Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40953
LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,40953)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,40953)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09 (https://dejure.org/2011,40953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,40953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Schließung einer Krankenkasse im Bezug auf die Umwandlung in eine Abwicklungskörperschaft; Anspruch auf Erstattung erbrachter Leistungen bei Fehlen einer Vergütungsvereinbarung gegenüber der Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung einer Krankenkasse nach ihrer Schließung in eine Abwicklungskörperschaft; Rechtsgrundlage nichtvertraglicher Vergütungsansprüche von Leistungserbringern; Ermittlung des Werts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Zwar kann ein für die Erbringung bestimmter Leistungen im Gesetz vorgesehenes Vertragsmodell nichtvertraglichen Ansprüchen auf Wertersatz entgegenstehen, weil andernfalls das Interesse beider Seiten an der Preisfindung im Verhandlungswege fehlen könnte, wenn einer der Vertragspartner Zahlungsansprüche ohne vertragliche Grundlage durch schlichte Leistungserbringung erwerben könnte (BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2 Rn. 15 für Krankentransportleistungen).

    Für die Wertbestimmung ist - wie im Bereicherungsrecht - der objektive Verkehrswert des Erlangten maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2 Rn. 16 m.w.N.).

    Zwar hat das BSG die Anwendung dieser Grundsätze auch in Leistungserbringerstreitigkeiten in Erwägung gezogen und es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass Krankenkassen Leistungserbringern die Höhe der mit anderen Leistungserbringern vereinbarten Vergütung entgegen halten können, durch die die Versorgung der Versicherten gesichert ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2 Rn. 15; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - SozR 4-2500 § 132a Nr. 1 Rn. 15).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Doch hat das BSG diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben und entnimmt die Rechtsgrundlage für vertragliche Vergütungsansprüche von Leistungserbringern nur noch dem öffentlichen Recht (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5 Rn. 15 für Apotheker; Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 Rn. 9 für Hilfsmittelerbringer).

    Die Rechtsprechung zu der bis zum 31.12.1999 geltenden Rechtslage, wonach die Beziehungen zwischen einzelner Krankenkasse und einzelnem Hilfsmittellieferant zivilrechtlicher Natur seien (BSG, Urteil vom 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R - BSGE 84, 213, 215 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 3), ist damit überholt (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 Rn. 9, wonach Beschaffungsverträge zwischen Hilfsmittellieferant und Krankenkasse dem öffentlichen Recht zugehören).

    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (siehe nur BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 Rn. 23 m.w.N.).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Denn mit der Neufassung von § 69 SGB V durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und der Leistungserbringer in Zukunft insgesamt nur noch nach öffentlichem Recht zu bewerten sind (BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - SozR 4-2500 § 132a Nr. 1 Rn. 6).

    Dies stellt die Werteinschätzung dar, welche die verkehrsbeteiligten Kreise einer solchen "Freistellung" entgegenbringen (BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - SozR 4-2500 § 132a Nr. 1 Rn. 14).

    Zwar hat das BSG die Anwendung dieser Grundsätze auch in Leistungserbringerstreitigkeiten in Erwägung gezogen und es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass Krankenkassen Leistungserbringern die Höhe der mit anderen Leistungserbringern vereinbarten Vergütung entgegen halten können, durch die die Versorgung der Versicherten gesichert ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 2 Rn. 15; Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R - SozR 4-2500 § 132a Nr. 1 Rn. 15).

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Vielmehr wurde erst zum 01.04.2007 das Zulassungsmodell durch das Vertragsmodell abgelöst (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R - BSGE 106, 29 Rn. 16).

    Dieses um fakultative Vertragselemente ergänzte Zulassungsregime (so BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R - BSGE 106, 29 = SozR 4-2500 § 126 Nr. 2, jeweils Rn. 19) hat der Gesetzgeber des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26.03.2007 (BGBl. I S. 378) zum 01.04.2007 grundlegend umgestaltet und vollständig in ein Vertragsmodell überführt.

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Dies führt indessen im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis, da der aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch sich in weitgehender Analogie zu den §§ 812 ff. BGB entwickelt hat (vgl. BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R - BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils Rn. 8 f.).

    b) Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden sind (BSG, Urteil vom 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R - BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils Rn. 8).

  • LSG Hamburg, 31.10.2007 - L 1 KR 21/07

    Anspruch eines Pflegedienstes auf Vergütung von erbrachten ärztlich verordneten

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Sie hatte somit ein eigenes maßgebliches Interesse an deren Versorgung mit diesen Diabetikerbedarfsartikeln durch zugelassene Leistungserbringer (letzteres unterscheidet den vorliegenden Fall von demjenigen, über den das LSG Hamburg mit Urteil vom 31.10.2007 - L 1 KR 21/07 - juris zu entscheiden hatte).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Der Gedanke, dass die Regelungen des Leistungserbringungsrechts über die Erfüllung bestimmter formaler oder inhaltlicher Voraussetzungen der Leistungserbringung ihre Steuerungsfunktion nicht erfüllen können, wenn die rechtswidrig bewirkten Leistungen im Ergebnis dennoch vergütet werden müssten (siehe nur BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R - BSGE 94, 213 Rn. 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 Rn. 23), steht einem Ausgleichsanspruch der Klägerin nicht entgegen.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Doch hat das BSG diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben und entnimmt die Rechtsgrundlage für vertragliche Vergütungsansprüche von Leistungserbringern nur noch dem öffentlichen Recht (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - BSGE 105, 157 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 5 Rn. 15 für Apotheker; Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 Rn. 9 für Hilfsmittelerbringer).
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    e) Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 288 Abs. 1 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB (zur entsprechenden Anwendung dieser zivilrechtlichen Vorschriften siehe nur BSG, Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 Rn. 14 m.w.N.).
  • BSG, 27.07.2005 - B 3 KR 21/05 B

    Bedeutung der Revisionszulassung, Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.08.2011 - L 1 KR 74/09
    Zwar ging das BSG in einem Beschluss vom 27.07.2005 (B 3 KR 21/05 B - juris) noch davon aus, dass ein Vertreiber von Blutzuckerteststreifen bei Fehlen konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen Wertersatz beanspruchen könnte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2006 - L 24 KR 1127/05

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen ohne

  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Vielmehr bestehen diese Ansprüche - auch nach Auffassung der von der ASt zitierten Sozialgerichte - nur innerhalb des "Vorrangs des Gesetzes", also nur soweit abschließende Rechtsvorschriften und/oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen (BSG, Urteil vom 10. März 2010, aaO.; vgl. auch BSG, Urteil vom 25. November 2015, aaO.: nur "im Rahmen der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben", wobei zu letzteren auch vertragliche Vereinbarungen zählen; vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 24. August 2011, L 1 KR 74/09: nur "nach den für diese Art der Versorgung geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16/4 KR 548/19

    Vergütung von Hilfsmitteln; Vergütung für Blutzuckerteststreifen ohne Vertrag;

    Eine abschließende leistungsrechtliche Bestimmung trifft § 31 SGB V jedoch weder ausdrücklich noch ihrem Sinn und Zweck nach ( so auch Sächsisches LSG aaO; Urteil vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. März 2005 - L 5 KR 84/03; SG München aaO ).
  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
    Anders verhielt es sich noch nach der zuvor geltenden Rechtslage, über die der Senat in seinem Urteil vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - zu entscheiden hatte.

    Auch in diesem Urteil ging der Senat davon aus, dass die Berechtigung von Hilfsmittelerbringern zur Versorgung Versicherter mit Blutzuckerteststreifen ungeachtet § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V ihre Rechtsgrundlage in den §§ 126, 127 SGB V hat (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - juris Rn. 27).

  • SG München, 20.01.2017 - S 44 KR 2013/16

    Einstweilige Anordnung - Blutzuckerteststreifen - Open-House-Verfahren

    Dem steht § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V, wonach die Versicherten für die Versorgung nach Satz 1, also für die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V), unter den Apotheken frei wählen können, trotz der ausschließlichen Nennung lediglich der Apotheken nicht entgegen (vgl. LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 15.03.2005, Az. L 5 KR 84/03; Sächsisches LSG, Urteil vom 24.08.2011, Az. L 1 KR 74/09 - m.w.N., zitiert nach Juris).

    Erfolgt die Versorgung über einen sonstigen Leistungserbringer, wird das in § 31 SGB V auf (rahmenvertragsgebundene) Apotheken beschränkte Wahlrecht der Versicherten unter Anwendung der §§ 33 Abs. 6, 126, 127 SGB V auf vertragsgebundene sonstige Leistungserbringer ausgeweitet (so für ein Wahlrecht der Versicherten unter den nach § 126 SGB V a.F. zugelassenen Leistungserbringern: Sächsisches LSG, Urteil vom 24.08.2011, L 1 KR 74/09).

  • LG Berlin, 11.11.2014 - 36 O 218/13

    Krankenkasse in Abwicklung: Berücksichtigung des Leistungsverweigerungsrechts bei

    Die Klage ist zulässig, insbesondere ist die Klägerin als Körperschaft öffentlichen Rechts in Abwicklung parteifähig i.S.d. § 50 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Abs. 1 SGB V. Durch die Schließung nach § 153 SGB V bleibt die Krankenkasse zunächst als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen und wandelt sich lediglich nach § 155 Abs. 1 S. 2 SGB V in eine Abwicklungs-körperschaft um (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09 -, juris).

    § 155 Abs. 2 S. 2 SGB V regelt nach seinem Wortlaut und seinem Sinn und Zweck eine solche Einrede (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09 -, juris das ohne weitere Begründung von einem Leistungsverweigerungsrecht ausgeht).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlicher Anordnung - Schließung

    Bei der geschlossenen Kasse und der Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung handelt es sich um dasselbe Rechtssubjekt, weshalb es auch einen Errichtungsakt für die Abwicklungskörperschaft nicht gab (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - juris).
  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

    § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist aber zu entnehmen, dass es sich bei Blutzuckerteststreifen leistungsrechtlich nicht um Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V handelt (siehe nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2013 - L 5 KR 431/13 B ER - juris Rn. 41, und Sächsisches LSG, Urteil vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09 - juris Rn. 26; nach wie vor anderer Auffassung wohl nur Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2012, § 31 Rn. 68).
  • SG Würzburg, 18.11.2014 - S 6 KR 438/09

    Krankenversicherung

    Dem steht § 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V, wonach die Versicherten für die Versorgung nach Satz 1, also für die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V), unter den Apotheken frei wählen können, trotz der ausschließlichen Nennung lediglich der Apotheken nicht entgegen (allg. M, vgl. LSG SH, Urteil vom 15.03.2005 - L 5 KR 84/03 -, LSG SN, Urteil vom 24.08.2011 - L 1 KR 74/09 - m. w. N., zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht