Rechtsprechung
LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Kinderbetreuungskosten während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Übernahme von Kinderbetreuungskosten; Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung eines Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme; Kausalität zwischen entstandenen notwendigen Kosten für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Kosten der Kinderbetreuung während der Teilnahme an einer Maßnahme (§ 54 Abs. 3 SGB IX)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 10.01.2005 - S 19 RA 1140/03
- LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
Die Tätigkeit der Hausfrau stellt einen Beruf iSd Vorschriften des AFG über …
Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Das Bundessozialgericht hat hierzu ausgeführt: "Das Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert für die Erstattung von Maßnahmekosten nach § 45 AFG eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, dass sie ohne die Teilnahme an dem Lehrgang nicht entstanden wären (BSGE 38, 109, 116 = SozR 4100 § 44 Nr. 1;… BSGE 38, 292, 295 = SozR 4100 § 45 Nr. 3). - LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2007 - L 4 RJ 61/04
Kinderbetreuungskosten wegen einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben; …
Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Dementsprechend hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 12.01.2007 - L 4 RJ 61/04), dass es auf das Merkmal der Unmittelbarkeit im Zusammenhang mit der Erstattung von Kinderbetreuungskosten i.S.d. § 54 SGB IX nicht ankommt, so dass diese immer dann unvermeidbar sind, wenn eine Teilnahme an der Maßnahme ohne die Betreuung des Kindes nicht möglich ist. - BSG, 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R
Zeitliche Begrenzung der Haushaltshilfe in der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 07.11.2000 - B 1 KR 15/99 R) erläuterte das Sozialgericht den Begriff der Weiterführung des Haushalts. - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 R 290/06
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Der abweichenden Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25.04.2007 - L 8 R 290/06) ist nicht zu folgen. - BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R
Förderung der beruflichen Bildung - Kinderbetreuungskosten - Unvermeidbarkeit - …
Auszug aus LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05
Insoweit kann Bezug genommen werden auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R) zu § 45 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz - AFG, wonach die Bundesanstalt (für Arbeit) auch die Kosten für die Betreuung der Kinder des Teilnehmers an einer Fortbildungsmaßnahme ( ) trägt, wenn diese durch die Teilnahme an einer Maßnahme unvermeidbar entstehen ( ).
- OLG München, 13.09.2013 - 10 U 1919/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Stau heraus unter Überfahren der …
Die Normierung der Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung einer Haushaltshilfe nach § 54 I SGB IX einerseits und der Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach § 54 III SGB IX andererseits ist hinsichtlich des Kausalzusammenhangs ersichtlich qualitativ unterschiedlich (LSG Dresden, Urt. v. 20.11.2007, Az. L 4 R 268/05 [[...]]). - SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13
Gesetzliche Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; …
Hier sind auch nicht nur die Kosten für die fünfstündige Betreuung im Kindergarten unvermeidbar, sondern auch die Kosten für die Ganztagesbetreuung (ebenso für einen Fall der Aufstockung der Betreuungszeit Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.11.2007 - L 4 R 268/05 - juris).