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   LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10   

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https://dejure.org/2011,21914
LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10 (https://dejure.org/2011,21914)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.04.2011 - L 5 R 6/10 (https://dejure.org/2011,21914)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. April 2011 - L 5 R 6/10 (https://dejure.org/2011,21914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete objektive Ausgestaltung des Bildungsangebots ist Maßstab für eine Abgrenzung der Rehabilitationsmaßnahmen der Aus- und der Weiterbildung nach§ 33 Abs. 3 SGB IX; Anspruch auf Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Förderung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Förderung einer dreijährigen Ausbildung zum Logopäden oder zum Atem-, Sprech- und Stimmlehrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Letztlich schließen auch das besondere Benachteiligungsverbot von Behinderten nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und das Gebot verfassungskonformer Auslegung offen gehaltener gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen des § 33 SGB IX grundsätzlich eine an die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger anknüpfende Leistungsdifferenzierung aus (vgl. dazu insgesamt und dezidiert: Hessisches LSG, Urteil vom 2. Oktober 2009 - L 5 R 315/08 - JURIS-Dokument, Rn. 35 mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht aber die uneingeschränkte Verweisung in § 16 SGB VI auf die §§ 33 bis 38 SGB IX und damit auch auf § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX entgegen (vgl. dazu insgesamt und dezidiert: Hessisches LSG, Urteil vom 2. Oktober 2009 - L 5 R 315/08 - JURIS-Dokument, Rn. 37 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Kommt es damit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung zwischen der Berufsausbildung im Sinne der §§ 59 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 77 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B7/7a AL 68/06 R - JURIS-Dokument, Rn. 10; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - JURIS-Dokument, Rn. 17; BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - JURIS-Dokument, Rn. 13).

    Nicht jeder erste Besuch einer Bildungsmaßnahme muss in jedem Fall eine Ausbildung darstellen so wie nicht jeder zweite Besuch einer Bildungsmaßnahme bei Vorliegen eines Abschlusses eine Weiterbildung darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - JURIS-Dokument, Rn. 16).

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Soweit die Beklagte vorgetragen hat, in § 10 SGB VI werde auf einen Bezugsberuf abgestellt und Rehabilitationsleistungen knüpften im Regelfall an eine berufliche Vita an, ist klarzustellen, dass Rehabilitationsleistungen nicht nur den Versicherten zugutekommen, die einen qualifizierten Beruf ausüben, sondern auch von denjenigen in Anspruch genommen werden können, die in der Rentenversicherung keinen sog. Berufsschutz genießen, weil sie ungelernte Tätigkeiten verrichten (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - JURIS-Dokument, Rn. 18).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Die Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung sind auch im Falle der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers nach denselben Kriterien abzugrenzen, die für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts entwickelt wurden (BSG, Urteil vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 - JURIS-Dokument, Rn. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 28/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Kommt es damit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung zwischen der Berufsausbildung im Sinne der §§ 59 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 77 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B7/7a AL 68/06 R - JURIS-Dokument, Rn. 10; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - JURIS-Dokument, Rn. 17; BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - JURIS-Dokument, Rn. 13).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Kommt es damit auf die Kriterien des Arbeitsförderungsrechts an, ist die Abgrenzung zwischen der Berufsausbildung im Sinne der §§ 59 ff. SGB III und der beruflichen Weiterbildung im Sinne der §§ 77 ff. SGB III ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und Vorbildung im Einzelfall allein anhand der konkreten Ausgestaltung des Bildungsangebots nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 28/07 R - JURIS-Dokument, Rn. 16; BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B7/7a AL 68/06 R - JURIS-Dokument, Rn. 10; BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - JURIS-Dokument, Rn. 17; BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - JURIS-Dokument, Rn. 13).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Sachsen, 19.04.2011 - L 5 R 6/10
    Dies entspricht dem mit der Schaffung des § 33 SGB IX angestrebten Ziel der Leistungsvereinheitlichung unabhängig von der formellen Zuständigkeit des jeweiligen Leistungsträgers (vgl. BT-Drucks. 14/5074, S. 92).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - L 5 KR 82/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung durch

    Für ersteres spricht, dass die Ausbildung zum Erzieher dem Kläger für den betriebswirtschaftlich geprägten Studiengang keine relevanten Vorkenntnisse vermittelt haben dürfte (vgl. zur Abgrenzung der beruflichen Ausbildung von der beruflichen Weiterbildung: BSG, Urteil vom 30. September 2008, B 4 AS 28/07 R, ZFSH/SGB 2009, 31 ff.; Sächsisches LSG, Urteil vom 19. April 2011, L 5 R 6/10, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 12.07.2021 - L 5 R 289/19

    Rentenversicherungsrecht

    Beide Begriffe sind auch im Falle der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers nach denselben Kriterien abzugrenzen, die für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts entwickelt worden sind (vgl. hierzu: Hessisches LSG, Urteil vom 2. Oktober 2009, L 5 R 315/08 - juris; so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 19. April 2011, L 5 R 6/10 - juris).
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