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   LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14   

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https://dejure.org/2019,33584
LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14 (https://dejure.org/2019,33584)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2019 - L 9 KR 193/14 (https://dejure.org/2019,33584)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2019 - L 9 KR 193/14 (https://dejure.org/2019,33584)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Maßgeblich sind die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert werden, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die damit von der Klägerin begründete Belastung des Beigeladenen zu 1. mit einem Verdienstrisiko spräche nur dann für ein echtes Unternehmerrisiko und damit für eine Selbständigkeit, wenn ihm damit eine - im Vergleich zu Arbeitnehmern - größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüberstünde (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 25) und diese zu höheren Verdienstchancen führten.

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Bei derartigen einfach gelagerten Tätigkeiten, wie sie der Beigeladene zu 1. ausgeübt hat, ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und damit eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber anzunehmen, als bei gehobenen Tätigkeiten (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.07.1992 - VI R 126/88 - BFHE 100 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155, Rn. 20, juris; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, Rn. 33, juris).

    Denn der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart und der Organisation der zu leistenden Tätigkeit ab (BAG, Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, Rn. 33, juris).

  • BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88

    Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Bei derartigen einfach gelagerten Tätigkeiten, wie sie der Beigeladene zu 1. ausgeübt hat, ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und damit eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber anzunehmen, als bei gehobenen Tätigkeiten (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 24.07.1992 - VI R 126/88 - BFHE 100 - VI R 126/88 - BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155, Rn. 20, juris; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 -, Rn. 33, juris).

    Art der Arbeit und Weisungsbefugnis des Auftraggebers stehen insofern in einem Wechselverhältnis zueinander, als bei einfachen Arbeiten schon organisatorische Dinge betreffende Anordnungen den Beschäftigten in der Ausführung der Arbeit festlegen und damit in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert erscheinen lassen (BFH, Urteil vom 24. Juli 1992 - VI R 126/88 -, BFHE 169, 154, BStBl II 1993, 155, Rn. 20, juris).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Für den Beigeladenen zu 1. ihn bestand nicht die Chance, durch unternehmerisches Geschick seine Arbeit so effizient zu gestalten, dass er das Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu seinen Gunsten entscheidend hätte beeinflussen können (hierzu: BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 2/18 R - juris Rn. 27).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Für die Beurteilung ist allein auf die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitseinsätze abzustellen (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 - juris Rn. 41, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97- juris Rn. 20).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern das Gesamtbild der Arbeitsleistung nach den tatsächlichen Verhältnissen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - juris Rn. 18).
  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Fehlt es hieran, bedarf es auch keiner - ggf. teilweisen - Rücknahme nach § 45 SGB X (Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. März 2013 - L 1 KR 14/13 B ER - juris Rn. 28).
  • LSG Thüringen, 25.01.2018 - L 2 R 1141/14
    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Denn auch ein abhängig Beschäftigter kann für mehrere Auftraggeber abhängig beschäftigt sein oder auch neben einer abhängigen Beschäftigung noch selbstständig zu arbeiten (Thüringer LSG, Urteil vom 25. Januar 2018 - L 2 R 1141/14 - juris Rn. 43).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.09.2019 - L 9 KR 193/14
    Sie verkennt, dass es sich bei den letztgenannten Tatsachen nicht um Umstände handelt, die den Inhalt des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit prägen, sondern um solche, die sich als Rechtsfolge ergeben, wenn die Feststellungen ergeben, dass keine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R - juris Rn. 24; BAG, Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - juris Rn. 34; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 2007 - L 11 (16) KR 16/04 - juris Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 227/17

    Abhängige Beschäftigung; Eingliederung; Sozialversicherungspflicht

  • LSG Hessen, 12.07.2007 - L 8/14 KR 280/04

    Sozialversicherungspflicht - Waren- und Regalauffüller - Abgrenzung - abhängiges

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

  • LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung;

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 R 2/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - L 1 KR 131/14

    Beitragsnachforderung - Betriebsprüfung - Equal pay - CGZP - Verjährung

  • LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 251/06

    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung beim

  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - L 5 R 2323/17
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

    Die auch von Arbeitnehmern praktizierte Nutzung eigenen (Klein-) Werkzeugs stellt keinen (für die Bejahung eines Unternehmerrisikos erforderlichen) Einsatz von Wagniskapital in nennenswertem Umfang dar ( Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris ).

    Eine solche Indizwirkung vermag das Aufrechterhalten von Geschäftsbeziehungen zu mehreren Auftraggebern nur unter der weiteren Voraussetzung zu entfalten, dass weitere typische Merkmale einer selbständigen Tätigkeit vorliegen, insbesondere ein werbendes Auftreten des Auftragnehmers am Markt, das in seiner Qualität und seinem Umfang über die Werbemaßnahmen hinausgeht, die heutzutage auch nach einer neuen Anstellung suchende Arbeitnehmer entfalten ( Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14, aaO; LSG Niedersachsen-Bremen, aaO ).

    Denn letztlich handelt es sich bei der Rechnungstellung lediglich um eine formale Äußerlichkeit, die für die materielle Einstufung der Entlohnung als Arbeitsentgelt oder Werkunternehmervergütung nicht ausschlaggebend sein kann ( Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14, aaO ).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

    Insbesondere begründet die Anschaffung und Vorhaltung von kleineren und nicht übermäßig teuren Arbeitsmitteln wie Gummistiefeln und Schutzkleidung kein unternehmerisches Risiko auf Seiten des Beigeladenen zu 1., das im Falle seines Vorliegens ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit darstellt ( Urteil des Senats vom 27. Juli 2021, L 10 KR 205/17, zitiert nach juris, s. dort Rn 73; vgl zum fehlenden Unternehmerrisiko bei Anschaffung und Nutzung von Kleinwerkzeug durch Auftragnehmer auch: Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2018, L 11 R 609/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. November 2017, L 2 R 227/17; Hessisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016, L 1 KR 386/16 B ER, alle zitiert nach juris ).

    Eine solche Indizwirkung vermag das Aufrechterhalten von Geschäftsbeziehungen zu mehreren Auftraggebern nur unter der weiteren Voraussetzung zu entfalten, dass weitere typische Merkmale einer selbständigen Tätigkeit vorliegen, insbesondere ein werbendes Auftreten des Auftragnehmers am Markt, das in seiner Qualität und seinem Umfang über die Werbemaßnahmen hinausgeht, die heutzutage auch nach einer neuen Anstellung suchende Arbeitnehmer entfalten ( Sächsisches LSG, Urteil vom 24. September 2019, L 9 KR 193/14, aaO; LSG Niedersachsen-Bremen, aaO ).

  • SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Maßgeblich sind die Rechtsbeziehungen danach so, wie sie praktiziert werden, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (so bereits Sächsisches Landessozialgericht -LSG-, Urteil vom 24. September 2019 - L 9 KR 193/14, unter Verweis auf BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R).
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