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   LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19 B   

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https://dejure.org/2020,12142
LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19 B (https://dejure.org/2020,12142)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.04.2020 - L 2 AS 664/19 B (https://dejure.org/2020,12142)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. April 2020 - L 2 AS 664/19 B (https://dejure.org/2020,12142)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 844
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Bremen, 26.03.2015 - 2 V 50/15
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Die Geschäftsführer der Jobcenter sind als Behördenleiter für die Ausübung des Hausrechts zuständig (vgl. § 44d Abs. 1 Satz 1 SGB II; VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 15, juris).

    Diese Rechte stehen den Rechten des Betroffenen, dem gegenüber das "Hausverbot" ausgesprochen worden ist, nicht nach (VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 16, juris).

    In diesen Fällen ist ein geordneter Dienstbetrieb nur dann dauerhaft sicherzustellen, wenn sich alle Beteiligten an die durch die Verkehrssitte geprägten Verhaltensweisen der gegenseitigen Rücksichtnahme und insbesondere an aufgestellte oder allgemein gültige Regeln zur Wahrung des Hausfriedens halten (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 16, juris sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 21 L 1077/11 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2005 - 7 B 10104/05
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Wird der Dienstablauf jedoch nachhaltig gestört, zum Beispiel, weil Bedienstete beleidigt werden oder ein Kunde in nicht hinnehmbarer Weise aggressiv reagiert, und ist mit einer Wiederholung derartiger Vorfälle zu rechnen, so ist ein Hausverbot rechtmäßig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 7 B 10104/05 - juris).

    Es ist zwar zutreffend, dass eine Behörde auch mit aus ihrer Sicht schwierigen Besuchern zurechtkommen muss und sie ihre Anliegen ungehindert vortragen lassen muss (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.03.2005 - 7 B 10104/05 -, Rn. 9, juris).

  • VG Düsseldorf, 01.08.2011 - 21 L 1077/11

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten für einen Rechtsstreit über

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    In diesen Fällen ist ein geordneter Dienstbetrieb nur dann dauerhaft sicherzustellen, wenn sich alle Beteiligten an die durch die Verkehrssitte geprägten Verhaltensweisen der gegenseitigen Rücksichtnahme und insbesondere an aufgestellte oder allgemein gültige Regeln zur Wahrung des Hausfriedens halten (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 26.03.2015 - 2 V 50/15 -, Rn. 16, juris sowie VG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2011 - 21 L 1077/11 - juris).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten sind keine überspannten Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Ermächtigungsgrundlage für das Hausverbot ist das aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft über die öffentliche Einrichtung des Jobcenters herrührende Hausrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 -, juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17.02.1989 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 1500, § 72 Nr. 19).
  • BSG, 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19
    Wenn es an einer ausdrücklichen Sonderzuweisung für den zuständigen Rechtsweg fehlt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BSG, Beschluss vom 21.07.2014 - B 14 SF 1/14 R -, SozR 4-1500 § 51 Nr. 12 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 04.08.2021 - L 1 SV 21/21

    Verfahrensrecht: Sachliche Zuständigkeit für Entscheidung über

    Letzteres ist gegeben, wenn ein enger Sachzusammenhang zu den von der Behörde wahrzunehmenden Sachaufgaben besteht (BSG, Beschluss vom 21.07.2014, B 14 SF 1/14 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 12, juris unter Fortführung von BSG, Beschluss vom 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R, SozR 4-1500 § 51 Nr. 6, juris; dem folgend Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.04.2020, L 2 AS 664/19 B, juris, m. Anm. Hansen, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - L 12 AS 789/20
    Dabei geht der Senat - mit der Rechtsprechung des BSG - davon aus, dass bei einem Streit über ein Hausverbot der Sozialrechtsweg gegeben ist, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen der Behörde, die das Hausverbot ausspricht, und dem Adressaten des Hausverbotes besteht und für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (BSG Beschluss vom 21.07.2014, B 14 SF 1/14 R, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R, juris Rn. 8 ff.; dem folgend LSG NRW Beschluss vom 08.09.2017, L 2 AS 1437/17 B, juris Rn. 2 ff.; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 01.04.2020, L 2 AS 664/19 B, juris Rn. 6; Sächsisches LSG Beschluss vom 01.10.2014, L 3 AL 19/13 B, juris Rn. 11 ff.; Sächsisches OVG Beschluss vom 28.05.2015, 5 E 49/15, juris Rn. 2); jedenfalls dann, wenn das Hausverbot im Rahmen oder aus Anlass eines zwischen den Beteiligten geführten Verwaltungsverfahrens (§ 8 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ) ausgesprochen werde, sei ein die Rechtswegzuständigkeit der Sozialgerichte begründender Sachzusammenhang zu den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG zu bejahen (BSG Beschluss vom 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R, juris Rn. 18).
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