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   LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15   

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https://dejure.org/2017,26524
LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15 (https://dejure.org/2017,26524)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2017 - L 5 AS 261/15 (https://dejure.org/2017,26524)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2017 - L 5 AS 261/15 (https://dejure.org/2017,26524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 22 Abs 3 SGB 2 vom 24.03.2011, § 1629a Abs 1 S 1 BGB
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Einkommenserzielung - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostenguthaben - Anrechnung in voller Höhe trotz teilweiser Erbringung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigen des Einkommens aus einem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung nach Kopfteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenkostenabrechnung; Guthaben; Minderjährigenhaftungsbeschränkung; Minderung der Aufwendungen für Unterkunft; kopfanteilig; Betriebskostenabrechnung; Betriebskostenguthaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
    Die Vorschrift des § 1629a BGB, der im Verfahren nach § 50 Abs. 1 SGB X jedenfalls entsprechend anwendbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris; Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 12/14 R - juris, Rn. 13) bewirkt, dass bereits im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung der Eintritt der Minderjährigkeit des durch den Erstattungsverwaltungsakt Belasteten sowie sein Vermögensstand zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen sind.

    Die Haftungsbeschränkung kommt zum Zuge, soweit bei Eintritt der Volljährigkeit das an diesem Tag bestehende pfändbare Vermögen hinter den (unter § 1629a BGB fallenden) Verbindlichkeiten zurückbleibt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011- B 14 AS 153/10 R - juris, Rn. 47).

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris), der sich der Senat anschließt, kann die Anrechnung von Nebenkostenerstattungen auf die tatsächlichen Unterkunftsaufwendungen unproblematisch als Ausgleich dafür angesehen werden, dass die partielle Übernahme der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten in der Vergangenheit für die Anrechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II (alte Fassung, entspricht im Wesentlichen § 22 Abs. 3 SGB II in der vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Juli 2016 geltenden Fassung) ansonsten unbeachtlich ist.

    Die Anrechenbarkeit von Einnahmen aus Betriebskostenrückzahlungen auch bei unvollständiger Berücksichtigung von Unterkunftsaufwendungen im Rahmen der Leistungsansprüche für den Abrechnungszeitraum ist durch die Rechtsprechung des BSG umfassend geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2013 - B 14 AS 83/12 R - und Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R - beide dokumentiert in juris).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
    Das Einkommen aus der Nebenkostenabrechnung ist auf alle drei Kläger (kopfteilig, vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R - juris, Rn. 18) aufzuteilen.

    Die Anrechenbarkeit von Einnahmen aus Betriebskostenrückzahlungen auch bei unvollständiger Berücksichtigung von Unterkunftsaufwendungen im Rahmen der Leistungsansprüche für den Abrechnungszeitraum ist durch die Rechtsprechung des BSG umfassend geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2013 - B 14 AS 83/12 R - und Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R - beide dokumentiert in juris).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 12/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2017 - L 5 AS 261/15
    Die Vorschrift des § 1629a BGB, der im Verfahren nach § 50 Abs. 1 SGB X jedenfalls entsprechend anwendbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - juris; Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 12/14 R - juris, Rn. 13) bewirkt, dass bereits im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung der Eintritt der Minderjährigkeit des durch den Erstattungsverwaltungsakt Belasteten sowie sein Vermögensstand zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen sind.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - L 2 AS 695/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - sozialrechtliches

    (b) Der 5. Senat des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt folgt demgegenüber schon nicht der Prämisse, dass für die Beurteilung des Erstattungsbescheids im Hinblick auf § 1629a BGB maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt, sondern geht erkennbar davon aus, dass auch ein Volljährigwerden im Anfechtungsprozess zur Rechtswidrigkeit des Erstattungsbescheids und dessen Kassation führen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. März 2017 - L 5 AS 261/15 -, juris Rn. 110; ebenso: Sozialgericht (SG) Berlin, Urteil vom 28. April 2014 - S 82 AS 36391/10 -, juris Rn. 54 f.).
  • SG Dessau-Roßlau, 12.10.2017 - S 8 AS 655/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Einkommen auf Hilfebedarf;

    Denn eine Betriebskostengutschrift mindert auch dann in voller Höhe die Unterkunftskosten des Folgemonats nach Zufluss, wenn die Gutschrift nicht auf nach § 22 SGB II berücksichtigten Vorauszahlungen (also des SGB II-Leistungsträgers) beruht oder dem Hilfeempfänger etwa wegen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze zuvor nicht die vollen tatsächlichen Aufwendungen für seine Unterkunft gewährt worden sind (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 14 AS 83/12 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. März 2017, L 5 AS 261/15).
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