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   LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B   

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LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B (https://dejure.org/2016,15638)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B (https://dejure.org/2016,15638)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - L 1 KA 3/15 B (https://dejure.org/2016,15638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsarztangelegenheiten; Vertragsarztrecht; Streitwertbeschwerde; Entscheidung durch den Berichterstatter; fehlende Entscheidung des Sozialgerichts über die Abhilfe oder Nichtabhilfe keine Verfahrensvoraussetzung; Rechtsschutzbedürfnis bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Klagepartei die betreffende Zulassung nicht für sich selbst begehrt, sondern - wie hier - als Kassenärztliche Vereinigung das Rechtsmittel in Wahrnehmung "der ihr übertragenen Verantwortung für eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung" führt (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 23/13 R - juris Rn. 13).

    Zwar trifft zu, dass nach Zulassung eines MVZ jede erneute Anstellung eines Arztes der Genehmigung bedarf und Streitgegenstand eines Klageverfahren sein kann (z.B. BSG, Urteil vom 2. Juli 2014 - B 6 KA 23/13 R).

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 9 C 12.2433

    Infektionsschutzrecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Soweit sich die Kosten des Verfahrens nach dem festgesetzten Streitwert richten (vgl. auch § 32 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG]), kann ein Verfahrensbeteiligter durch die Streitwertfestsetzung normalerweise nur dann beschwert sein, wenn er kostenpflichtig und der Streitwert zu hoch festgesetzt ist - es ihm also um die Minderung der ihm auferlegten Kostenlast geht (z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 C 12.2433 - juris Rn. 10).

    Ist ein beschwerdeführender Beteiligter kostenerstattungsberechtigt und begehrt er eine Streitwerterhöhung, besteht nur ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn er mit seinem Prozessbevollmächtigten eine Honorarvereinbarung getroffen hat, nach der ein höheres Honorar als die gesetzliche Vergütung nach Maßgabe des bislang festgesetzten Streitwerts geschuldet ist (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 1 O 103/12 - juris Rn. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 C 12.2433 - juris Rn. 11; indirekt auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2015 - L 9 SO 408/14 B - juris Rn. 13).

  • LSG Bayern, 20.05.2015 - L 12 KA 175/14

    Nachbesetzung einer originären 1/4 Arztstelle

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Diese - und nicht die Kopfzahl - sind für die Klägerin, der nach § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB V die Bedarfsplanung obliegt, von wesentlichem Interesse (vgl. § 51 Abs. 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie), während einmal genehmigte Anstellungen in einem MVZ auch nachträglich in mehrere Teilzeitstellen entsprechend den bedarfsplanungsrechtlichen Abstufungen aufgeteilt werden können (vgl. z.B. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Mai 2015 - L 12 KA 175/14 - juris).
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Maßgebend ist grundsätzlich das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens (BSG, Urteil vom 16. Juli 2014 - B 3 KS 3/13 R - juris Rn. 28).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.03.2007 - L 5 B 373/06

    Geringerer Streitwert bei teilweiser Erledigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Somit stellt sich der bei Gericht am 6. September 2013 eingegangene Schriftsatz der Klägerin vom gleichen Tage, mit dem ausdrücklich die Klage "beschränkt" worden ist, als Teilklagerücknahme dar, die schon deshalb eine gestufte Streitwertfestsetzung erfordert (z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. März 2007 - L 5 B 373/06 KNK - juris Rn. 8), weil die Gerichtsgebühren (Nr. 7110 Kostenverzeichnis, Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 40 GKG nach dem im Zeitpunkt der Klageerhebung maßgeblichen Streitwert (Nr. 7111 KV ist bei Teilklagerücknahmen, d.h. ohne "Beendigung des gesamten Verfahrens" nicht anwendbar) zu bemessen sind, während jedenfalls die infolge der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2014 angefallene Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV (zum RVG) nur nach dem niedrigeren Wert desjenigen Gegenstands zu berechnen ist, über den nach der Teilklagerücknahme mündlich verhandelt worden ist (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., VV 3104 zum RVG Rn. 38).
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Wenn allerdings diese Wertberechnung dem Interesse der Klagepartei, auf die es nach § 52 Abs. 1 GKG maßgeblich ankommt, nicht gerecht wird bzw. das Interesse erkennbar nicht nach der betreffenden Umsatzzahl bemessen werden kann und keine anderen Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen, ist nach der Rechtsprechung des BSG, an der der Senat ungeachtet seiner Bedenken gegen eine Vervielfachung des Auffangstreitwerts festhält (Beschluss vom 20. Mai 2016 - L 1 KA 10/16 B - juris), von der zwölffachen Höhe des Auffangstreitwerts gemäß § 52 Abs. 2 GKG, d.h. von 60.000,00 EUR (vier Quartale mal drei Jahre mal 5.000,00 EUR) auszugehen (BSG, Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 26/07 R - juris Rn. 36; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 36/15 B - juris Rn. 20; zur Konkurrentenklage LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2011 - L 5 KA 19/11 B ER - juris Rn. 20).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist in vertragsärztlichen Zulassungssachen der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes gemäß dem Durchschnittswert der betreffenden Arztgruppe zu bemessen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb von drei Jahren aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des durchschnittlichen Praxiskostenanteils (BSG, Beschluss vom 12. September 2006 - B 6 KA 70/05 B - juris Rn. 1 f.; BSG, Beschluss vom 1. September 2005 - B 6 KA 41/04 R - juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Bayern, 02.03.2006 - 15 ZB 05.2726
    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Denn Kosten des Vorverfahrens gemäß § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die Kosten eines solchen Vorverfahrens, das nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG vor Erhebung der Klage - im Sinne einer Sachentscheidungsvoraussetzung - durchzuführen gewesen ist (z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 1986 - 1 E 1/86 - juris [Leitsatz]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. März 2006 - 15 ZB 05.2726 - juris Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1986 - 1 E 1/86
    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Denn Kosten des Vorverfahrens gemäß § 162 Abs. 1 VwGO sind nur die Kosten eines solchen Vorverfahrens, das nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG vor Erhebung der Klage - im Sinne einer Sachentscheidungsvoraussetzung - durchzuführen gewesen ist (z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 1986 - 1 E 1/86 - juris [Leitsatz]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. März 2006 - 15 ZB 05.2726 - juris Rn. 10).
  • BSG, 12.12.2002 - B 4 RA 44/02 R

    Nachlasspfleger als Beklagter wegen der Erstattung überzahlter RV-Rentenleistung

    Auszug aus LSG Sachsen, 30.05.2016 - L 1 KA 3/15
    Gerade weil der Schriftsatz der Klägerin vom 13. Juni 2013, mit dem die Klage am 17. Juni 2013 eingeleitet worden ist, keine Begründung enthalten hat, kann der ausdrücklich gestellte Antrag nach dem Empfängerhorizont (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 12. Dezember 2002 - B 4 RA 44/02 R - juris Rn. 16) nicht im Sinne einer Beschränkung der Klage auf die Zulassung des MVZ S straße und die entsprechenden Anstellungsgenehmigungen ausgelegt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - L 9 SO 408/14

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Klage

  • LSG Sachsen, 09.06.2008 - L 1 B 351/07

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen

  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2015 - L 9 KA 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Entscheidung über die

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.07.2011 - L 5 KA 19/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Genehmigung zur

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - L 4 P 1/10

    Streitwertfestsetzung in einem Rechtsstreit auf Zustimmung des

  • LSG Sachsen, 20.05.2016 - L 1 KA 10/16

    Streitwertfestsetzung; Auskunftsverlangen; Stufenklage; Auffangstreitwert

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

  • BSG, 16.01.2012 - B 11 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2022 - L 8 BA 30/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im

    Insbesondere steht ihr die fehlende Nichtabhilfeentscheidung des Sozialgerichts nicht entgegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 Ws 301/09 - juris Rn. 21; SächsLSG, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B - juris Rn. 17; Beschluss vom 29.06.2018 - L 1 KR 167/18 B - juris Rn. 17; Volpert , in: NK-GK, 3.Aufl., § 66 GKG Rn. 97; bisher auf die Fälle der Unzulässigkeit der Beschwerde beschränkend Senatsbeschluss vom 06.04.2011 - L 8 R 688/10 B - juris Rn. 6; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.01.2018 - L 3 R 366/17 B - juris Rn. 11; grundsätzlich eine Entscheidung fordernd LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2021 - L 9 KR 175/21 B; Zimmermann , in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3.Aufl., § 66 Rn. 54; Hartmann , Kostengesetze, 48.Aufl., § 66 GKG Rn. 41).

    Zwar ist gemäß §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 3 S. 1 GKG eine Abhilfeentscheidung des Sozialgerichts weiterhin vorgesehen (allg. Meinung LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2014 - L 11 R 2546/14 B - juris Rn. 2; SächsLSG, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B - juris Rn. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.01.2018 - L 3 R 366/17 B - juris Rn. 11).

    Die Frage kann aber offen bleiben, da das Vorliegen einer Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Beschwerdeinstanz ist (so OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 Ws 301/09 - juris Rn. 21; SächsLSG, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B - juris Rn. 17; Beschluss vom 29.06.2018 - L 1 KR 167/18 B - juris Rn. 17; Volpert , in: NK-GK, § 66 GKG Rn. 97), so dass hier gleichwohl entschieden werden konnte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung kann das Interesse im Rahmen einer Schätzung bemessen werden, wenn dafür genügende Angaben oder Anhaltspunkte vorliegen (z.B. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 16.01.2012 - B 11 SF 1/10 R - Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B -).

    b) In Zulassungsangelegenheiten ist der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. BSG, Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - LSG Sachsen, Beschluss vom 30.5.2016 - L 1 KA 3/15 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung kann das Interesse im Rahmen einer Schätzung bemessen werden, wenn dafür genügende Angaben oder Anhaltspunkte vorliegen (z.B. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 16.01.2012 - B 11 SF 1/10 R - Landessozialgericht (LSG) Sachsen, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B -).

    b) In Zulassungsangelegenheiten ist der Streitwert in der Regel in Höhe des Umsatzes anzusetzen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. BSG, Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - LSG Sachsen, Beschluss vom 30.5.2016 - L 1 KA 3/15 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - L 11 KA 14/20
    Wenn allerdings diese Wertberechnung dem Interesse der Klagepartei, auf die es nach § 52 Abs. 1 GKG maßgeblich ankommt, nicht gerecht wird bzw. das Interesse erkennbar nicht nach der betreffenden Umsatzzahl bemessen werden kann und keine anderen Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen, ist nach der Rechtsprechung des BSG von der zwölffachen Höhe des Auffangstreitwerts gemäß § 52 Abs. 2 GKG, d.h. von 60.000,00 EUR (vier Quartale mal drei Jahre mal 5.000,00 EUR) je Anstellungsgenehmigung (hier: Anstellungsgenehmigung mit je hälftigem Versorgungsauftrag für Dr. T und Herrn C) auszugehen (BSG, Urteil vom 28. November 2007, B 6 KA 26/07 R, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 36/15 B, juris Rdnr. 20; zu einer defensiven Konkurrenzsituation im Eilverfahren: Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2011, L 5 KA 19/11 B ER, juris Rdnr. 20; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 1 KA 3/15 B, juris; vgl. in zulassungsähnlichen Verfahren (Zweigpraxisgenehmigung, Anstellung eines Arztes, Abrechnungsgenehmigung, Vorbereitungsassistent, etc.) Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2016, L 11 KA 71/16 B ER; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2018, L 11 KA 66/17 B; Senat, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 11 KA 14/14; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2018, L 11 KA 33/17 B ER, jeweils juris).

    Die Zulassung als MVZ und die erstmalige Genehmigung einer dazu aus Rechtsgründen erforderlichen Anstellungsgenehmigung können jedoch nicht als zwei gemäß § 39 Abs. 1 GKG gesondert zu bemessende Streitgegenstände angesehen werden (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 1 KA 3/15 B, Rdnr. 32, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - L 11 KA 15/20
    Wenn allerdings diese Wertberechnung dem Interesse der Klagepartei, auf die es nach § 52 Abs. 1 GKG maßgeblich ankommt, nicht gerecht wird bzw. das Interesse erkennbar nicht nach der betreffenden Umsatzzahl bemessen werden kann und keine anderen Anhaltspunkte für eine Schätzung vorliegen, ist nach der Rechtsprechung des BSG von der zwölffachen Höhe des Auffangstreitwerts gemäß § 52 Abs. 2 GKG, d.h. von 60.000,00 EUR (vier Quartale mal drei Jahre mal 5.000,00 EUR) je Anstellungsgenehmigung auszugehen (BSG, Urteil vom 28. November 2007, B 6 KA 26/07 R, juris Rdnr. 36; BSG, Urteil vom 28. Oktober 2015, B 6 KA 36/15 B, juris Rdnr. 20; zu einer defensiven Konkurrenzsituation im Eilverfahren: Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2011, L 5 KA 19/11 B ER, juris Rdnr. 20; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 1 KA 3/15 B, juris; vgl. in zulassungsähnlichen Verfahren (Zweigpraxisgenehmigung, Anstellung eines Arztes, Abrechnungsgenehmigung, Vorbereitungsassistent, etc.) Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2016, L 11 KA 71/16 B ER; Senat, Beschluss vom 25. Juni 2018, L 11 KA 66/17 B; Senat, Urteil vom 16. Dezember 2015, L 11 KA 14/14; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2018, L 11 KA 33/17 B ER, jeweils juris).

    Die Zulassung als MVZ und die erstmalige Genehmigung einer dazu aus Rechtsgründen erforderlichen Anstellungsgenehmigung können jedoch nicht als zwei gemäß § 39 Abs. 1 GKG gesondert zu bemessende Streitgegenstände angesehen werden (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 1 KA 3/15 B, Rdnr. 32, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - L 11 KA 33/17

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigungserklärung der Antragsteller in einem

    Im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung kann das Interesse nach Schätzung bemessen werden, wenn dafür genügende Angaben oder Anhaltspunkte vorliegen (z.B. BSG, Beschluss vom 16.01.2012 - B 11 SF 1/10 R - Landessozialgericht Sachsen, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2020 - L 4 BA 1107/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwert - Streitwertfestsetzung im Urteil -

    Der Senat entscheidet über die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 Gerichtskostengesetz (GKG) durch den Berichterstatter allein, da die angegriffene Streitwertfestsetzung tatsächlich durch die Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern (§ 12 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 SGG; vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, 13. Aufl. 2020, § 12 Rn. 2a) im Urteil des Sozialgerichts Mannheim (SG) vom 27. Februar 2020 erfolgte und somit nicht durch einen Einzelrichter (ebenso Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage 2019, 4. Aufl. 2019, § 66 GKG Rn. 56 und § 68 GKG Rn. 24; Laube, in: BeckOK, KostR, Stand 1. September 2020, § 66 GKG Rn. 259: a.A. Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 30. Mai 2016 - L 1 KA 3/15 B - juris, Rn. 15 sowie vom 26. April 2012 - L 4 P 1/10 B - juris, Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - L 29 AS 2707/15

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Streitwertfestsetzung im

    2 Über die entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde hat entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 und § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden (vergleiche zur Entscheidung durch den Berichterstatter und zum Meinungsstreit hierzu unter anderem Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016,L 1 KA 3/15 B, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 26.01.2023 - L 16 BA 110/22

    Sozialgerichtsverfahren: Festsetzung des Auffangstreitwerts bei

    Besondere Umstände, die eine Beschwer der Bf zu 1 wegen der ihrer Ansicht nach zu niedrigen Streitwertfestsetzung begründen könnten (etwa eine Honorarvereinbarung mit der Bf zu 2, vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 30.05.2016 - L 1 KA 3/15 B, Rdnr. 20 juris), sind nicht ersichtlich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2019 - L 29 AS 325/19

    Ausschluss einer Streitwertfestsetzung in einem Verfahren nach § 183 SGG

    Über die entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Beschwerde hat entsprechend § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 und § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter zu entscheiden (vergleiche zur Entscheidung durch den Berichterstatter und zum Meinungsstreit hierzu unter anderem Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016,L 1 KA 3/15 B, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2019 - L 29 AS 325/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2019 - L 16/4 KR 133/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2019 - L 16 KR 363/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2019 - L 16 KR 422/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2018 - L 2 BA 87/18
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