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   LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15   

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LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15 (https://dejure.org/2017,35796)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2017 - L 3 AL 282/15 (https://dejure.org/2017,35796)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2017 - L 3 AL 282/15 (https://dejure.org/2017,35796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsausbildungsbeihilfe als eine besonders geregelte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes von Auszubildenden während ihrer beruflichen Ausbildung; Anrechnung des Unterhalts der Eltern; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Anrechnung von Einkommen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Elternunterhalt nur in Höhe des zivilrechtlichen Anspruches bei Gewährung von BAföG

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Diesbezüglich sind zwei Punkte zu berücksichtigen: das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG (eingehend hierzu: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 ff. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 = NJW 2010, 505 ff. = juris Rdnr. 133 ff.) und der in zahlreichen Regelungen zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität staatlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (vgl. z. B. § 3 Abs. 3 SGB II, § 2 SGB XII, § 56 Abs. 1 Nr. 3 SGB III, § 1 BAföG ["wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen."], § 1 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung [Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG] ["Leistungen zum Lebensunterhalt werden gewährt, soweit die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen."]).

    Die Berufsausbildungsbeihilfe ist, ähnlich wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Teil eines subsidiären Systems sozialer Sicherung des Existenzminimums (vgl. zum SGB II: BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - BVerfGE 125, 175 ff. = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 = NJW 2010, 505 ff. = juris Rdnr. 147).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - L 8 AL 132/13

    Berufsausbildung - Elternunterhalt - Zweitausbildung

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Die zitierte Gesetzesbegründung zu dieser Regelung wird sowohl in der Rechtsprechung (vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - L 8 AL 132/13 - NZS 2015, 356 f. = info also 2015, 156 ff. = juris Rdnr. 28) als auch im Schrifttum (vgl. z. B. B. Schmidt, a. a. O.) kritisiert, weil zum einen ein Unterhalts"pflichtiger" nicht Beteiligter des sozialgerichtlichen Verfahrens sei und zum anderen keine formale Darlegungs- oder Beweisanforderung aufgestellt werde, es vielmehr bei dem im sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren herrschenden Grundsatz der objektiven Beweislast bleibe.

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sah im Urteil vom 26. Februar 2015 die Voraussetzungen von § 71 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 SGB III a. F. in einem Fall als gegeben an, in dem der dortige Kläger gegenüber seinen Eltern nach Maßgabe der zivilgerichtlichen Rechtsprechung keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für eine zweite Ausbildung hatte, weil er seine Ausbildung nicht mit der erforderlichen Zielstrebigkeit verfolgt habe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Februar 2015, a. a. O., Rdnr. 15 und 26).

  • LSG Sachsen, 24.05.2012 - L 3 AS 208/11

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Aufhebung und

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Da ihm aber bei der Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips aus Artikel 20 Abs. 1 GG und der Ausgestaltung von Sozialleistungen ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. die umfangreichen Nachweise bei Sächs. LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 3 AS 208/11 - juris Rdnr. 40 und Sächs. LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 3 AL 30/13 - juris Rdnr. 35), besteht auf die Herstellung einer Kongruenz kein Anspruch.
  • LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AL 30/13

    Arbeitslosengeld; keine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Kindes ab

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Da ihm aber bei der Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips aus Artikel 20 Abs. 1 GG und der Ausgestaltung von Sozialleistungen ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. die umfangreichen Nachweise bei Sächs. LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 3 AS 208/11 - juris Rdnr. 40 und Sächs. LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 3 AL 30/13 - juris Rdnr. 35), besteht auf die Herstellung einer Kongruenz kein Anspruch.
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Regelung nur dann mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 - BVerfGE 116, 229 [238]] = juris Rdnr. 41, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/96, 2 BvR 288/07 - BVerfGE 133, 377 ff. = juris, jeweils Rdnr. 76, m. w. N.).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Regelung nur dann mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvR 293/05 - BVerfGE 116, 229 [238]] = juris Rdnr. 41, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/96, 2 BvR 288/07 - BVerfGE 133, 377 ff. = juris, jeweils Rdnr. 76, m. w. N.).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
    Wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 14. März 2012 ausgeführt hat, beruht diese Regelung darauf, dass der Gesetzgeber bei Vorliegen bestimmter typisierter (familiär geprägter) Lebensumstände auf (typisierte) Haushaltseinsparungen und Unterstützungsleistungen innerhalb der Gemeinschaft schließt, die die Gewährung staatlicher Hilfe nicht oder nur noch in eingeschränktem Umfang gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 ff. = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10 = juris Rdnr. 23).
  • BVerfG, 13.11.2018 - 1 BvR 1223/18

    Kein Verstoß der Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe gegen

    das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 23. März 2017 - L 3 AL 282/15 -,.
  • BSG, 06.02.2018 - B 11 AL 67/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Sächsisches LSG 23.03.2017 - L 3 AL 282/15.
  • LSG Sachsen, 21.09.2017 - L 3 AL 211/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips aus Artikel 20 Abs. 1 GG und der Ausgestaltung von Sozialleistungen ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. die umfangreichen Nachweise bei Sächs. LSG, Urteil vom 24. Mai 2012 - L 3 AS 208/11 - juris Rdnr. 40 und Sächs. LSG, Urteil vom 15. Januar 2015 - L 3 AL 30/13 - juris Rdnr. 35; Sächs. LSG, Urteil vom 14. Januar 2016 - L 3 BK 8/13 - juris Rdnr. 30; Sächs. LSG, Urteil vom 23. März 2017 - L 3 AL 282/15 - juris Rdnr. 76).
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