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   LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11   

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https://dejure.org/2011,91059
LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,91059)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19.12.2011 - L 1 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,91059)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - L 1 AY 4/11 (https://dejure.org/2011,91059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Widerspruchsgebühr für die Erstellung eines Widerspruchsbescheides nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Widerspruchsgebühr; Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Verfassungskonforme Interpretation und Anwendung geltender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruchsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, Sachverhalte gleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung nicht auf einen sachlich einleuchtenden Grund zurückführen oder im Hinblick auf Art und Gewicht vorhandener Unterschiede nicht verfassungsrechtlich rechtfertigen lässt; dies gilt auch für die Auslegung gesetzlicher Vorschriften durch die Gerichte (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02, RdNr. 29, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1999 - 12 L 4133/98

    Kostenfreiheit; Widerspruchsverfahren; Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. Nieders-OVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als solche noch dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebot und dem Staatsziel eines menschenwürdigen Lebens (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz) gerecht werden (vgl. Vorlagebeschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09; beim Bundesverfassungsgericht anhängig unter dem Az. 1 BvL 2/11), ist hier nicht entscheidungserheblich.
  • RG, 04.10.1894 - IV 83/94

    Ist die Rechtswirksamkeit einer während des Ehescheidungsprozesses erklärten

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Dies war bereits vor Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit gemäß § 188 VwGO der Fall (vgl. z.B. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 188 RdNr. 2 m.w.N.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.06.1994, - Bs IV 83/94).
  • SG Mannheim, 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren im

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Sinn und Zweck sowie eine verfassungskonforme Interpretation und Anwendung der geltenden Gebührenvorschriften erfordern somit eine Auslegung dahin gehend, dass wie in den nach § 68 SGX I gleichgestellten Gesetzen und dem Recht der Sozialhilfe auch in Widerspruchsverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 1 SGB X keine Gebühren und Auslagen erhoben werden (wie hier: Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 20.05.2011 - S 9 AY 4431/10, m.w.N.; a.A. Nieders-OVG, Urteil vom 25.02.1999 - 12 L 4133/98; beide zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
    Ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als solche noch dem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebot und dem Staatsziel eines menschenwürdigen Lebens (Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz) gerecht werden (vgl. Vorlagebeschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09; beim Bundesverfassungsgericht anhängig unter dem Az. 1 BvL 2/11), ist hier nicht entscheidungserheblich.
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