeit des Krankenhauses kann sich insbesondere daraus ergeben, dass es auf eine abschließende Vergütung vertraut hat und vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BSG, Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

    Der bloße Zeitablauf innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist stellt kein die Verwirkung begründendes Verhalten dar (BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 19; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

    Die Regelung fordert keine vorausgegangene Beanstandung oder die Erklärung eines Vorbehalts bei der Zahlung, so dass in einer vorbehaltlosen Zahlung kein Verzicht auf eine spätere Nachprüfung und auf Geltendmachung einer Erstattungsforderung zu sehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 18; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Doch verlangt auch der Vollbeweis keine absolute Gewissheit, sondern lässt eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit ausreichen (BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - juris Rn. 26; Urteil vom 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R - juris Rn. 14; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 128 Rn. 3b).

    Das bedeutet, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können und verbleibende Restzweifel bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - juris Rn. 26; Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R - juris Rn. 21).

    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG, Urteil vom 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R - juris Rn. 28; Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - juris Rn. 26).

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verlangt, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher sind (BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 23/15 R - juris Rn. 13; Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R - juris Rn. 20; Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R - juris Rn. 24).

    Wählt das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, kann es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R - juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R - juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris Rn. 21 ff.).

    Denn das Krankenhaus trägt das Risiko, sich kostengünstig die Mittel für erforderliche und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung zu verschaffen (BSG, Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bauchspeicheldrüsentransplantation -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Ferner kann sie auch weitere Unterlagen, die ihr außerhalb des Verfahrens nach § 275 Abs. 1c SGB V zugänglich gemacht wurden, zugrunde legen (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R - juris Rn. 30 und 33; Urteil vom 16.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 21).

    Eine solche materiell-rechtliche Ausschlussfrist zu Lasten der Krankenkassen jenseits der sechswöchigen Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c SGB V verstößt nämlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, steht nicht zur Disposition der Vertragspartner und ist damit nichtig (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R - juris Rn. 26; Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - juris Rn. 35 ff.).

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Einwand unzulässiger Rechtsausübung

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Der bloße Zeitablauf innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist stellt kein die Verwirkung begründendes Verhalten dar (BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 19; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

    Die Regelung fordert keine vorausgegangene Beanstandung oder die Erklärung eines Vorbehalts bei der Zahlung, so dass in einer vorbehaltlosen Zahlung kein Verzicht auf eine spätere Nachprüfung und auf Geltendmachung einer Erstattungsforderung zu sehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 7/15 R - juris Rn. 18; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 48; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Das Beweisverwertungsverbot ist beschränkt auf Verfahren der Abrechnungsprüfung zwecks Minderung des abgerechneten Betrags nach § 275 Abs. 1c SGB V, bei denen der MDK Sozialdaten gemäß § 276 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V benötigt (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - juris Rn. 25).

    Der ungenutzte Ablauf der Sechs-Wochen-Frist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V bewirkt dagegen keinen Einwendungssauschluss (BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R - juris Rn. 33; Urteil vom 16.04.2016 - B 1 KR 33/15 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verlangt, dass bei Existenz verschiedener gleich zweckmäßiger und notwendiger Behandlungsmöglichkeiten die Kosten für den gleichen zu erwartenden Erfolg geringer oder zumindest nicht höher sind (BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris Rn. 21; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 23/15 R - juris Rn. 13; Urteil vom 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R - juris Rn. 20; Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R - juris Rn. 24).

    Wählt das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, kann es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre (BSG, Urteil vom 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R - juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R - juris Rn. 14 ff.; Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R - juris Rn. 21 ff.).

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.12.2019 - L 1 KR 527/17
    Es ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, dass die Klägerin aufgrund stationärer Krankenhausbehandlung anderer Versicherter der Beklagten gegen diese einen Anspruch auf Zahlung von 741, 35 EUR hatte; eine nähere Prüfung erübrigt sich insoweit (zur Zulässigkeit dieses Vorgehens: BSG, Urteil vom 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R - juris Rn. 29; Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R - juris Rn. 7; Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 R - juris Rn. 8).

    Streitig ist zwischen den Beteiligten allein, ob dieser Zahlungsanspruch entsprechend § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch die Aufrechnung der Beklagten mit einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen Überzahlung der Vergütung für die stationäre Krankenhausbehandlung des Versicherten teilweise erloschen ist (zur entsprechenden Anwendung auf überzahlte Krankenhausvergütung: BSG, Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R - juris Rn. 8; Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R - juris Rn. 33; Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R - juris Rn. 8).

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 62/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - unwirtschaftliche Behandlung -

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R

    Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - keine Abrechnung einer ambulanten Operation für eine

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 3/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Überprüfungsrecht auf

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung von Krankenhausbehandlung während

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Vergütungsanspruch für einen stationären

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 9/17 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung unvollständig erbrachter

  • LSG Sachsen, 26.01.2023 - L 9 KR 503/20
    Grundsätzlich trägt die Krankenkasse bei vorbehaltloser Zahlung die Beweislast für alle Tatsachen, aus denen sich ihr Rückzahlungsanspruch herleitet (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 19; Sächsisches LSG, Urteil vom 18.12.2019 - L 1 KR 527/17 - juris Rn. 24; Wahl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 109 SGB V Rn. 195).

    Diese Pflicht wird aus der Vorschrift des § 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V abgeleitet, wonach "der Grund der Aufnahme" zu den Angaben gehört, die das Krankenhaus der Krankenkasse zu übermitteln hat (BSG, Urteil vom 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R - juris Rn. 21; Sächsisches LSG, Urteil vom 18.12.2019 - L 1 KR 527/17 - juris Rn. 24).

  • SG Detmold, 24.11.2021 - S 5 KR 688/17
    Zwar kann sich eine Krankenkasse grundsätzlich auf allgemeine Grundsatzgutachten für den Beleg einer Unwirtschaftlichkeit berufen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2019 - L 1 KR 527/17 -, Rn. 26, juris).
  • SG Kassel, 22.07.2021 - S 8 KR 94/17
    Das Recht der Krankenkasse, für die Prüfung andere (zulässige) Informationsquellen zu nutzen, bleibt unberührt (im Ergebnis so auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.12.2019 zum Az: L 1 KR 527/17).
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