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   LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4209
LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19 B ER (https://dejure.org/2020,4209)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19 B ER (https://dejure.org/2020,4209)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - L 8 AS 1422/19 B ER (https://dejure.org/2020,4209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 31/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Die Beträge, die sich aus § 11b Abs. 1 SGB II ergeben, werden erst in einem abschließenden Schritt von dem nach § 3 Abs. 4 Alg II-VO monatsweise verteilten Einkommen abgesetzt (BSG, Urteil vom 05. Juni 2014 - B 4 AS 31/13 R - juris Rn. 17).
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.11.2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rn 32).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Dies wird aber letztlich erst nach Ausschöpfung aller dem Leistungsträger zur Verfügung stehenden, gesetzlich vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten über das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Leistungsanspruches möglich sein (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009, B 4 AS 78/08 R - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 1 B 227.03

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Darlegung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Das einstweilige Rechtsschutzverfahren will nichts anderes, als allein wegen der Zeitdimension der Rechtserkenntnis und der Rechtsdurchsetzung im Hauptsacheverfahren eine zukünftige oder gegenwärtige prozessuale Rechtsstellung vor zeitüberholenden Entwicklungen sichern (so ausdrücklich: Sächsisches LSG, Beschluss vom 11.02.2004, Az: L 1 B 227/03 KR-ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2011 - L 5 AS 342/10

    Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz in einem laufenden Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.11.2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rn 32).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Dieser liegt vor, wenn dem Antragsteller wesentliche, insbesondere irreversible Nachteile drohen, die für ihn ein Abwarten bis zur Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar machen und die Regelung zur Verhinderung dieser unzumutbaren Nachteile durch eine Anordnung nötig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.1977, Az: 2 BvR 42/76).
  • LSG Bayern, 08.10.2019 - L 20 KR 479/19

    Sozialprozessrecht: Zur Eilbedürftigkeit einer Regelungsanordnung im Sinne eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.11.2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rn 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 19 AS 638/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Soll ein bestandskräftiger Bescheid in einem solchen Verfahren zurückgenommen werden, so ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im Verwaltungsverfahren bzw. in einem anschießenden gerichtlichen Hauptsachverfahren abzuwarten (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.04.2011 - L 5 AS 342/10 B ER - juris Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris Rn. 12).
  • LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Auszug aus LSG Sachsen, 25.02.2020 - L 8 AS 1422/19
    Zur Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes ist es in diesem Fall erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (Thüringer LSG, Beschluss vom 14.09.2011 - L 10 AL 434/10 ER - juris Rn. 33).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - L 2 AS 409/21

    Es besteht ein Gleichbehandlungsanspruch österreichischer Staatsangehöriger mit

    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2020, Az. L 8 AS 1422/19 B ER, Rn. 32, juris, Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. September 2015, Az. L 16 AS 510/15 B ER, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013, Az. L 9 KR 254/13 B ER, juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 08. November 2019, Az. L 20 KR 479/19 B ER, juris Rn. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 23 AY 10/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Überprüfungsantrag -

    Der Überprüfungsantrag muss somit offenkundige Erfolgsaussichten haben (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2020, L 8 AS 1422/19 B ER, Rn. 32; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Oktober 2019, L 20 KR 479/19 B ER, Rn. 35).
  • SG Karlsruhe, 03.03.2021 - S 17 AS 471/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Es sind aber aufgrund der dargestellten Erwägungen nicht die besonders strengen Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruches für im Rahmen eines laufenden Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X gestellte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heranzuziehen (vgl. hierzu beispielhaft: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Februar 2020 - L 8 AS 1422/19 B ER -, juris Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2020 - L 7 SO 1251/20
    Insoweit kommt grundsätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG in Betracht (z.B. Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. Februar 2020 - L 8 AS 1422/19 - B ER juris Rdnr. 29; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Juni 2018 - L 6 KR 30/18 B - juris Rdnr. 47).
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