Rechtsprechung
LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Wiedergewährung von Halbwaisenrente nach Ableistung des Wehrdienstes und zwar insbesondere einschließlich des Auffüllbetrages
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 25.04.2000 - S 7 KN 81/98
- LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R
Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten
Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00
Die Praxis der Beklagten, die Ermittlung des abgeschmolzenen Auffüllbetrages ohne Berücksichtigung des jeweiligen Beitragsanteiles zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berechnen, lässt § 315 Satz 4 2. Hs. SGB VI unberücksichtigt: Dort ist festgelegt, dass der bisherige Zahlbetrag der Rente nicht unterschritten werden darf, der Begriff des Zahlbetrages beinhaltet bereits die vorgenommenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, also hätte mit dem Bescheid vom 29.08.1994 der bisherige Zahlbetrag von 412, 67 DM nicht auf 410, 00 DM reduziert werden dürfen (vgl. dazu: Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R -). - SG Berlin, 15.01.1999 - S 11 RA 2567/97
Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00
Die Beklagte ist daher verpflichtet, für die Dauer der gegebenen Anspruchsvoraussetzungen nach § 48 SGB VI die nach §§ 307a, 315a SGB VI berechnete Halbwaisenrente mit dem geschützten Zahlbetrag von 412, 67 DM an den Kläger zu leisten (zum Zahlbetragsschutz vgl. auch - mit anderer Begründung - auf dem Gebiet des AAÜG: SG Berlin, Urteil vom 15.01.1999 - S 11 RA 2567/97 -).
- SG Dresden, 24.10.2005 - S 14 RA 1637/02
Anspruch auf Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI für Zeiten als Soldat auf Zeit bei …
Dieses Normverständnis ist einhellige Auffassung, vgl. hierzu bereits Heller, Umwertung der Bestandsrenten im Beitrittsgebiet, DAngVers 12/1991, Seite 465, 470f und KassKomm-Polster, Band 2, Stand: August 2002, § 315a Rn 13 sowie Sächsisches Landessozialgericht, Urteile vom 23. August 2001 - L 6 KN 22/00, 7. Mai 2002 - L 5 RJ 319/01 und 27. Januar 2004 - L 5 RJ 98/03 - JURIS.