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   LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07   

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https://dejure.org/2008,13531
LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07 (https://dejure.org/2008,13531)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31.07.2008 - L 3 AS 139/07 (https://dejure.org/2008,13531)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - L 3 AS 139/07 (https://dejure.org/2008,13531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen an die private Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II; Befreiung von der Versicherungspflicht; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen der Verletzung der Beratungspflicht durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen an die private Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II; Befreiung von der Versicherungspflicht; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen der Verletzung der Beratungspflicht durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84

    Amtshandlung - Herstellungsanspruch - Beamtenrecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Die angestrebte Herstellung des Rechtsfolgezustandes muss durch ein Verwaltungshandeln erfolgen können, das seiner Art, Bezeichnung, Struktur und Inhalt nach im Gesetz vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 39/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 21 S. 53).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ergänzend zu den vorhandenen Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut tritt - im Sinne des öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtspositionen des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln beseitigt werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. statt vieler: BSG, Urteil vom 5. April 2000 - B 5 RJ 50/98 R - SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 S. 95, m. w. N.).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 3/03 R

    Krankenversicherung der Rentner - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Das Bundessozialgericht hat insoweit im Urteil vom 11. November 2003 (Az.: B 12 KR 3/03 R, SozR 4-2500 § 8 Nr. 1 Rdnr. 16) ausgeführt, dass § 8 Abs. 2 SGB V die Befreiung bei bestimmten, im Gesetz abschließend aufgeführten Versicherungspflichttatbeständen nur innerhalb einer 3-Monats-Frist zulässt.
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Denn in dieser Entscheidung, die die Frage einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und das etwaige Verschulden der Klägerin betraf, hat der erkennende Senat lediglich die Auffassung vertreten, dass allein die juristische Ausbildung noch keine Gewähr für eine Fachkompetenz im Erziehungsgeldrecht gebe und daher die bloße Erkundigung bei einem Volljuristen für die Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ausreichend sei (vgl. hierzu auch die Revisionsentscheidung: BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R - NJ 2008, 381 ff. = JURIS-Dokument).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 5/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Kindergeld - Kinderzuschuß - Tod des

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Eine solche erweitere Beratungspflicht hat das Bundessozialgericht beispielsweise bei einem Rentenversicherungsträger bejaht, der wegen des Konkurrenzverhältnisses von Kindergeld und Kinderzuschuss arbeitsteilig in das Kindergeldverfahren eingeschaltet war (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 10 RKg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19 S. 47).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Hierzu hat die Rechtsprechung jedoch Ausnahmen für Fallgestaltungen zugelassen, bei denen der fehlerhaft handelnde Leistungsträger mit dem zur Leistung verpflichteten Leistungsträger zur gemeinsamen Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe verbunden ist, bei denen eine Mitwirkung und Zusammenarbeit fordernde Verknüpfung verschiedener Leistungsbereiche oder die arbeitsteilige Aufteilung einer Aufgabenerfüllung auf mehrere Verwaltungsträger im Sinne einer Funktionseinheit gegeben ist oder bei denen sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger ein Beratungsbedarf für einen Leistungsbereich außerhalb dieses Leistungsträgers ergibt (vgl. statt vieler: BSG, Urteil vom 26. April 2005 - B 5 RJ 6/04 R - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 Rdnr. 29 = JURIS-Dokument Rdnr. 29, m. w. N.).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Die Kausalität muss beim Herstellungsanspruch nach der im Sozialrecht herrschenden Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung unter Abwägung der vom Sozialleistungsträger und dem Versicherten selbst gesetzten Ursachen geprüft werden (vgl. beispielhaft: BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 38/02 R - SozR 4-2600 § 115 Nr. 1 Rdnr. 61, 62).
  • BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B

    Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I

    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Dem Vorstehenden steht nicht das von der Beklagten benannte Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. März 2003 (Az.: B 12 KR 2/03 B, JURIS-Dokument) entgegen.
  • LSG Sachsen, 01.03.2007 - L 3 EG 4/05
    Auszug aus LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07
    Eine solche Auffassung kann - entgegen der Auffassung der Beigeladenen - nicht auf das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. März 2007 (Az.: L 3 EG 4/05, JURIS-Dokument Rdnr. 36) gestützt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2009 - L 7 AS 2040/09
    Die Befreiung von der Versicherungspflicht durch die Krankenkasse war jedoch Anspruchsvoraussetzung für den Zuschuss nach der bis 31. Dezember 2008 maßgeblichen Rechtslage (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 31. Juli 2007 - L 3 AS 139/07 - (juris; Rdnr. 29)) und ist es wegen § 5 Abs. 5a Satz 2 SGB V für Übergangsfälle bis heute; die Befreiung hat für den Grundsicherungsträger Tatbestandswirkung und ist für ihn bindend (vgl. H. Schellhorn in GK-SGB II, § 26 Rdnr. 30, Stand August 2008; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 26 Rdnr. 18, Stand VII/07; Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 26 Rdnr. 14; ferner Krodel in Niesel, SGB 111, 4. Auflage, § 207a Rdnrn. 5, 6).
  • SG Potsdam, 21.06.2011 - S 40 AS 4202/08
    Zwar bestand eine aus § 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) fließende Beratungspflicht des Beklagten gegenüber dem Kläger hinsichtlich der Befreiungsmöglichkeit von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, zu der auch eine Information über deren Voraussetzungen gehört hätte (vgl., Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - L 3 AS 139/07-, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - L 12 AS 5794/09
    Die Befreiung von der Versicherungspflicht durch die Krankenkasse war jedoch Anspruchsvoraussetzung für den Zuschuss nach der bis 31. Dezember 2008 maßgeblichen Rechtslage (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 31. Juli 2007 - L 3 AS 139/07 - (juris; Rdnr. 29)) und ist es wegen § 5 Abs. 5a Satz 2 SGB V für Übergangsfälle bis heute; die Befreiung hat für den Grundsicherungsträger Tatbestandswirkung und ist für ihn bindend (vgl. Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, K § 26 Rdnr. 18, Stand VII/07; Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 26 Rdnr. 14; ferner Krodel in Niesel, SGB 111, 4. Auflage, § 207a Rdnrn. 5, 6; zum Ganzen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 2009, a.a.O.).
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