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   LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16   

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https://dejure.org/2017,40374
LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16 (https://dejure.org/2017,40374)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2017 - L 8 SO 15/16 (https://dejure.org/2017,40374)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - L 8 SO 15/16 (https://dejure.org/2017,40374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passbeschaffungskosten - Bestandteil des Regelsatzes; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; keine unbenannte Bedarfslage; Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG - B 8 SO 16/15 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Sozialhilferecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Das Verfahren hat aufgrund Beschlusses vom 04.04.2016 bis zur Entscheidung in dem vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Revisionsverfahren B 8 SO 16/15 R geruht.

    Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 - L 20 SO 355/13 - hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen Leistungsempfängers ohne Sachentscheidung erledigt (vgl. Terminsbericht des BSG Nr. 5/17 vom 09.03.2017 zum Verfahren B 8 SO 16/15 R).

  • BSG, 27.11.2012 - B 8 SO 99/12 B
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Dagegen hat der Kläger am 12.10.2015 Klage zum Sozialgericht Dresden (SG) erhoben und ausgeführt, das Sächsische Landessozialgericht (LSG) habe jüngst durch Urteil vom 15.10.2014 - L 8 SO 99/12 - die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 73 SGB XII für Passbeschaffungskosten bestätigt.

    d) Der Senat setzt sich insoweit auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 15.10.2014 - L 8 SO 99/12 - (nicht veröffentlicht), auf das sich der Kläger stützt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 355/13

    Kein Anspruch auf teilweise Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    c) Allein der Umstand, dass die Passbeschaffungskosten für den Kläger (bzw. für Ausländer allgemein) regelmäßig höher sind als die Kosten für einen deutschen Personalausweis, führt noch nicht dazu, dass es sich bei den Kosten für einen Auslandspass um etwas wesentlich, "der Art nach" anderes handelt als bei den Kosten für einen Personalausweis, und dass dafür der Anwendungsbereich von § 73 SGB XII eröffnet wäre (gleicher Ansicht: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2015 - L 20 SO 355/13 -, juris RdNr. 39 ff.).

    Denn das der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage dienende Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.05.2015 - L 20 SO 355/13 - hat sich wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Todes des dortigen Leistungsempfängers ohne Sachentscheidung erledigt (vgl. Terminsbericht des BSG Nr. 5/17 vom 09.03.2017 zum Verfahren B 8 SO 16/15 R).

  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Eine unbenannte Bedarfslage liegt vor, wenn der Lebenssachverhalt weder einer der anderen in § 8 SGB XII genannten Hilfearten unterfällt noch in den sonstigen Bereichen des Sozialrechts eine abschließende Regelung erfährt (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R -, juris RdNr. 10; Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R -, juris RdNr. 13; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris RdNr. 24; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, juris RdNr. 22).
  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Eine unbenannte Bedarfslage liegt vor, wenn der Lebenssachverhalt weder einer der anderen in § 8 SGB XII genannten Hilfearten unterfällt noch in den sonstigen Bereichen des Sozialrechts eine abschließende Regelung erfährt (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R -, juris RdNr. 10; Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R -, juris RdNr. 13; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris RdNr. 24; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, juris RdNr. 22).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Eine unbenannte Bedarfslage liegt vor, wenn der Lebenssachverhalt weder einer der anderen in § 8 SGB XII genannten Hilfearten unterfällt noch in den sonstigen Bereichen des Sozialrechts eine abschließende Regelung erfährt (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R -, juris RdNr. 10; Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R -, juris RdNr. 13; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris RdNr. 24; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, juris RdNr. 22).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.06.2017 - L 8 SO 15/16
    Eine unbenannte Bedarfslage liegt vor, wenn der Lebenssachverhalt weder einer der anderen in § 8 SGB XII genannten Hilfearten unterfällt noch in den sonstigen Bereichen des Sozialrechts eine abschließende Regelung erfährt (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 8 SO 5/15 R -, juris RdNr. 10; Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R -, juris RdNr. 13; Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris RdNr. 24; Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R -, juris RdNr. 22).
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