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   LSG Sachsen, 22.08.2007 - L 3 AS 114/06 NZB   

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https://dejure.org/2007,20337
LSG Sachsen, 22.08.2007 - L 3 AS 114/06 NZB (https://dejure.org/2007,20337)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2007 - L 3 AS 114/06 NZB (https://dejure.org/2007,20337)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2007 - L 3 AS 114/06 NZB (https://dejure.org/2007,20337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage bzgl. der Abdeckung der Kosten für die Beschaffung von Ausweispapieren durch die Regelleistung; Bestimmung des Umfangs der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Erstattung der Kosten für Ausweispapiere

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Sachsen, 09.12.2013 - L 3 AS 1800/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    a) Für das Begehren, die Kosten für einen neuen Personalausweis zu übernehmen, besteht nach dem SGB II weder eine Anspruchsgrundlage auf eine einmalige Beihilfe noch auf ein Darlehen (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 22. August 2007 - L 3 AS 114/06 NZB - JURIS-Dokument Rdnr. 22 [Beschaffung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder der Passfotos]; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 2011 - L 12 AS 2597/11 - NDV-RD 2012, 54 = JURIS-Dokument Rdnr. 25 f.).
  • LSG Sachsen, 23.07.2008 - L 3 B 41/08 AS-ER

    Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe nach dem SGB II und dem SGB XII

    Zu dem Leistungssystem nach dem SGB II hat der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 22. August 2007 (L 3 AS 114/06 NZB - JURIS-Dokument Rdnr. 19 ff.) ausgeführt, dass nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II, der zum 1. August 2006 in Kraft getreten ist (vgl. Artikel 1 Nr. 1a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 [BGBl. I S. 1706]), die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen decken.
  • LSG Sachsen, 19.06.2008 - L 3 AS 135/08

    Zurückverweisung des Rechtsstreits im sozialgerichtlichen Verfahren zur erneuten

    Zu dem Leistungssystem nach dem SGB II hat der erkennende Senat bereits im Beschluss vom 22. August 2007 (L 3 AS 114/06 NZB - JURIS-Dokument Rdnr. 19 ff.) ausgeführt, dass nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 SGB II, der zum 1. August 2006 in Kraft getreten ist (vgl. Artikel 1 Nr. 1a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 [BGBl. I S. 1706]), die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen decken.
  • SG Bremen, 25.05.2010 - S 22 AS 923/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Darlehen bei unabweisbarem Bedarf; Übernahme

    Vor dem Hintergrund dieses Leistungssystems kann dem Antragsteller allenfalls ein Anspruch auf darlehensweise Gewährung nach § 23 Abs. 1 SGB II zustehen (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.08.2007, Az.: L 3 AS 114/06 NZB; SG ATD., Beschluss vom 07.08.2008, Az.: S 28 AS 545/08 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - L 14 AS 768/09
    Die Regelleistung bildet, wie es in der Gesetzesbegründung heißt (BT-Drs. 15/1516, S. 56), "im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das "soziokulturelle" Existenzminimum der insoweit als Referenzsystem für alle bedarfsorientierten und bedarfsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistungen fungierenden Sozialhilfe ab"; (vgl. Beschluss des Sächsischen LSG vom 22. August 2007 - L 3 As 114/06 NZB, zitiert nach juris).
  • SG Kassel, 21.09.2010 - S 1 AS 1410/08

    Passbeschaffungskosten, SGB II, SGB XII, Bedarf, Regelleistung, Zuschuss,

    So gesehen spricht vieles dafür, dass die Kosten für die Beschaffung eines Reisepasses einschließlich der Fahrtkosten zur Passbeschaffung von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst sein können (vgl. entsprechend Sächsisches Landessozialgericht, 22.08.2007 - L 3 AS 114/06 NZB; SG Bremen, 25.05.2010 - S 22 AS 39/10 ER -, jeweils juris).
  • SG Hildesheim, 04.02.2010 - S 43 AS 180/10
    Nach dieser Norm kann im Einzelfall bei einem von den Regelleis-tungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, der weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II noch auf andere Weise gedeckt werden kann, ein Darlehen gewährt werden (so im Falle ent-sprechender Kosten: LSG Sachsen, Beschluss vom 22. August 2007, L 3 AS 114/06 NZB; SG Stade, Beschluss vom 7. August 2008, Az.: S 28 AS 454/08 ER).
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