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   LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20 B ER   

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LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20 B ER (https://dejure.org/2020,10234)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2020 - L 8 AY 6/20 B ER (https://dejure.org/2020,10234)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2020 - L 8 AY 6/20 B ER (https://dejure.org/2020,10234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur vorläufigen Erbringung ungekürzter Leistungen nach § 3 AsylbLG an einen staatenlosen Palästinenser; Keine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 3 AsylbLG ; Anforderungen an die ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Verlangt die zuständige Behörde des Heimatstaats zum Zwecke der Ausstellung eines Reisedokuments von dem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer die Erklärung, dass er bereit sei, freiwillig auszureisen, so ist ihm die Abgabe dieser Erklärung grundsätzlich zuzumuten (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14).

    Die Freiwilligkeit kann in dem Sinne erklärt werden, dass der betroffene Ausländer ausreisepflichtig sei und er dieser Pflicht nachzukommen gedenke, um der zwangsweisen Abschiebung zuvor zu kommen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14, 16; SächsOVG, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 - juris Rn. 21).

    Die Auseinandersetzung mit den zitierten abstrakten Rechtssätzen des Urteils des BVerwG vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08) erschien nach der Ansicht des BSG als nicht erforderlich, da ein anderer "Kontext" bestanden habe.

    Das BVerwG hatte in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 17) unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg vom 16. Januar 2007 (Az.: 2 St OLG Ss 242/06 - juris Rn. 59) bereits erwähnt, dass an die unterbliebene Freiwilligkeitserklärung keine strafrechtlichen Konsequenzen geknüpft werden dürften und deren Abgabe weder rechtlich erzwungen noch gegen den Willen des Ausländers durchgesetzt werden dürfe.

    Der Senat geht daher - wie bereits der 7. Senat des SächsLSG im Beschluss vom 30. Juni 2011 (Az.: L 7 AY 8/10 B ER - juris Rn. 39) davon aus, dass dem ausreisepflichtigen Ausländer die Abgabe der Freiwilligkeitserklärung zuzumuten ist, wie sie das BVerwG im Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08 - juris Rn. 16) ausgedeutet hat.

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Das BSG hat im Urteil vom 30. Oktober 2013 (Az.: B 7 AY 7/12 R) die gegenteilige Ansicht vertreten und ausgeführt, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer solchen "Ehrenerklärung" die Intimsphäre des betroffenen Ausländers als unantastbarem Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berühre.

    Berlit hat dazu angemerkt, dass das BSG im erwähnten Urteil die differenzierte Auseinandersetzung mit der genauen Reichweite des so evozierten "unantastbaren" Kernbereichs ersetzt habe durch den eingängigen Hinweis, dass niemand zum Lügen gezwungen werden dürfe und die Verpflichtung zur Erklärung eines nicht vorhandenen Willens einem totalitären Staatsverständnis entspreche (Anmerkung vom 30. Oktober 2014 zum Urteil des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R - juris).

    Auch Cantzler bezweifelt, dass die Abgabe einer "Ehrenerklärung" unzumutbar sei (in: AsylbLG, 2019, § 1a Rn. 73; a.A.: Siefert, AsylbLG, 2018, § 1a Rn. 37 unter Bezugnahme auf die abstrakten Rechtssätze des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R).

    Einerseits muss also ein dem Ausländer vorwerfbares Verhalten und andererseits die Ursächlichkeit zwischen dem vorwerfbaren Verhalten und der Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorliegen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R - BSGE 114, 302 ff Rn. 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16

    Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Unterhalb dieser Schwelle besteht hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen der Verletzung von Mitwirkungspflichten und der Erfolglosigkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen, der immer nur hypothetisch beurteilt werden kann, eine tatsächliche widerlegbare Vermutung zu Lasten des Ausländers (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2017 - OVG 3 B 9.16 - juris Rn. 24).

    Mit dem OVG Berlin-Brandenburg ist deshalb anzunehmen, dass der unantastbare Kernbereich der Persönlichkeit durch die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung jedenfalls so lange nicht betroffen ist, wie dem Ausländer nicht über die Pflicht hinaus, sich rechtstreu zu verhalten, die Bildung eines entsprechenden inneren Willens im Sinne eines Heimreisewunsches abverlangt wird (Urteil vom 15. Februar 2017 - OVG 3 B 9.16 - juris Rn. 30).

    Unter Bezugnahme auf die Urteile vom 14 September 2010 (OVG 3 B 2.08 - juris Rn. 35 ff) und vom 25. November 2014 (OVG 3 B 4.12 - juris Rn. 30 ff) bestätigte das OVG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: OVG 3 B 9.16 - juris Rn. 25) seine Ansicht, wonach es für ausreisepflichtige staatenlose Palästinensern "nicht von vornherein erkennbar aussichtslos" sei, in der Botschaft des Libanon in Berlin ein Ausreisedokument für die Heimreise nach persönlicher Vorsprache in der entsprechenden Abteilung zu erhalten.

  • LSG Sachsen, 13.12.2019 - L 8 AY 14/19
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Der Antragsgegner hat daraufhin erwidert, dass der Antragsteller seinen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 AufenthG nicht nachgekommen sei, weshalb er zutreffend nur eingeschränkte Leistungen nach § 1a AsylbLG erhalten habe (Bezug auf den Beschluss des Senats vom 13. Dezember 2019 - B 8 AY 14/19 B ER).

    Er meint nach wie vor, der Antragsteller habe die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, wie sie der Senat in seinem Beschluss vom 13. Dezember 2019 (Az.: L 8 AY 14/19 B ER) dargestellt habe.

    Der hier zu beurteilende Fall des Antragstellers unterscheidet sich von dem Sachverhalt, welcher dem Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2019 (Az.: L 8 AY 14/19 B ER) zugrunde gelegen hat.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 3 B 4.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Von dem Ausländer kann ferner verlangt werden, es nicht bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und einer Vorsprache bei der Auslandsvertretung seines Heimatstaates zu belassen, sondern darüber hinaus, falls ihm das Identitätspapier nicht in angemessener Zeit ausgestellt wird, regelmäßig nachzufragen, sich nach den Gründen für die Bearbeitungsdauer zu erkundigen und beharrlich um die Ausstellung des Papiers nachzusuchen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 22).

    Diese Ansicht hat das OVG Berlin-Brandenburg aufrechterhalten in dem Fall eines in Berlin geborenen palästinensischen Volkszugehörigen ungeklärter Staatsangehörigkeit (Urteil vom 16. Oktober 2018 - OVG 3 B 4.18 - juris Rn. 23, 24).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - juris Rn. 30).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muss vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 - juris Rn. 31; Beschluss vom 23. Mai 1980 - 2 BvR 854/79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u.a. - juris Rn. 50, 51).

  • BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13

    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht;

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Vielmehr gewährleistet ein gültiger Pass oder Passersatz auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Inhabers durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

    Aber nur ein gültiger Pass oder Passersatz nach Art. 28 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder nach Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen (StlÜb) gewährleisten im Rahmen der Geltungsdauer auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Betroffenen durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2005 - 18 B 1526/05

    Passpflicht Passbeschaffungspflicht Mitwirkungspflicht Obliegenheit Fingerabdruck

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.

    Dabei besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer baldigen Aufenthaltsbeendigung der von öffentlichen Mitteln lebenden vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136).

  • OVG Sachsen, 03.07.2014 - 3 A 28/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20
    Die Freiwilligkeit kann in dem Sinne erklärt werden, dass der betroffene Ausländer ausreisepflichtig sei und er dieser Pflicht nachzukommen gedenke, um der zwangsweisen Abschiebung zuvor zu kommen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14, 16; SächsOVG, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

  • OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 242/06

    D (A), Strafrecht, unerlaubter Aufenthalt, Passlosigkeit, Duldung,

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 8 AY 31/16

    Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des

  • KG, 04.01.2018 - 1 W 190/17

    Geburtseintrag der Kindesmutter: Anerkennung eines Document de Voyage pour les

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • SG München, 31.01.2017 - S 51 AY 122/16

    Anspruch auf weitere existenzsichernde Maßnahmen eines Geduldeten

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2014 - 3 B 4.12

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 8 AY 21/16

    Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2005 - L 7 AY 3115/05

    Asylbewerberleistung - Abschiebungsandrohung - fehlende Mitwirkung bei

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2014 - 7 M 74.13

    Versagung von Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erklärung über die wirtschaftlichen

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

  • VG München, 03.04.2013 - M 25 S 13.963

    Keine Erfüllung der Passpflicht; keine Anerkennung des Passersatzpapiers;

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 229/04

    Asylbewerberleistung: Leistungskürzung bei Weigerung der Ausfüllung eines

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • LSG Sachsen, 30.06.2011 - L 7 AY 8/10
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 10 ZB 10.276

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis;

  • BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00

    Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03

    D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung,

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 14.26

    Beschäftigungserlaubnis; vom Ausländer zu vertretende Gründe; Mitwirkung bei der

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

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