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   LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00   

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https://dejure.org/2001,18904
LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00 (https://dejure.org/2001,18904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2001 - L 6 KN 22/00 (https://dejure.org/2001,18904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2001 - L 6 KN 22/00 (https://dejure.org/2001,18904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wiedergewährung von Halbwaisenrente nach Ableistung des Wehrdienstes und zwar insbesondere einschließlich des Auffüllbetrages

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00
    Die Praxis der Beklagten, die Ermittlung des abgeschmolzenen Auffüllbetrages ohne Berücksichtigung des jeweiligen Beitragsanteiles zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berechnen, lässt § 315 Satz 4 2. Hs. SGB VI unberücksichtigt: Dort ist festgelegt, dass der bisherige Zahlbetrag der Rente nicht unterschritten werden darf, der Begriff des Zahlbetrages beinhaltet bereits die vorgenommenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, also hätte mit dem Bescheid vom 29.08.1994 der bisherige Zahlbetrag von 412, 67 DM nicht auf 410, 00 DM reduziert werden dürfen (vgl. dazu: Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R -).
  • SG Berlin, 15.01.1999 - S 11 RA 2567/97
    Auszug aus LSG Sachsen, 23.08.2001 - L 6 KN 22/00
    Die Beklagte ist daher verpflichtet, für die Dauer der gegebenen Anspruchsvoraussetzungen nach § 48 SGB VI die nach §§ 307a, 315a SGB VI berechnete Halbwaisenrente mit dem geschützten Zahlbetrag von 412, 67 DM an den Kläger zu leisten (zum Zahlbetragsschutz vgl. auch - mit anderer Begründung - auf dem Gebiet des AAÜG: SG Berlin, Urteil vom 15.01.1999 - S 11 RA 2567/97 -).
  • SG Dresden, 24.10.2005 - S 14 RA 1637/02

    Anspruch auf Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI für Zeiten als Soldat auf Zeit bei

    Dieses Normverständnis ist einhellige Auffassung, vgl. hierzu bereits Heller, Umwertung der Bestandsrenten im Beitrittsgebiet, DAngVers 12/1991, Seite 465, 470f und KassKomm-Polster, Band 2, Stand: August 2002, § 315a Rn 13 sowie Sächsisches Landessozialgericht, Urteile vom 23. August 2001 - L 6 KN 22/00, 7. Mai 2002 - L 5 RJ 319/01 und 27. Januar 2004 - L 5 RJ 98/03 - JURIS.
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