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LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13 B KO RG |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 20.12.2012 - S 27 SF 213/12
- LSG Sachsen, 13.03.2013 - L 8 AS 179/13
- LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13 B KO RG
Papierfundstellen
- NZS 2013, 760 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 21.07.2014 - L 7 AS 500/14
Wegen Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG
Die auch bei der Anhörungsrüge notwendige - auch für nicht privilegierte Nichtbeteiligte, die gemäß § 183 SGG von Kosten befreit sind, ist eine Kostenentscheidung im Anhörungsverfahren notwendig (vgl. BSG, Beschluss vom 01.11.2010, Az.: B 14 AS 3/10 C, BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C. Andere Ansicht Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 30.04.2013, Az.: L 8 AS 702/13 B KO RG) - Kostenentscheidung beruht auf entsprechender Anwendung von § 193 (vgl. BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C Rz 6; zur Tenorierung der Kostenentscheidung vgl. BSG, Beschluss vom 01.11.2010, Az.: B 14 AS 3/10 C).Der auch im Verfahren der Anhörungsrüge zulässige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BSG, Beschluss vom 25.02.2010, Az.: B 11 AL 22/09 C, Rz 6. Andere Ansicht LSG Sachsen, Beschluss vom 30.04.2013, Az.: L 8 AS 702/13 B KO RG) ist mangels hinreichender Erfolgsaussichten - wie sich aus dem oben dargestellten ergibt - abzulehnen, § 73a SGG i.V.m. § 114 Zivilprozessordnung (ZPO).
- LSG Bayern, 09.07.2019 - L 20 SF 12/19
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im Verfahren der Anhörungsrüge gegen …
Sofern das LSG Sachsen im Beschluss vom 30.04.2013, L 8 AS 702/13 B KO RG, die Ansicht vertreten hat, dass die Bewilligung von PKH für das Verfahren der Anhörungsrüge bereits deshalb ausscheide, weil für das Verfahren der Anhörungsrüge keine Kosten der Prozessführung aufzubringen seien - nach § 183 SGG keine Gerichtskosten und wegen des Zusammenhangs mit dem zugrunde liegenden Verfahren (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Buchst. b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auch keine Anwaltsgebühren -, kann sich der Senat dieser Ansicht jedenfalls nicht für den Fall anschließen, dass - wie vorliegend - im zugrunde liegenden Verfahren eine anwaltliche Vertretung noch nicht erfolgt ist.