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   LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20 AB   

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LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20 AB (https://dejure.org/2020,23890)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29.06.2020 - L 11 SF 89/20 AB (https://dejure.org/2020,23890)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB (https://dejure.org/2020,23890)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Denn in der Befassung mit dem Ausgangsverfahren ist ohnehin keine Vorbefassung für das Entschädigungsverfahren zu erblicken, weil beide Verfahren einen völlig anderen Gegenstand haben und weder in den Rechtsfragen noch dem Sachverhalt vergleichbar sind (vgl. zu letzterem Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) - juris Leitsatz 2): Während Gegenstand des Ausgangsverfahrens Ansprüche des Klägers aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gegen das Jobcenter waren, geht es im Entschädigungsverfahren um den Ansprüche des Klägers gegen den Freistaat Sachsen wegen Verletzung seines Rechts auf Gewährung gerichtlichen Rechtschutzes innerhalb angemessener Frist (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Sächsische Verfassung).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Daher kann nur dann, wenn im Einzelfall ein konkreter Anhaltspunkt für eine Voreingenommenheit des ehrenamtlichen Richters besteht, eine Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R - juris Rn. 29).
  • OLG Dresden, 07.10.2004 - 6 W 972/04

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefasstheit des Richters

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Daher scheidet hier Befangenheit des (ehrenamtlichen) Richters im Prozess gegen den Justizfiskus wegen nichtrichterlicher Vorbefassung mit dem streitigen Anspruch (zu einem solchen Fall: Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 07.10.2004 - 6 W 972/04 - juris) aus.
  • BSG, 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Verfahren der Streitwertfestsetzung als

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Selbst die völlige Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung im Ausgangsverfahren steht einem Entschädigungsverfahren nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2019 - B 10 ÜG 3/19 R - juris, zur überlangen Bearbeitung eines Antrags auf Streitwertfestsetzung für ein gerichtskostenfreies Verfahren).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Denn das Entschädigungsverfahren eröffnet keine weitere Instanz, um das Handeln des Ausgangsgerichts einer rechtlichen Vollkontrolle zu unterziehen (BSG, Urteil vom 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - juris Rn. 36).
  • LSG Sachsen, 29.03.2017 - L 11 SF 17/16

    Wahrung der Klagefrist durch Stellen eines formgerechten

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Selbst wenn bei Entschädigungsansprüchen gemäß § 198 GVG nach rechtskräftiger Zuerkennung einer Entschädigung ein Übergang auf den Grundsicherungsträger gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Betracht kommt (Sächsisches LSG, Urteil vom 29.03.2017 - L 11 SF 17/16 EK - juris Rn. 22 ff.), begründet dies keine Besorgnis der Befangenheit des ehrenamtlichen Richters Z .
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97

    Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Die Gründe für die Ausschließung vom Richteramt sind abschließend aufgezählt und einer analogen Anwendung auf ähnlich liegende Fälle nicht zugänglich (BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 31/97 - juris Rn. 5).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 59/05 B

    Besorgnis der Befangenheit bei der Mitwirkung eines Mitglieds des

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Denn der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist auf eine Beteiligung in einem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren begrenzt (zum Ganzen: BSG, Beschluss vom 19.07.2006 - B 6 KA 59/05 B - juris Rn. 8).
  • BSG, 18.07.2017 - B 10 ÜG 9/17 B
    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Vielmehr müssen noch weitere Umstände hinzukommen, die auf eine Voreingenommenheit schließen lassen (BSG, Beschluss vom 18.07.2017 - B 10 ÜG 9/17 B - juris Rn. 7).
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber in § 41 Nr. 6 ZPO abschließend normiert (BSG, Beschluss vom 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C - juris Rn. 13).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R

    Besetzung der Richterbank - ehrenamtlicher Richter - Angelegenheit des

  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 81/00 B

    Zum Ausschluß führende Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters, vorausgegangenes

  • BSG, 02.07.2013 - B 9 SB 2/13 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Befangenheitsantrag im Rahmen einer Anhörungsrüge

  • BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher

  • BSG, 01.06.2015 - B 10 ÜG 2/15 C

    Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren - Beiordnung eines

  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • LSG Hessen, 31.05.2021 - L 6 SF 1/21

    Sozialdatenschutz, SGB II, allgemeines Prozessrecht

    Zwar ist die Vorschrift weit gefasst, weil das Gesetz nicht auf die Berührung von Rechten abstellt, sondern das Berührtsein von Interessen für ausreichend hält (Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB -, Rn. 17, juris, mit Verweis auf: Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 50; Meissner/Schenk in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 54 Rn. 30a; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 12. Aufl. 2018, § 60 Rn. 9).

    Dies ist mit Blick auf § 60 Abs. 2 SGG eng auszulegen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB -, Rn. 17, juris).

    Andererseits reicht die rein subjektive Vorstellung eines Beteiligten, der Richter sei befangen, nicht aus, wenn bei objektiver Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund für die Befürchtung ersichtlich ist (Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB -, Rn. 10, juris).

    Die Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BSG, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - B 8 SO 10/16 R -, Rn. 17, juris; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 2. Juli 2013 - B 9 SB 2/13 C -, Rn. 7, juris; BSG, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - B 4 AS 97/10 B -, Rn. 5, juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 29. Juni 2020 - L 11 SF 89/20 AB -, Rn. 10, juris).

  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 11 W 10/21

    Ablehnung des Richters wegen atypischer Vorbefasstheit (Vorbefassung als

    Das kann etwa dann vorkommen, wenn der in einem Zivilrechtsstreit zuständige Richter zuvor als Staatsanwalt Anklage gegen eine der Parteien wegen des streitgegenständlichen Sachverhaltskomplexes erhoben hatte, wenn er als Anklagevertreter in der Hauptverhandlung tätig war, oder wenn er als Rechtsanwalt oder als Verwaltungsbeamter die Gegenseite in anderen, denselben Sachverhaltskomplex betreffenden Verfahren vertreten hat (vgl. OLG Oldenburg aaO.; BAG aaO.; LSG Sachsen, Beschluss vom 29.6.2020, L 11 SF 89/20 AB juris; OLG Frankfurt am Main, 26. ZS, Beschluss vom 28.3.2011, 26 SchH 2/11 , SchiedsVZ 2011, 342; OVG Sachsen, Beschluss vom 24.10.2012, 5 D 72/12, juris; MK/Stockmann, ZPO, 6. Aufl., Rn. 23 zu § 42 ZPO; Zöller-G.Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Rn 17 zu § 42 ZPO; Stein/Jonas-Borck, ZPO, 23. Aufl., Rn. 12 zu § 42 ZPO, jeweils m.w.N.).
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