Rechtsprechung
LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Höhe von Arbeitslosenhilfe (Alhi) und Arbeitslosengeld (Alg); Erhöhung des Bemessungsentgeltes (BE) wegen des Gebotes zur Berücksichtigung von sozialversicherungspflichtigen Einmalzahlungen für noch nicht bestandskräftige Entscheidungen; Neuregelung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 26.01.2005 - S 28 AL 798/04
- LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LSG Sachsen, 05.06.2003 - L 3 AL 13/00
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Dagegen legte der Kläger Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht ein (Az.: L 3 AL 13/00).Er vertritt die Auffassung, die Widerspruchsfrist zu den Bescheiden vom 06.05.1999, 04.11.1999, 05.04.2000, 19.04.2002, 03.09.2002 und 17.01.2003 habe geruht, weil der Änderungsbescheid vom 11.03.2003, auf den sich sein Anspruch stütze, Bestandteil des beim Landessozialgericht anhängigen Verfahrens zum Az.: L 3 AL 13/00 gewesen sei.
Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge, die Verwaltungsakten der Beklagten (Band I und II) sowie die Akte des Sächsischen Landessozialgericht zu Az.: L 3 AL 13/00 verwiesen.
- BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen …
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Der Gesetzgeber ist deshalb von Verfassungs wegen nicht gehindert, bei der Ausgestaltung der Alhi einfach gesetzlich von diesem Prinzip abzuweichen (s. hierzu insgesamt Urt. d. BSG vom 05.06.2003, Az.: B 11 AL 67/02 R, JURIS, S. 3, 4 und 5). - BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 26/95
Herabbemessung des Arbeitsentgelts bei der Feststellung der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Da mit der Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei der Alhi nicht in den Schutzbereich eines Grundrechts eingreift, unterliegt der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Hinblick auf Ungleichbehandlungen nicht den engen Bindungen, die etwa bei dem Schutzbereich des Artikel 14 GG unterfallenden Alg zu beachten sind (vgl. BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 6).
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Das BVerfG lehnt jedoch die Geltung des Lebensstandardprinzips als Verfassungsgebot in seiner Rechtsprechung ausdrücklich ab (zuletzt BVerfGE 90, 226, 240). - BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 1/02 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelt, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Antragstellers gewährt wird, haben der 7. und der 11. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alhi nicht unter den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fällt (vgl. BSGE 73, 10, 17 ff.; BSGE 85, 123, 130; SozR 3-4300 § 427 Nr. 2). - BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98
Lohnersatzleistungen
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1) vom 25.05.2000 hinsichtlich der Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Höhe von Lohnersatzleistungen betrifft nicht die Alhi, denn das BVerfG hat nur für Alg, Unterhaltsgeld (Uhg) und Krankengeld entschieden, dass § 23a Viertes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IV -, § 112 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz und § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 1 Abs. 1 GG) unvereinbar waren, soweit danach auf einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung erhoben werden, obwohl dieses bei der Berechnung jener kurzfristigen Lohnersatzleistungen unberücksichtigt blieb. - BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92
Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelt, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Antragstellers gewährt wird, haben der 7. und der 11. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alhi nicht unter den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fällt (vgl. BSGE 73, 10, 17 ff.; BSGE 85, 123, 130;… SozR 3-4300 § 427 Nr. 2). - BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R
Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997
Auszug aus LSG Sachsen, 27.10.2005 - L 3 AL 138/05
Im Hinblick darauf, dass es sich bei der Alhi um eine Sozialleistung handelt, die aus Steuermitteln finanziert und die nur bei Bedürftigkeit des Antragstellers gewährt wird, haben der 7. und der 11. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alhi nicht unter den Schutzbereich der Eigentumsgarantie fällt (vgl. BSGE 73, 10, 17 ff.; BSGE 85, 123, 130;… SozR 3-4300 § 427 Nr. 2).