Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14137
LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - L 2 U 53/08 (https://dejure.org/2009,14137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Weihnachtsfeier als eine unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallende Tätigkeit; Qualifizierung eines Sturzes des Arbeitnehmers auf dem Heimweg von einer betrieblichen Weihnachtsfeier ("betriebliche ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Weihnachtsfeier - getrennte Weihnachtsfeiern der Abteilungen einer Stadtverwaltung - Versicherungsschutz für Abteilungsfeier unabhängig von bestimmter Betriebsgröße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 488/13
    So habe das Landessozialgericht (LSG) Sachsen am 26.02.2009 (L 2 U 53/08) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber organisierte Weihnachtsfeier auch dann unter Versicherungsschutz stehe, wenn sie nur von einem Teil einer städtischen Verwaltung veranstaltet werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht